Pakistan: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
Stand 25.05.2012
(Unverändert gültig seit: 22.05.2012)
Letzte Änderung:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige - Reisedokumente
Aktuelle Hinweise
Am 19. Januar 2012 wurden ein deutscher und ein italienischer Staatsangehöriger in Multan (Südpunjab) verschleppt.
Landesspezifische Sicherheitshinweise / Teilreisewarnung
Vor Reisen nach Khyber-Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz, NWFP), insbesondere in das Swat-Tal, sowie in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas, FATA) wird gewarnt.
Es wird vor Reisen in der Provinz Belutschistan gewarnt.
Landesweit besteht eine Gefährdung durch politisch-religiös motivierte Gewalttaten. Westliche Reisende sollten vor und während der Reise nach Pakistan ortskundigen Rat zur Sicherheitslage in den ins Auge gefassten Reisezielen einholen. Außerdem sollte bei den pakistanischen Behörden oder Reisebüros nachgefragt werden, welche Gegenden für Touristen gesperrt sind. Grundsätzlich sollten Reisende sich von Einrichtungen von Armee und Sicherheitskräften, größeren Menschenansammlungen, politischen Demonstrationen, bekannten Treffpunkten westlicher Ausländer und - insbesondere freitags und an hohen moslemischen Feiertagen - von religiösen Stätten, Prozessionen und Feierlichkeiten fernhalten. Beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr wird zu besonderer Vorsicht geraten.
In Belutschistan und Khyber-Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz), insbesondere in der Provinzhauptstadt Peshawar, besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko. Am 7. September 2009 wurde ein griechischer Entwicklungshelfer in den „Kalash Valleys" südlich von Chitral entführt. Er wurde nach Afghanistan verbracht und dort nach siebenmonatiger Geiselhaft am 7. April 2010 freigelassen. In Quetta, der Provinzhauptstadt von Balutschistan, wurde am 2. Februar 2009 der Leiter des UNHCR-Büros in Quetta von einer Separatistengruppe entführt; nach zweimonatiger Geiselhaft kam er wieder frei. Ein französischer Tourist wurde am 23. Mai 2009 auf dem Weg von Quetta zur iranischen Grenze entführt und erst nach drei Monaten wieder freigelassen. Anfang Juli 2011 wurde ein schweizer Ehepaar entführt, das mit einem Auto in Belutschistan unterwegs war. Das Ehepaar konnte erst am 17. März 2012 in die Schweiz zurückkehren. Ein Anfang Januar 2012 entführter britischer Mitarbeiter des Internationalen Roten Kreuzes in Quetta wurde am 29. April ermordet aufgefunden.
Terrorismus
Die Gefährdung durch terroristische Anschläge, insbesondere Sprengstoffanschläge und Selbstmordattentate bleibt in Pakistan hoch. Ein Großteil der Anschläge der pakistanischen Taleban ist auf die laufenden Militäraktionen in Khyber-Pakhtunkhwa und den Stammesgebieten (FATA) zurück zu führen. Solange die militärischen Auseinandersetzungen zwischen der pakistanischen Armee und den Taleban andauern, muss mit weiteren Terroranschlägen gerechnet werden.
Die Anschläge richten sich vor allem gegen:
- Streitkräfte (u.a. Kommandoangriff auf das Armeehauptquartier in Rawalpindi am 10. Oktober 2009, Selbstmordanschläge auf Armeefahrzeuge in Lahore am 12. März 2010, Selbstmordanschlag in einer Kaserne in Mardan am 10. Februar 2011, Bombenanschläge auf Busse der pakistanischen Marine am 26. und 28. April 2011 in Karachi, Selbstmordanschlag auf eine Ausbildungsstätte der pakistanischen Armee in Shabqadar, nördlich von Peschawar, und am 22. Mai 2011 ein Kommandoangriff auf einen pakistanischen Marinestützpunkt in Karachi)
- Sicherheitsdienste und Polizei (u.a. Bombenanschlag auf das Gebäude der Kriminalpolizei in Peshawar mit mehreren Toten am 25. Mai 2011),
- Veranstaltungen politischer Parteien (etwa mehr als 50 Tote bei einem Selbstmordanschlag auf eine Veranstaltung der ANP in Timergara/Khyber-Pakhtunkhwa am 5. April 2010, Anschlag auf eine Autokolonne der JUI-F in Charsadda/Khyber-Pakhtunkhwa am 31. März 2011),
- religiöse Stätten (am 28. Mai und 1. Juli 2010 in Lahore, 2. März 2012 in der Khyber Agency/FATA) bzw. Prozessionen (am 1. September 2010 in Lahore und am 3. September 2010 in Quetta)
Gelegentlich hat es auch Anschläge auf Märkte gegeben, beispielsweise in Lahore am 7. Dezember 2009 und in Peschawar am 11. Juni 2011 Am 24. April 2012 forderte ein Bombenanschlag auf dem Bahnhof in Lahore vier Tote und über 60 Verletzte.
Daneben können auch solche Orte zu Anschlagszielen werden, die symbolisch für westliche Interessen stehen. Bei einem schweren Bombenanschlag auf ein internationales Hotel in Peshawar wurden am 9. Juni 2009 mehrere Menschen getötet, darunter auch Ausländer. Unter den zahlreichen Verletzten war auch eine Deutsche. In Islamabad waren 2009 zudem das Büro des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen sowie die Internationale Islamische Universität Ziele von Anschlägen. Am 5. April 2010 wurde das amerikanische Generalkonsulat in Peschawar von einem Terrorkommando angegriffen, dabei kamen mehrere Sicherheitskräfte ums Leben; am 20. Mai 2011 war ein PKW des US-Generalkonsulats Ziel eines Bombenanschlags.
Der regionale Schwerpunkt terroristischer Anschläge liegt sehr deutlich in Khyber-Pakhtunkhwa und den Stammesgebieten (FATA) und Belutschistan, in diesen Provinzen, sind auch die meisten Opfer zu beklagen.
Reisen über Land
Vor Reisen nach Khyber-Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz NWFP), insbesondere in das Swat-Tal, sowie in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas, FATA), wird gewarnt. Die pakistanischen Streitkräfte führten 2009 groß angelegte Operationen gegen militante Gruppen im Swat-Tal und in Süd-Wasiristan (FATA) durch. Es kommt dort und auch in den übrigen Regionen der FATA immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen dem Militär und militanten Gruppen. Weite Teile dieser Gebiete sind für Ausländer gesperrt.
In Gilgit-Baltistan, den früheren Northern Areas, führen latente Konflikte zwischen Schiiten und Sunniten gelegentlich zu gewaltsamen Auseinandersetzungen. Westliche Ausländer sind bislang nicht Ziel der streitenden Gruppen, sie können aber bei Ausschreitungen gefährdet werden. Am 3. April 2012 wurde in der Stadt Gilgit durch das pakistanische Militär eine Ausgangssperre verhängt, um religiös motivierte Unruhen, die zuvor 14 Tote und über 50 Verletzte gefordert hatten, einzudämmen. Zudem wurde das Mobilfunknetz in Gilgit abgeschaltet und der Karakorum Highway gesperrt; die pakistanische Fluglinie PIA stellte ihre regulären Flüge nach Gilgit ein. Als Vorsichtsmaßnahme flog die pakistanische Luftwaffe ca. 120 ausländische Touristen am 8. April nach Islamabad aus. Am 29. April 2012 konnten die Ausgangssperre und die übrigen Sicherheitsmaßnahmen wieder aufgehoben werden.
Reisen dorthin sollten bevorzugt auf dem Luftweg (Flughäfen Gilgit und Skardu) durchgeführt werden; allerdings können die Flugverbindungen kurzfristig wetterbedingt, z. T. über mehrere Tage, ausfallen. Der Karakorum Highway erlaubt, insbesondere wegen laufender Bauarbeiten, in weiten Abschnitten nur eine geringe Reisegeschwindigkeit; kriminelle Übergriffe auf Touristen sind in den vergangenen Monaten nicht bekannt geworden, wohl aber religiös motivierte Angriffe auf Schiiten, die auf dem Karakorum Highway unterwegs waren.
Durch einen Erdrutsch am 4. Januar 2010 bei Attaabad im oberen Hunza-Tal (Gilgit-Baltistan, ehemals „Northern Areas") ist der Hunza-Fluss aufgestaut worden. Es hat sich ein See von ca. 20 km Länge gebildet. Verschiedene Versuche der pakistanischen Behörden und Armee, die Höhe dieses Damms kontrolliert zu verringern und damit den Stausee kontrolliert zu entleeren (zuletzt durch Sprengungsversuche Ende Februar 2012), haben bislang nur begrenzten Erfolg gezeigt. Der Damm hat sich als sehr stabil erwiesen. Dennoch besteht bei weiteren Sprengungsversuchen das Risiko eines unkontrollierten Ablaufs fort, der aufgrund der Größe des Stausees gewaltige Ausmaße annehmen könnte, die sich bis in das Industal bemerkbar machen würden. Die Behörden und Gemeinden der Region sind sich dieser Gefahr jedoch bewusst. Es wird daher empfohlen, vor Reisen in diese Gegend sich bei Reiseunternehmen und pakistanischen Behörden zur aktuellen Lage zu informieren.
Durch diesen See ist der Karakorum Highway streckenweise überflutet worden, wodurch die Straßenverbindung zum nördlich gelegenen Gojal-Distrikt und zur Grenze zu China unterbrochen wurde. Der Gojal-Distrikt kann derzeit nur mit Hubschraubern oder Booten erreicht werden. Wann der Karakorum Highway in diesem Bereich – und damit die Straßenverbindung nach China – wieder befahrbar sein wird, ist derzeit nicht absehbar.
Es wird vor Reisen nach Belutschistan gewarnt. Unzufriedene Stammesgruppen und separatistische Kräfte greifen regelmäßig Infrastruktureinrichtungen und Armeekräfte an und verüben Sprengstoffanschläge. Armee und Luftwaffe gehen gegen die Aufständischen vor. Daneben kommt es immer wieder zu religiös motivierten Anschlägen, denen v.a. Schiiten zum Opfer fallen.
In den letzten Jahren kam es in Karachi häufig zu innenpolitisch, religiös und ethnisch motivierten Auseinandersetzungen bis hin zu bewaffneten Straßenschlachten, bei denen Dutzende von Todesopfern und zahlreiche Verletzte zu beklagen waren. Am 28. Dezember 2009 und am 5. Februar 2010 wurden bei Bombenanschlägen auf Prozessionen der Shia-Muslimminderheit in der Innenstadt zahlreiche Menschen getötet und verletzt. Zuletzt kam es in Reaktion auf die Tötung Osama Bin Ladens zu mehreren Terroranschlägen in Karachi, zuletzt auf eine Marinebasis im Norden der Stadt am 22. Mai 2011. Für Besucher empfiehlt sich, eine enge Abstimmung der Reisepläne mit den Partnern bzw. dem deutschen Generalkonsulat vor Ort zu suchen.
Die Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien sind nicht bzw. nur mit offizieller Genehmigung zugänglich. Dies gilt auch für den von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs („Azad Jammu and Kashmir") entlang der Waffenstillstandslinie (Line of Control, LoC). Für Afghanistan besteht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts.
Der Grenzübergang nach Indien (Wagah/Atari zwischen Lahore und Amritsar) ist offen, ebenso wie die direkte Transitstrecke dorthin. Die Mitnahme eines Kfz bei der Grenzüberquerung erfordert meist eine gesonderte Genehmigung.
Wegen der Entführungsgefahr im iranisch-pakistanischen Grenzgebiet werden von der Botschaft Islamabad keine Empfehlungsschreiben mehr zur Erlangung eines iranischen Visums erteilt.
Kriminalität
In Karachi sollte wegen der allgemein angespannten Sicherheitslage und der hohen Kriminalitätsrate vom Besuch abgelegener Stadtbezirke abgesehen werden. Vor Stadterkundungen sollte ortskundiger Rat eingeholt werden. Auch das innere Sindh ist durch hohe Kriminalität, insbesondere Entführungen, gefährdet.
Blasphemie (Gotteslästerung) und Drogendelikte werden mit harten Gefängnisstrafen, unter Umständen mit der Todesstrafe geahndet (siehe auch strafrechtliche Bestimmungen).
Für weitere Informationen steht die Deutsche Botschaft in Islamabad bzw. das Deutsche Generalkonsulat in Karachi zur Verfügung.
Allgemeine Reiseinformationen
Es wird auf die schwierige Sicherheitslage in Pakistan aufmerksam gemacht. Näheres dazu und zu bestehenden Reisebeschränkungen können Sie den Sicherheitshinweisen entnehmen.
Hinsichtlich der Kleidung (z.B. keine Shorts und schulterfreie Kleidung) und des allgemeinen Verhaltens sollte auf örtliche Sitten und Gebräuche geachtet werden.
Beim Umgang der Behörden des Landes mit ausländischen Besuchern ist in letzter Zeit aus Misstrauen eine eher restriktive Auslegung und Anwendung von Regeln zum Aufenthalt und zur Bewegungsfreiheit im Lande festzustellen. In solchen Fällen können die deutschen Auslandsvertretungen nur sehr begrenzt auf die jeweils zuständigen pakistanischen Behörden mit Erfolg Einfluss nehmen.
Einrichtungen der Armee und Polizei sollten nicht fotografiert werden, um nicht in Spionage-Verdacht zu geraten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
| Reisedokumente | Einreise möglich / Bedingungen | |
| Reisepass | Ja | |
| vorläufiger Reisepass | Ja | |
| Personalausweis | Nicht bekannt | |
| vorläufiger Personalausweis | Nicht bekannt | |
| Kinderreisepass | Ja | |
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Ja: nur mit Lichtbild | |
| Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig). | Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist nur noch bis zum 26.06.2012 gültig. Bis dahin ist er zur Einreise ausreichend, es ist aber darauf zu achten, dass sich das erteilte Visum auch auf das Kind erstreckt.Kinder, die das schulpflichtige Alter erreicht haben, sollten nach Möglichkeit mit einem eigenen Reisepass reisen. Ab dem 26.06.2012 benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument
| |
| Anmerkungen | Schwierigkeiten wegen israelischer Einreisestempel im Reisepass sind in letzter Zeit nicht mehr gemeldet worden. |
Visum
Deutsche Reisende benötigen grundsätzlich ein pakistanisches Einreisevisum. Reisende, die kein Visum haben, werden an den Flughäfen/Grenzen zurückgewiesen. Ausnahmen bestehen allerdings für Geschäftsleute mit Empfehlungsschreiben und Touristen, die ihre Reise bei bestimmten pakistanischen Reiseveranstaltern gebucht haben. Die genauen Voraussetzungen für beide Ausnahmefälle sind auf der Internetseite des pakistanischen Innenministeriums erläutert unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://202.83.164.26/wps/portal/Moi
Für die Visaerteilung zuständig ist die Botschaft der Islamischen Republik Pakistan in Berlin:
Schaper Str. 29
10719 Berlin
Tel.: (030) 21 24 40
Fax: (030) 21 24 42 10
E-Mail: pakemb.berlin@t-online.de
Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.pakistanembassy.de
Visaanträge aus den Bundesländern Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen bearbeitet das pakistanische Generalkonsulat in Frankfurt:
Eschenbach Straße 28/ Ecke Kennedyallee
60598 Frankfurt am Main
Tel.: (069) 69867850
Fax: (069) 698678517
E-Mail: parepfrankfurt@pakmissionfrankfurt.de
Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.pakmissionfrankfurt.de
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Pakistan ist ein islamisches Land. Es gilt daher im Strafrecht zum Teil auch die Scharia. Zwar sind bisher keine Fälle bekannt, in denen EU-Bürger nach der Scharia verurteilt worden sind. Auf Straftaten wie Blasphemie, Ehebruch und Drogendelikte steht jedoch als Höchststrafe die Todesstrafe.
Der Genuss alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit ist verboten.
Homosexualität gilt gem. § 377 des pakistanischen Strafgesetzbuches als "widernatürliche Handlung" und ist strafbar. Das Strafmaß beträgt im Regelfall zwei bis zehn Jahre, in besonders schweren Fällen bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Es sind nur wenige Verurteilungen bekannt geworden, gesellschaftlich ist Homosexualität in Pakistan jedoch nicht akzeptiert.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemie Gebiet gefordert (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int). Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.
Das Auswärtige Amt empfiehlt die Standardimpfungen gemäß dem aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen. Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung), ggf. auch gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken.
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut, Meningokokken-Meningitis ACWY und - bei Aufenthalten in der südlichen Provinz Sindh - auch gegen Japanische Enzephalitis empfohlen.
Dengue Fieber
Dengue Fieber wird durch den Stich tagaktiver Mücken übertragen. Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und ein Hautausschlag kennzeichnen den Verlauf und können mit den Beschwerden einer Malaria oder Grippe verwechselt werden. In Einzelfällen können schwere Verläufe mit ernsthaften Gesundheitsschäden oder Todesfolge auftreten. Es gibt keine Impfung und keine wirksamen Medikamente gegen die Dengue-Viren. Eine sorgfältige Expositionsprophylaxe tagsüber, wie unten für Malaria beschrieben, ist die einzige mögliche Schutzmaßnahme. Dengue-Fieber kommt landesweit, besonders an den Küsten und in den großen Zentren des Landes, während und in den Monaten nach der Regenzeit bis in Höhen von circa 2.000 Metern vor. Davon sind die großen Städte nicht ausgenommen! Insbesondere in Islamabad und Lahore waren 2011 vermehrt Dengue-Erkrankungen zu verzeichnen.
Malaria
Die Übertragung der Malaria erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (verursacht durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen nach dem Aufenthalt in Endemiegebieten ausbrechen. Die Beschwerden bei einer Malaria (Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall, u.a.) sind meist uncharakteristisch und von einer Grippe oder einer ähnlichen Erkrankung nicht zu unterscheiden. Bei rechtzeitiger Diagnosestellung kann auch die Malaria tropica zuverlässig behandelt werden, ohne dass es zu bleibenden Schäden oder Beschwerden kommt.
Außer in Höhenlagen über circa 2.000 Meter besteht in Pakistan ganzjährig ein mittleres Übertragungsrisiko für Malariaerkrankungen mit saisonalen Schwankungen: besonders in den Monaten während und nach der Regenzeit steigen die Fallzahlen an. Das Risiko nimmt von Norden nach Süden hin zu und ist in der Indus-Tiefebene und im Sindh, im Südosten, am höchsten. Dabei handelt es sich landesweit in circa einem Drittel der Fälle um die potentiell lebensbedrohliche, durch Plasmodium falciparum verursachte, Malaria tropica.
Es gibt keinen absolut sicheren Schutz vor einer Malariaerkrankung. Ein ausreichender Schutz vor Stechmücken (Expositionsprophylaxe), insbesondere während der Dämmerung und nachts, ist der wichtigste Schutz vor einer Malariaerkrankung.
Das Tragen langer, heller und gegen Insekten imprägnierter Bekleidung im Freien, das konsequente Einreiben aller Hautflächen mit einem geeigneten Repellent und das Benutzen imprägnierter Moskitonetze während der Nacht oder der Aufenthalt in Mücken-geschützten Räumen (Fliegengitter, Klimaanlagen) vermindern das Risiko einer Übertragung deutlich und schützen tagsüber auch vor anderen Stechmücken-übertragenen Erkrankungen wie Dengue-Fieber, Chikungunya und Japanischer Enzephalitis.
Die vorbeugende Einnahme von Medikamenten (Chemoprophylaxe) wird nicht generell empfohlen (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org) und ist nur in Ausnahmefällen zu erwägen. Aufgrund des Risikos in Pakistan, gefälschte Medikamente zu erwerben, ist das Mitführen eines verschreibungspflichtigen Malariamittels zur so genannten Notfalltherapie angeraten. Die individuelle Auswahl des Medikaments und mögliche Nebenwirkungen, beziehungsweise Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten, müssen entsprechend dem Reiseverlauf und persönlichen Umständen mit einem Tropen- oder Reisemediziner vor Ausreise besprochen werden. Beim Auftreten von Fieber nach einem Aufenthalt in Pakistan ist eine umgehende Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet immer notwendig.
HIV/AIDS/Geschlechtskrankheiten
Durch sexuelle Kontakte, bei intravenösem Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), durch Tätowierungen oder Piercings und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer HIV- und einer Hepatitis B Infektion. Die Benutzung von Kondomen wird deshalb insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften und kommerziellem Sex dringend empfohlen.
Durchfall- und Darmerkrankungen
Oberflächengewässer können mit fäkalen Keimen und ggf. mit chemischen Schadstoffen kontaminiert sein, auch wenn sie in der landwirtschaftlichen Produktion verwendet werden. Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig häufig. Leitungswasser, auch in den Städten, hat keine Trinkwasserqualität. Es wird empfohlen, nur originalverpackte Getränke in Flaschen oder Dosen zu konsumieren oder Wasser vor dem Genuss gründlich abzukochen, zu filtern oder chemisch zu desinfizieren. Für das Waschen von Obst und Gemüse oder zum Zähneputzen sollte ebenfalls nur Trinkwasser verwendet werden. Auf den Verzehr roher, ungekochter und ungeschälter Produkte sollte verzichtet werden. Fleisch sollte vor dem Verzehr ebenfalls gut durchgebraten worden sein. Das Infektionsrisiko für Salmonellen-, Shigellen- und Typhuserkrankungen, Amöben, Lamblien und Wurmerkrankungen, Hepatitis A und E besteht landesweit. Allgemeine Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen oder Händedesinfektion nach dem Toilettengang und vor dem Essen und das Fernhalten von Fliegen von Nahrungsmitteln können die Gefahr einer Infektion vermindern.
Cholera tritt in Pakistan, vor allem nach Überschwemmungen, immer wieder auf, ist in aller Regel für Reisende und bei Beachtung der üblichen Hygieneregeln aber keine Bedrohung. Eine Impfung gegen Cholera steht zur Verfügung, wird aber nicht generell empfohlen.
Polio (Kinderlähmung)
Pakistan gehört zu den wenigen Ländern weltweit, in denen immer noch regelmäßig Erkrankungen durch Polioviren gemeldet werden. Die Übertragung erfolgt durch fäkal verunreinigtes Trinkwasser oder Nahrungsmittel. Ein ausreichender Impfschutz wird dringend empfohlen.
Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und Übertragung einer Tollwut, auch in den Städten. Affen können ebenfalls Tollwut übertragen und sollten niemals gefüttert werden. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in Pakistan außerhalb der Großstädte, z.B. auch auf den Trekkingrouten im Karakorum Gebirge, nicht immer möglich, eine ununterbrochene Kühlkette der Impfstoffe kann nicht überall gewährleistet werden. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung vor einem Biss. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen nach Pakistan eine besondere Bedeutung zu. Sie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Die auch nach einem Biss notwendige, unverzügliche „Auffrischung" kann dann meist vor Ort - z.B. in den großen Kliniken der Metropolen - erfolgen.
Leishmaniose
Insbesondere die Haut-Leishmaniose (eine von Sandfliegen übertragene, parasitäre Erkrankung mit Hautveränderungen, die meist erst Wochen bis Monate nach dem Stich auftreten und lange persistieren) ist in ländlichen Gegenden verbreitet. Maßnahmen für einen zuverlässigen Mückenschutz tagsüber sollten deshalb dringend beachtet werden. Bei nicht heilenden Hautgeschwüren nach einem Pakistan Aufenthalt muss an die Möglichkeit einer Haut-Leishmaniose gedacht werden. Bei anhaltenden, unklaren Fieberschüben und Milzvergrößerung kann auch die gefährliche, generalisierte (sog. „viszerale") Form vorliegen, die dann in einer tropenmedizinisch erfahrenen Klinik behandelt werden muss.
Tuberkulose
Die Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente und multiresistente Tuberkuloseerreger. Das Tragen eines chirurgischen Mundschutzes schützt nicht vor einer Ansteckung!
Chikungunya
Chikungunya wird durch den Stich tagaktiver Mücken übertragen. Fieber, Kopf- und Gelenkschmerzen kennzeichnen den Verlauf und können mit den Beschwerden einer Malaria oder Grippe verwechselt werden. Es gibt keine Impfung und keine wirksamen Medikamente gegen die Chikungunya-Viren. Eine sorgfältige Expositionsprophylaxe tagsüber, wie oben für Malaria beschrieben, ist die einzige mögliche Schutzmaßnahme. Chikungunya kommt zunehmend während und unmittelbar nach der Regenzeit in der bevölkerungsreichen Küstenregion um Karachi vor.
Japanische Enzephalitis
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selbst krank zu werden. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren. Deshalb sind ein sorgfältiger Mückenschutz und gegebenenfalls eine vorbeugende Schutzimpfung besonders wichtig. Ein geringes Übertragungsrisiko für JE besteht in Pakistan im Indusdelta und der Provinz Sindh, im Südosten des Landes.
Grippe (Saisonale Influenza)
Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der neuen Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe"), zirkulieren in Pakistan vor allem in den Wintermonaten und im Norden. Ein Impfschutz empfiehlt sich bei den vom Robert-Koch-Institut angesprochenen Risikogruppen (siehe: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de). Persönliche Hygienemaßnahmen (Händewaschen oder -desinfektion, Einmalhandtücher in öffentlichen Einrichtungen u .s. w.) und die vorbeugende Grippeschutzimpfung sind wichtige Maßnahmen zur Verhütung einer Infektion.
Vogelgrippe (Influenza A H5N1)
In Pakistan sind in der Vergangenheit Fälle von aviärer Influenza („Vogelgrippe") bei Tieren und in wenigen Einzelfällen auch bei Menschen aufgetreten, zuletzt im Jahr 2008. Das Risiko für Reisende gilt als gering. Trotzdem sollte sicherheitshalber bei Reisen im Land auf Kontakt mit Vögeln und Geflügel und insbesondere auf den Besuch von Geflügelmärkten verzichtet werden. Der Verzehr gut durchgegarter Geflügelprodukte ist unbedenklich. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichten aktuellen Informationen („Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe" unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.bmelv.de).
Geographisch bedingte Erkrankungen
Nordpakistan ist derzeit ein eher seltenes Reiseziel für Trekkingtouristen. Bei Aufenthalten über 2.300 Meter Höhe kann es bei Einzelnen, besonders bei Missachtung höhentaktischer Grundsätze, zu Anpassungsstörungen und zu den verschiedenen Formen der Höhenkrankheit kommen.
Die Höhenkrankheit ist eine durch taktische Fehler bei der notwendigen Höhenanpassung über 2.300 m (z.B. durch zu raschen Aufstieg und Überanstrengung) ausgelöste, potentiell sehr gefährliche Funktionsstörung von Lunge und Gehirn. Erkranken können besonders auch junge, gesunde und gut trainierte Personen, auch solche, die bereits früher große Höhen und rasche Aufstiege ohne Probleme bewältigt haben, treffen. Zu Todesfällen kommt es nicht selten, weil grundlegende Regeln missachtet, Frühsymptome falsch gedeutet und Medikamente unvernünftig eingesetzt werden. Bestimmte Erkrankungen von Herz und Lungen erhöhen ebenfalls das Risiko, eine Höhenkrankheit zu erleiden.
Beschwerden, die Hinweise auf eine beginnende Höhenkrankheit geben können, sind Kopfschmerzen, Müdigkeit, Desinteresse und Leistungsabfall. In diesem Fall ist Rast und Ruhe bis zur Beschwerdefreiheit geboten, ein weiterer Aufstieg verbietet sich. Treten u. a. Schlaflosigkeit, Sehstörungen, Schwindel, Gangunsicherheit, Atemnot oder Erbrechen auf, sollte unverzüglich mit dem Abstieg begonnen werden - nie alleine, sondern immer in Begleitung. Das ist auch dann der Fall, wenn Frühsymptome innerhalb von 24-36 Stunden nicht vollständig verschwinden.
Vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) empfiehlt sich deshalb vor der endgültigen Reiseplanung eine individuelle Beratung durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt. Vor der Einnahme von Medikamenten zur Vorbeugung oder Behandlung der Höhenkrankheit ohne Anweisung eines Arztes oder eines erfahrenen Bergführers wird dringend gewarnt. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.
Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.
Für die Hubschrauberrettung aus Bergnot gibt es in Pakistan nach Kenntnis der Botschaft keine zivilen Luftrettungsunternehmen, sondern lediglich die Möglichkeit einer Evakuierung durch das pakistanische Militär, die sich sehr bürokratisch und zeitaufwändig gestaltet. Die Alarmierung kann je nach Unfallort oft nur sehr verzögert erfolgen. Es können trotz großem Zeitdruck aufgrund einzuholender Genehmigungen diverser staatlicher Stellen vor allem am Wochenende mitunter mehrere Tage vergehen, bis ein Suchtrupp oder ein Helikopter dann einsatzbereit sind. Witterungsbedingt sind die Fluggeräte nicht immer einsatzbereit und können meist nur in einem sehr engen Zeitfenster frühmorgens starten. Die Kostenübernahme einer Rettung muss in jedem Fall vor dem Start der Rettungsaktion geklärt sein und ist in der Regel zunächst vom Verunglückten selbst zu tragen. Eine individuell angepasste Reiseapotheke ist nach Rücksprache mit einem Reisemediziner beim Trekking immer mitzuführen.
Weitere Gesundheitsgefahren
Technische Überwachungen der Fahrzeuge, wie in Mitteleuropa üblich, werden in Pakistan nicht durchgeführt, die allgemein verbindlichen Verkehrsregeln werden immer wieder missachtet. Schwere Verkehrsunfälle sind insbesondere bei Überlandfahrten häufig. Eine ausreichende medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann im weiten Landesteilen nicht gewährleistet werden, ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent. Überlastungen der vorhandenen Infrastruktur bei zunehmender Verkehrsdichte oder während des Monsuns verzögern das zeitliche Eintreffen alarmierter Rettungsfahrzeuge deutlich. In verschiedenen Landesteilen besteht zudem eine große Gefahr, Opfer von Gewaltdelikten zu werden. Bei der Wahl der Transportmittel und der Route sind Reisende daher gehalten, eine kritische Auswahl zu treffen und den gesunden Menschenverstand walten zu lassen. Defensives und vorausschauendes Fahren, angemessene Geschwindigkeit und gute Kenntnisse in der Ersten Hilfe können das Risiko eines schweren Unfalls mit bleibenden Gesundheitsschäden reduzieren. Gehwege sind häufig nicht existent oder bergen erhebliche Unfallgefahren wie unerwartete Stolperfallen oder nicht gesicherte oder gekennzeichnete Baugruben.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist weiten Landesteilen unzureichend und entspricht medizinisch, hygienisch, technisch und organisatorisch meist nicht europäischem Standard. Sprachbarrieren können gerade auf dem Land die Kommunikation erheblich erschweren. In Islamabad und Karachi ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen meist auf einem hohen Niveau und damit auch deutlich teurer. Bei schweren Erkrankungen muss deshalb ggf. eine medizinische Evakuierung in eine der großen urbanen Kliniken erwogen werden. Dort wird ggf. vom Patienten erwartet, vor Behandlungsbeginn eine erhebliche Anzahlung zu leisten, was das Budget eines durchschnittlichen Reisenden bei schweren Erkrankungen und intensivpflichtigen Behandlungen oft sprengt. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicherung ist dringend notwendig. Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor der Ausreise wird empfohlen (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de). Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise nach Pakistan bewusst sein.
Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht überall gesichert. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere in kleinen Apotheken auch gefälschte Produkte statt richtiger Medikamente verkauft werden. Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge nach Pakistan mitbringen und sich für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Die Apotheken der großen Privatkliniken bieten ein breites Spektrum zuverlässiger Medikamente an.
Die Deutsche Botschaft in Islamabad und das Generalkonsulat in Karachi verfügen für den Notfall über eine Adressenliste von Ärzten und Krankenhäusern in der jeweiligen Stadt.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle, einen Tropenmediziner oder einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie schon Erfahrung mit Reisen in die Tropen haben (siehe z.B.: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden, wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für ihre Gesundheit bleiben sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- Zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbesondere bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige, eingehende, medizinische Beratung durch einen Reisemediziner/Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz kurz mögliche Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
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Tel.: (03018) 172000
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Äthiopien: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 25.05.2012
(Unverändert gültig seit: 24.05.2012)
Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Innenpolitische Lage
Die innenpolitische Lage ist in weiten Landesteilen derzeit relativ ruhig.
Vor allem in den Randgebieten des Landes kommt es jedoch immer wieder zu Unruhen. In der Somali Region (Ogaden) im Osten, führt die äthiopische Armee bewaffnete Einsätze gegen Mitglieder der ONLF durch (siehe auch Reisen über Land).
Im Grenzgebiet zu Somalia ist aufgrund möglicher militärischer Aktionen gegen Al-Shabaab-Kämpfer auch grenzüberschreitend mit größeren Truppenbewegungen zu rechnen.
Die Situation an der Grenze zu Eritrea bleibt angespannt. Zuletzt (14./15.03.2012) kam es zu äthiopischen Angriffen auf Einrichtungen im eritreischen Grenzgebiet. Eine weitere Eskalation der Auseinandersetzungen kann nicht ausgeschlossen werden.
In der Gambella-Region wurden in letzter Zeit vermehrt sicherheitsrelevante Zwischenfälle, Stammeskonflikte und gewalttätige Auseinandersetzungen berichtet, teilweise auch ausgehend von Stammesgruppen aus Südsudan. Bei einem Überfall waren auch ausländische Staatsangehörige betroffen. Bei unbedingt erforderlichen Reisen wird zu stark erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren. Im Grenzgebiet nördlich der Stadt Gambella besteht ferner erhebliche Minengefahr. Das Grenzgebiet zu Südsudan sollte gemieden werden.
Terrorismus
Wie in anderen ostafrikanischen Ländern können Aktivitäten terroristischer Gruppen auch in Äthiopien nicht ausgeschlossen werden.
In den letzten Jahren, zuletzt im Februar 2009, gab es vereinzelte Bombenanschläge in Addis Abeba. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich derartige Anschläge in Zukunft wiederholen werden.
Es wird daher zu erhöhter Vorsicht, insbesondere in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele, geraten. Dies gilt auch für größere Hotels. Dabei sollte auf verdächtige Personen und herrenlose Gepäckstücke wie z.B. Taschen, Pakete oder Textilbündel geachtet werden. Da die bisherigen Anschläge jeweils in den frühen Abendstunden stattfanden, sollten während dieser Tageszeit öffentliche Plätze wie z.B. Tankstellen und auch Bars / Kaffeehäuser gemieden werden. Vorsicht ist auch bei der Teilnahme an Großveranstaltungen angeraten. Das eigene Verhalten sollte möglichst unauffällig sein.
Reisen über Land / Entführungen / Kriminalität / Straßenverkehr
Im Grundsatz kann davon ausgegangen werden, dass - abgesehen von unvorhersehbaren terroristischen Bedrohungen - die öffentliche Sicherheit in den großen Städten, den wichtigen touristischen Sehenswürdigkeiten und auf den Hauptverkehrsstraßen durch die äthiopischen Sicherheitskräfte gewährleistet wird. Touristisch organisierte Besuche verlaufen im Allgemeinen problemlos.
In Addis Abeba häuften sich in jüngster Vergangenheit Überfälle auf Passanten, auch an Hauptverkehrsstraßen. Erhöhte Aufmerksamkeit nach Einbruch der Dunkelheit, insbesondere nach 22.00 Uhr, ist geboten.
Die Infrastruktur des Landes ist schwach, gut ausgebaute Straßen für Überlandreisen sind nur begrenzt vorhanden. Grundsätzlich sollte am späten Nachmittag, bei Dämmerung und bei Dunkelheit aus Gründen der Verkehrssicherheit auf Überlandfahrten verzichtet werden.
Vor Reisen ins Landesinnere sollten genaue Erkundigungen über die Sicherheitslage im Einzelfall eingeholt werden. Insbesondere in den Grenzregionen und abseits regelmäßig befahrener Straßen ist von einem erhöhten Risiko durch Überfälle und weiter auch durch Landminen auszugehen. Zudem sind hier die Möglichkeiten, bei Verkehrsunfällen Hilfe zu erhalten, äußerst beschränkt. Es empfiehlt sich deshalb ortskundige Führer einzuschalten und ggf. auch die Reise mit den örtlichen Behörden abzustimmen.
Von einer erhöhten Risikolage ist auszugehen:
- Bei Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea und in die Danakilsenke in Nord-Afar: Überfälle durch Banditen und örtliche Untergrundorganisationen sowie Entführungen können nicht ausgeschlossen werden. In den frühen Morgenstunden des 17.01.2012 hat am Rande des Ertale Vulkans in der Danakil Wüste ein bewaffneter Überfall auf eine Reisegruppe stattgefunden, bei dem neben deutschen Staatsangehörigen auch weitere EU-Bürger zu Schaden gekommen sind.
Vor diesem Hintergrund rät die Botschaft bis auf weiteres von Reisen in die Danakil Wüste und die nördliche Afar Region dringend ab.
Dort muss auch mit neu verlegten Landminen gerechnet werden. Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Es wird abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab zu befahren. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten sollte dies den örtlichen Behörden mitgeteilt und um entsprechende Schutzmaßnahmen gebeten werden. Die Grenzübergänge zwischen Äthiopien und Eritrea sind geschlossen.
Jüngst kam es zu äthiopischen Angriffen auf eritreische Einrichtungen in Grenznähe; eine weitere Eskalation ist nicht auszuschließen.
- Im Grenzgebiet zu Somalia: Der bewaffnete Konflikt zwischen äthiopischen Streitkräften und Teilen der ONLF, der Zustrom somalischer Flüchtlinge sowie mögliche Infiltrationsversuche islamischer Fundamentalisten stellen erhebliche Risikofaktoren dar. Insbesondere besteht die Gefahr von Entführungen. Von Reisen in die Somali-Region südlich und östlich von Harar und Jijiga wird deshalb abgeraten. In der gesamten Somali Region (Ogaden) besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen eine erhebliche Minengefahr.
Reisen in das Grenzgebiet zu Somalia sollten aufgrund möglicher –auch grenzüberschreitender- Militäraktionen gegen Al-Shabaab-Kämpfer nur in enger Abstimmung mit den äthiopischen Behörden unternommen werden.
- Im Grenzgebiet zu Sudan: Angesichts der Unwägbarkeiten der Lage in Sudan, insbesondere möglicher Flüchtlingsbewegungen in Richtung Äthiopien, wird wegen nicht auszuschließender erneuter Zwischenfälle und Übergriffe von nicht unbedingt notwendigen Reisen in die Region Benishangul-Gumez abgeraten. Auch in der Gambella-Region wurden in letzter Zeit vermehrt sicherheitsrelevante Zwischenfälle berichtet. Im Grenzgebiet nördlich der Stadt Gambella besteht ferner erhebliche Minengefahr. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten in diese Region wird deshalb zu stark erhöhter Vorsicht geraten.
- In den Grenzgebieten zu Kenia (Moyale): Aufgrund fortgesetzter Risiken von Entführungen an der somalisch-kenianischen Grenze, die ggf. auch ausstrahlen können, sowie Unsicherheitsfaktoren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Stammesauseinandersetzungen einhergehend mit der Präsenz von ca. 30000 Flüchtlingen aus Kenia, wird von nicht unbedingt notwendigen Reisen in das unmittelbare Grenzgebieten zu Kenia abgeraten. Bei unabdingbaren Reisen wird zu stark erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren. Minengefahr besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen ferner in der erweiterten Grenzregion zu Kenia (Borana-Region).
Vereinzelte Überfälle auf durchfahrende Fahrzeuge am frühen Morgen sowie am Spätnachmittag und Abend führen zu der Empfehlung, folgende Routen nicht vor 8:00 Uhr und nicht nach 15:00 Uhr zu befahren: Strecke Metahara-Awash-Arba-Mieso und Asbe Teferi, Strecke Babile-Jijiga, Strecke Welkite-Jimma (bes. am Omo/Gibe-Fluss), Strecke Sodo-Arba Minch-Jinka, Strecke Bahir Dar-Gondar. Auch im und um den Awash-Nationalpark (insbesondere nördlicher Teil) kann es zu bedrohlichen Situationen und Überfällen kommen. So wurden in der Gegend um Adayto im Januar 2012 Feuergefechte zwischen Afras und Somali-Issas berichtet, bei denen auch Ausländer in Gefahr waren.
Bewaffnete Überfälle sind zudem wiederholt aus dem Netchisar Nationalpark in Arba Minch, insbesondere in der Gegend um die Quellen, gemeldet worden. Es wird daher empfohlen, Touren in den Nationalpark ab Parkeingang nur in Begleitung und gegen Bezahlung eines bewaffneten Führers durchzuführen.
Reisen über Land/ Zugverkehr
Auf der Bahnstrecke Addis Abeba - Dire Dawa verkehren keine Passagierzüge. Der in unregelmäßigen Abständen (max. drei Mal pro Woche) zwischen Dire Dawa und Dschibuti verkehrende Zugverkehr (von Ausländern allerdings kaum benutzt) stellt wegen des schlechten Streckenzustands ein generelles Sicherheitsrisiko dar und war bereits mehrfach das Ziel von Sabotageakten und Sprengstoffattentaten.
Allgemeine Reiseinformationen
Geld / Kreditkarten
Reisende sollten Euro, US-Dollar oder Traveller-Schecks mitbringen, wobei Euro außerhalb der Hauptstadt nur in wenigen Orten gewechselt oder akzeptiert werden. Innerhalb der Hauptstadt ist der Umtausch von Euro-Noten und Euro-Traveller-Schecks problemlos möglich. Beim Kauf von US-Dollarnoten sollte darauf geachtet werden, möglichst neue Noten zu erwerben, da Scheine älterer Serien in Äthiopien nicht akzeptiert werden. Schecks werden im ganzen Land nicht entgegengenommen.
Geldabheben per Kreditkarten ist an Geldautomaten in den großen Hotels in der Hauptstadt möglich. Des Weiteren kann bei Banken per Kreditkarte Geld abgehoben werden, jedoch gegen erhebliche Gebühr. Außerhalb der Hauptstadt werden Kreditkarten äußerst selten in größeren Hotels akzeptiert.
Ein- und Ausfuhr von Bargeld
Die Höchstgrenze für Ein- und Ausfuhr von Bargeld in Landeswährung beträgt pro Person 200 ETB (äthiopische Birr) für alle Reisenden ohne Ausnahme.
- Touristen / Besuchs- und Geschäftsreisende / Kurzzeitaufenthalte / Auslandsäthiopier / Transitreisende (non-residents): Bei der Einreise sind Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person überschreiten, zu deklarieren. Bei Ausreise können Fremdwährungsbeträge bis zum Gegenwert von USD 3.000 pro Person ohne Nachweis ausgeführt werden. Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person übersteigen, können NUR BEI VORLAGE von Einfuhrnachweisen oder Bankbelegen ausgeführt werden.
- Ausländische Staatsangehörige mit ständigem Aufenthalt in Äthiopien (residents): Bei der Einreise sollten Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person überschreiten, deklariert werden. Bei Ausreise dürfen jegliche Fremdwährungsbeträge NUR BEI VORLAGE von Bankbelegen oder Einfuhrnachweisen ausgeführt werden, die nicht älter als 45 Tage sind.
- Angehörige von Botschaften, internationale Organisationen und dienstliche Besucher: Bei der Einreise sollten Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person überschreiten, deklariert werden. Bei Ausreise können Fremdwährungsbeträge bis zum Gegenwert von USD 3.000 pro Person ohne Nachweis ausgeführt werden. Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person übersteigen, können NUR BEI VORLAGE von Bankbelegen oder Einfuhrnachweisen ausgeführt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Visum ist erforderlich. Das Visum kann vor Reiseantritt bei der äthiopischen Botschaft in Berlin (Boothstraße 20a, 12207 Berlin, Tel: 030-77 20 60, E-Mail: Emb.ethiopia@t-online.de ) oder dem äthiopischen Generalkonsulat in Frankfurt (Eschersheimer-Landstraße 105 - 107, 60322 Frankfurt am Main, Tel. 069-9726960, Fax: 069-97269633, E-Mail: consul.eth@t-online.de, consulfrankfurt.eth@t-online.de) beantragt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel nur wenige Tage. Es sind zwei (möglichst aktuelle) Passbilder vorzulegen, ein Rückflugticket sowie ein Nachweis über ausreichende Barmittel. Weitere Einreisebestimmungen können bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung erfragt werden. In der Regel werden Visa für die Dauer von drei Monaten erteilt und die Einreise hat innerhalb von 14 Tagen nach Visumausstellung zu erfolgen.
Bei Einreise über die internationalen Flughäfen Bole (Addis Abeba) oder Dire Dawa ist die Beantragung eines Transit- oder Touristenvisums auch vor Ort am Flughafen möglich (Gebühr z. Zt. 20 US-Dollar/ 17 Euro).
Die Infrastruktur am Flughafen ist allerdings nicht geeignet, eine hohe Zahl ankommender Touristen schnell und problemlos mit Einreisevisa auszustatten. Mit langen Wartezeiten muss daher gerechnet werden.
Seit Januar 2011 werden alle ostafrikanischen Ethiopian Airlines-Flüge, sowie alle Flüge aus dem und in den Jemen am Inlandsflughafen abgefertigt. Dies betrifft u.a. Flüge aus und nach Sanaa, Khartum, Juba, Malakal, Dschibuti, Daressalam, Sansibar, Bujumbura, Entebbe, Nairobi und Kigali. Die ostafrikanischen Flüge anderer Fluggesellschaften werden am internationalen Terminal abgefertigt. Eine visumfreie Einreise für bis zu 24 Stunden ist nur mit einem Ethiopian-Airlines-Ticket möglich
Da am Inlandsflughafen bislang kein Visumschalter eingerichtet wurde, kann es bei der Beantragung eines Visums am Flughafen zu Verzögerungen kommen. Es wird daher dringend geraten bei Einreise aus o.g. Ländern das Visum vor der Reise bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung zu beantragen.
Visa für Personen, deren Geburtsort in Eritrea liegt, sowie unabhängig von der Herkunft des Antragstellers, Geschäftsvisa oder Visa für einen Daueraufenthalt in Äthiopien werden nicht am Flughafen erteilt sondern müssen in jedem Fall vorab bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung beantragt werden (s.o.).
Gleiches gilt für Visa für Personen, die auf dem Landweg einreisen. Visaerteilungen an den äthiopischen Land-Grenzkontrollposten sind nicht möglich.
Visumverlängerungen müssen bei dem Hauptbüro der äthiopischen Einwanderungsbehörde in Addis Abeba wiederum für z. Zt. 20 US-Dollar (nicht in Landeswährung zahlbar) beantragt werden.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen | |
| Reisepass | Ja, Gültigkeit bei Einreise noch mind. 6 Monate | |
| vorläufiger Reisepass | Ja, Gültigkeit bei Einreise noch mind. 6 Monate | |
| Personalausweis | Nein | |
| vorläufiger Personalausweis | Nein | |
| weitere Anmerkungen | - | |
| Reisedokumente Kinder/Jugendliche | ||
| Kinderreisepass | Ja, Foto erforderlich, für Kinder unter 12 Jahre, Gültigkeit bei Einreise noch mind. 6 Monate | |
| Reisepass | Ja, Gültigkeit bei Einreise noch mind. 6 Monate | |
| Personalausweis | Nein | |
| vorläufiger Personalausweis | Nein | |
| Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | Nein | |
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Ja, Foto erforderlich, für Kinder unter 12 Jahre, Gültigkeit bei Einreise noch mind. 6 Monate. Nur für 1 Reise von max. 1 Monat Dauer verwendbar, da kein Platz für zweites Einreisevisum oder Visumverlängerung vorhanden. | |
| Weitere Anmerkungen | Es existieren keine besonderen Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder für Fälle einer Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil |
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Einreise nach Äthiopien mit eigenem Kraftfahrzeug
Bitte beachten Sie, dass die äthiopischen Behörden bei Einreise auf dem Landweg mit dem eigenen Kraftfahrzeug neben dem obligatorischen „Carnet de Passage" gelegentlich auch ein Schreiben der Deutschen Botschaft Addis Abeba verlangen, mit dem bestätigt wird, dass das Kraftfahrzeug wieder ausgeführt wird. Für die Ausstellung und für weitere Informationen dazu wenden Sie sich bitte während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 09:00 – 12:00 Uhr) unter Angabe folgender Daten an die Konsularabteilung der Botschaft (info@addis-abeba.diplo.de):
Vollständiger Name, Passnummer, Geburtsdatum, Fahrzeugtyp, Kfz-Kennzeichen, Motornummer, Chassisnummer, geplante Aufenthaltsdauer in Äthiopien, Postanschrift in Deutschland.
Bitte beachten Sie, dass ein Grenzübertritt mit einem Privatfahrzeug in der Zeit von Freitag, 18 Uhr bis Montag, 6 Uhr und unter der Woche in den Nachtstunden zwischen 18 und 6 Uhr grundsätzlich nicht möglich ist.
Sonstige Hinweise
Das Erfordernis eines Ausreisevisums bei Verlassen des Landes besteht seit 01.07.04 nicht mehr. Bei der Ausreise ist jedoch weiterhin eine Flughafengebühr von 20 US-Dollar fällig, die meist im Flugticket enthalten ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, muss die Steuer bar am Flughafen entrichtet werden.
Am Internationalen Flughafen Addis Abeba Bole werden bei der Aus- und/oder Einreise
an der Passkontrolle Fingerabdrücke, sowie die Aufnahme eines digitalen Passfotos der einreisenden Person genommen.
Dies gilt für Inhaber von Reisepässen und auch für Inhaber von Dienst- oder Diplomatenpässen --einheitlich--.
Eine Weigerung zur Mitwirkung führt nach dem Kenntnisstand der deutschen Botschaft Addis Abeba zu einer Verweigerung der Aus- oder Einreise.
Besondere Zollvorschriften
Die Ein- und Ausfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Jagdwaffen müssen bei der Einreise deklariert und genehmigt werden.
Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einreise angegeben werden. Die Zollbehörde trägt diese Geräte bei Einreise in den Pass ein und überprüft bei der Ausreise, ob diese Geräte tatsächlich wieder ausgeführt werden.
Die Einfuhr und der Besitz jeder Art pornographischen Materials sind verboten.
Aus Äthiopien dürfen ohne Genehmigung des Nationalmuseums keine Gegenstände ausgeführt werden, die kunsthistorischen Wert haben (gilt für ältere Gegenstände über 50 Jahre, aber auch zum Teil. für neuere Holzarbeiten, Bibeln, Ikonen, Kreuze etc.). Um Probleme bei der Ausfuhr zu vermeiden, sollte in Zweifelsfällen stets die Genehmigung des Nationalmuseums eingeholt werden.
Auch bei der Ausfuhr von Steinen, Pflanzen oder Pflanzenteilen und Tierprodukten (Leder, Federn etc. kann es zu Problemen kommen.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen geahndet, diesbezügliche gerichtliche Verfahren können sich monatelang hinziehen.
Die gesetzliche Strafandrohung für jeglichen Drogenbesitz beträgt je nach Schwere der Tat zwischen 3 Monaten und 5 Jahren. Drogenschmuggel wird mit Gefängnisstrafe bis zu 17 Jahren geahndet. Dies gilt auch für das Schmuggeln sogenannter „weicher" Drogen wie zum Beispiel Marihuana. Der Konsum der Genussdroge Khat wird meist toleriert.
Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Eisenbahn, Brücken, Regierungsgebäude usw.) und Militär/Polizei zu fotografieren.
Der Aufenthalt in Äthiopien ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung sowie die Erwerbstätigkeit ohne Arbeitserlaubnis sind Vergehen, die in der Regel mit Inhaftierung bis zur Ausreise und Geldstrafen geahndet werden.
Homosexuelle Handlungen sind in Äthiopien strafbar und können mit Gefängnisstrafen von 6 Monaten bis zu 25 Jahren bestraft werden. Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind ebenfalls strafbar und können in Äthiopien mit Gefängnisstrafen von einem Monat bis zu 10 Jahren geahndet werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich (ausgenommen Kinder unter 1 Jahr).
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio (zwei neue Poliofälle im Jahre 2008, importiert aus Sudan), ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und der jeweils aktuelle Influenzaschutz. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, Tollwut und Gelbfieber, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus empfohlen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Postexpositionsbehandlung von Tollwut mit Immunglobulinen in Äthiopien nicht möglich ist. Eine Choleraimpfung in Abhängigkeit der aktuellen Ausbruchslage oder bei entsprechenden Reisebedingungen / Katastropheneinsatz kann u.U. indiziert sein.
Malaria
Malaria (> 85% Malaria tropica) kommt das ganze Jahr über landesweit vor. Kein bzw. ein geringes Risiko besteht in Addis Abeba und Höhenlagen über 2.200 m. Die Übertragung erfolgt durch den Stich nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxicyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- in den frühen Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV / AIDS
Für 2008 wurde geschätzt, dass 2,1 % der erwachsenen Bevölkerung (15-49 Jahre) mit HIV infiziert sind. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und bei Blutkontakten/-transfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Seit diesem Sommer werden landesweit erneut, einschließlich der Hauptstadt Addis Abeba, Ausbrüche von akuter wässriger Diarrhö und vereinzelt Cholera gemeldet. Beide Erkrankungen sind in Äthiopien endemisch.
Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden.
Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue-Fieber
ist eine von Stechmücken übertragene virale fieberhafte Erkrankung und existiert landesweit. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme. Eine Impfung existiert nicht.
Meningitis (bakterielle Hirnhautentzündung)
wird hauptsächlich in den Monaten Dezember bis Mai (Trockenzeit) übertragen und tritt vorwiegend im Westen des Landes auf. Entsprechend der Reiseart und -zeit kann eine Impfung (Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer unter vier Wochen indiziert sein.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr einer Infektion mit der Schistosomiasis – einer durch Schnecken als Zwischenwirt übertragenen Wurmerkrankung – besteht landesweit in allen Süßwassergewässern (Flüsse und Seen, insbesondere auch Omo River). Baden in diesen Gewässern sollte deshalb grundsätzlich unterbleiben.
Gifttiere
In allen tropischen und vielen subtropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden (auch den Tod) bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler) vor. Wie üblich in den Tropen gilt: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch bzw. Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Bei einer Evakuierung aus medizinischen Gründen (Rettungsflug) ist mit Verzögerungen aufgrund erheblicher bürokratischer Hemmnisse zu rechnen.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;
- trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
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D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Irak: Reisewarnung
Stand 25.05.2012
(Unverändert gültig seit: 23.05.2012)
Letzte Änderung: Überarbeitung Reisewarnung
Reisewarnung
Auch wenn sich die Sicherheitslage in den vergangenen beiden Jahren kontinuierlich entspannt hat, bleibt der Aufenthalt zumindest in einigen Teilen des Landes gefährlich. Jeder längerfristige Aufenthalt ist mit zusätzlichen Risiken behaftet; deutschen Staatsangehörigen wird daher geraten, sich nicht auf Dauer in Irak aufzuhalten.
Es wird empfohlen, sich bei Reisen in den Irak möglichst schon vor Abreise mit dem Auswärtigen Amt bzw. unmittelbar mit der Deutschen Botschaft Bagdad in Verbindung zu setzen und sich mit den geplanten Reisedaten in die Deutschenliste (Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttps://service.diplo.de/elefandextern/home/registration!form.action) einzutragen.
Nichttouristische Aufenthalte können in Betracht gezogen werden, wenn bereits bei der Planung die zum Reisezeitpunkt vorherrschende Sicherheitslage in den zu bereisenden Regionen beachtet und die Reise auf der Basis eines tragfähigen professionellen Sicherheitskonzepts durchgeführt wird. Auf dieser Grundlage sind derzeit Reisen in die Hauptstadt Bagdad und nach Basra möglich, ebenso in die südlichen Landesteile.
Vor touristischen Reisen nach Irak wird gewarnt. Sie sind aufgrund der prekären Sicherheitslage und den damit verbundenen Einschränkungen für die freie Bewegung von Touristen derzeit nicht möglich.
In der Region Kurdistan-Irak gilt die Reisewarnung aufgrund der vergleichsweise guten Sicherheitslage nur eingeschränkt. Aufenthalte können hier nach Prüfung der aktuellen örtlichen Gegebenheiten in Betracht gezogen werden. Wegen wiederholter türkischer Militäroperationen gegen Stellungen der kurdischen Arbeiterpartei PKK im grenznahen Gebirge wird vor Reisen in das unmittelbare türkisch-irakische Grenzgebiet gewarnt. Auch an der Grenze zwischen Iran und der Region Kurdistan-Irak kann es zu Auseinandersetzungen zwischen der PKK-Schwesterorganisation PJAK und Kräften des iranischen Militärs kommen.
Elemente eines professionellen Sicherheitskonzepts sind insbesondere die Verwendung sondergeschützter Fahrzeuge, der Einsatz einer angemessenen Anzahl von Sicherheitskräften sowie die fachliche Beratung durch Sicherheitspersonal nach Voraufklärung und Planung der Fahrtrouten.
Jede Reise nach Irak erfolgt auf eigene Verantwortung. Die deutschen Auslandsvertretungen können derzeit nur in äußerst begrenztem Rahmen konsularische Hilfe leisten. Auch die staatlichen Sicherheitsorgane können im Einzelfall keinen ausreichenden Schutz garantieren oder Hilfe leisten.
Ein erhöhtes Sicherheitsrisiko besteht insbesondere in bestimmten Bezirken der Hauptstadt Bagdad und den nördlich angrenzenden Provinzen, insbesondere in den Städten Kirkuk (Provinz Tamim) und Mossul (Provinz Nineveh) sowie deren Umgebung. Dort ist weiterhin mit schweren Anschlägen auf Ministerien, Hotels und öffentliche Einrichtungen zu rechnen. Das Risiko von Entführungen besteht dort weiterhin, wobei Ausländer und die sie begleitenden Personen in besonderem Maße gefährdet sind.
Wer nach Bagdad zu reisen beabsichtigt, sollte daher unbedingt professionelle Schutzmaßnahmen ergreifen und seinen Aufenthalt auf als gesichert geltende Bereiche beschränken. Gegenwärtig zählt neben dem Flughafen selbst nur die sogenannte "Internationale Zone" im Stadtzentrum dazu. Über Fahrten in andere Stadtteile kann nur vor Ort mit den jeweils kontraktierten Sicherheitskräften entschieden werden. Das kann im Einzelfall auch die kurzfristige Absage einer einzelnen Fahrt zur Folge haben.
In der Region Kurdistan-Irak mit der Verwaltungshauptstadt Erbil und den beiden großen Städten Sulaymaniya und Dohuk ist die Sicherheitslage vergleichsweise gut. Die Reisewarnung gilt hier nur eingeschränkt. Aufenthalte in der Region Kurdistan-Irak können nach Prüfung der aktuellen örtlichen Gegebenheiten auch auf Dauer und ohne Hinzuziehung eines professionellen Sicherheitskonzepts in Betracht gezogen werden. Neben dem Generalkonsulat sind hier die Deutsche Schule Erbil, das Verbindungsbüro Erbil des Goethe-Instituts, das Informationszentrum des DAAD und das Deutsche Wirtschaftsbüro auch mit aus Deutschland entsandtem Personal tätig.
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bagdad ist grundsätzlich nur nach Terminvereinbarung für den Publikumsverkehr geöffnet. Die Botschaft befindet sich nicht in der Internationalen Zone. Aufgrund der Sicherheitslage und der eingeschränkten Bewegungs- und Kommunikationsmöglichkeiten ist es deshalb schwierig und gegebenenfalls unmöglich, konsularische Hilfe zu leisten.
Auch das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Erbil kann nur sehr eingeschränkt konsularische Hilfe leisten. Termine werden ebenfalls nur nach Vereinbarung wahrgenommen.
Die Botschaften der Bundesrepublik Deutschland in den Nachbarstaaten Iraks können Deutschen, die in Irak in eine Notlage geraten, erst ab dem jeweiligen Grenzübergang konsularische Hilfe leisten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Vor Reisen nach Irak wird gewarnt.
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bagdad ist grundsätzlich für den Publikumsverkehr geschlossen. Termine werden von der Botschaft und dem Generalkonsulat in Erbil nur nach Vereinbarung wahrgenommen.
Für Reisen nach Irak besteht Visumspflicht. Visa müssen vor der Einreise bei einer irakischen Auslandsvertretung beantragt werden. Die Visumspflicht gilt für das gesamte Staatsgebiet des Irak, also auch für die föderative Region Kurdistan-Irak.
Allerdings erlauben die regionalen kurdischen Behörden bei dortiger Einreise und dortigem Verbleib, für eine Dauer von bis zu 10 Tagen, die visafreie Einreise. Eine Verlängerung ist möglich, diese muss aber beantragt werden. Bei Zuwiderhandlung ist mit Geldstrafe und sogar mit zeitweiser Ausreiseverweigerung zu rechnen.
Bei Weiterreisen, beispielsweise von Erbil nach Bagdad, ist ausnahmslos das Visum der irakischen Auslandsvertretung vorzuweisen, das nur vor der Einreise bei der irakischen Botschaft beantragt werden kann.
Nähere Auskünfte erteilt die Botschaft der Republik Irak in Berlin, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.iraqiembassy-berlin.de
Bei Einreise in die föderative Region Kurdistan-Irak mit einem ausländischen Kfz ist es gängige Praxis der kurdischen Behörden, den ausländischen Reisepass beim Zollamt des Grenzübergangs einzubehalten und darüber eine Bescheinigung auszuhändigen. Diese Bescheinigung berechtigt nicht zum Aufenthalt in anderen Teilen Iraks. Bei Zuwiderhandlung ist mit einer Festnahme durch die irakischen Behörden zu rechnen. Der Pass wird erst bei der Wiederausfuhr des Kfz zurückgegeben.
Medizinische Hinweise
Vor Reisen nach Irak wird gewarnt.
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio ggf. auch gegen Keuchhusten (Pertussis), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und der jeweils aktuelle Influenzaschutz.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
Eine Choleraimpfung kann in Abhängigkeit der aktuellen Ausbruchslage oder bei entsprechenden Reisebedingungen indiziert sein.
Cholera und andere Durchfallerkrankungen
Cholera ist im Irak endemisch. Im Rahmen von Ausbrüchen kommt es mitunter zu mehreren tausend Erkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lässt sich das Risiko für die meisten Durchfallerkrankungen, auch Cholera, minimieren. Eine Impfung gegen Cholera wird daher nur in Ausnahmefällen notwendig sein! Auch viele andere Durchfallerreger treten vergleichsweise gehäuft auf.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen
Malaria durch Plasmodium vivax ist in den nördlichen Grenzgebieten zur Türkei und zu Syrien endemisch. Das Infektionsrisiko ist aber insgesamt nur gering bis mittelgradig. In jedem Fall sollten, auch im Hinblick auf andere durch Mücken oder andere Insekten übertragene Erkrankungen (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber) die allgemeinen Schutzmaßnahmen beachtet werden (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung). Eine medikamentöse Malariaprophylaxe wird im Regelfall nicht notwendig sein. Eine Stand by Medikation kann diskutiert werden.
HIV/ Aids
kommt auch in Irak vor, die Prävalenz in der Bevölkerung ist allerdings mit 0,01 % sehr gering. Die bekannten Risiken sollten gemieden werden.
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden!
Hepatitis A, B, C, Echinokokkose und Tollwut können landesweit vorkommen.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist in weiten Landesteilen zurzeit weder technisch noch personell ausreichend. In der Hauptstadt Bagdad steht Ausländern jetzt das privat betreute Diplomatic Support Hospital zur Verfügung (ehemaliges amerikanisches Militärkrankenhaus). Nicht alle Medikamente sind sicher erhältlich. Dauermedikationen daher in ausreichender Menge mitführen. Eine Ausnahme bilden die kurdischen Autonomiegebiete im Norden. Dort ist eine vergleichsweise bessere Versorgung gewährleistet. Westeuropäischer Standard wird aber auch dort oft nicht erreicht. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall wird dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben; siehe auch Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Fidschi: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 25.05.2012
(Unverändert gültig seit: 23.05.2012)
Letzte Änderung:
Löschung Aktueller Hinweis
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisende nach Fidschi sollten die aktuelle Sicherheitslage über die Medien verfolgen und bei Bedarf weitere aktuelle Informationen beim Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland in Suva einholen (Kontaktdaten s. allgemeine Reiseinformationen) einholen.
Innenpolitische Situation
In Fidschi hat am 05.12.2006 die Armee die Macht übernommen. Im Anschluss an ein Gerichtsurteil, das die Militärregierung für illegal erklärte, setzte der Präsident am 10.04.2009 die Richter ab und die Verfassung von Fidschi außer Kraft. Er erließ Notstandsbestimmungen und setzte die bisher amtierende Militärregierung erneut als Übergangsregierung ein. Die Notstandsbestimmungen räumen der Armee und der Polizei weitgehende Machtbefugnisse ein, u.a. sind Festnahmen ohne Anklage möglich. Sicherheitskräfte wurden ermächtigt, Ansammlungen unter Einsatz von Waffengewalt – bei gleichzeitiger Zusicherung von Immunität für eventuelle Folgen – aufzulösen.
Die Sicherheitslage ist derzeit normal, kann sich jedoch ohne Vorwarnung verschlechtern.
Vor Ort befindliche Personen werden zu erhöhter Vorsicht aufgerufen. Sie sollten größere Menschenansammlungen und Kundgebungen meiden, von öffentlichen politischen Meinungsäußerungen absehen und sich über die Medien über aktuelle Entwicklungen informieren. Auch friedliche Demonstrationen können jederzeit in gewalttätige Auseinandersetzungen umschlagen.
Kriminalität
In urbanen Zentren ist eine zunehmende Kriminalität festzustellen (Diebstähle, Raub Wohnungseinbrüche). Die Täter schrecken dabei mitunter auch vor Gewalt nicht zurück. Die fidschianische Regierung ist angesichts dieser Entwicklung bemüht, die Effizienz der Polizei weiter zu verbessern.
Besucher sollten keine Wertsachen sichtbar bei sich tragen. Ferner wird empfohlen, ab Einbruch der Dunkelheit besondere Vorsicht walten zu lassen und auf Fahrten per Anhalter zu verzichten.
Naturkatastrophen
Von Oktober bis April muss in Fidschi mit Wirbelstürmen gerechnet werden.
Allgemeine Reiseinformationen
Geld / Kreditkarten
Landeswährung in Fidschi ist der Fidschi-Dollar (FJD).
Bankautomaten sind in allen größeren städtischen Gebieten vorhanden. Reiseschecks der Firmen American Express, Visa und Thomas Cook können in den meisten Banken, Wechselstuben und größeren Hotels eingelöst werden. Häufig verwendete Kreditkarten werden in der Regel angenommen.
Konsularische Betreuung
In Fidschi gibt es keine deutsche Botschaft. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Wellington / Neuseeland.
Alle Deutschen, die nach Fidschi reisen bzw. dort vorübergehend oder dauerhaft leben, können auf freiwilliger Basis in eine Krisenvorsorgeliste aufgenommen werden. Die Botschaft rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit sie – falls erforderlich – in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann. Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im Online-Verfahren über die Webseite der Botschaft unter: Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.wellington.diplo.de/Vertretung/wellington/de/Startseite.html
Deutsche, die sich auf der bisher manuell geführten Krisenvorsorgeliste registrieren haben lassen, werden gebeten, ihre Daten nochmals über das Internet einzugeben.
Hausanschrift:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
90-92 Hobson Street
Wellington 6011
Neuseeland
Postanschrift:
P.O. Box 1687
Wellington 6140
Neuseeland
Tel.: 0064 – (4) 47 36 063
Fax: 0064 - (4) 47 36 069
Internet:www.wellington.diplo.de
Email: info@well.diplo.de
In Notfällen kann auch der deutsche Honorarkonsul in Suva / Fidschi um Unterstützung gebeten werden.
Adresse:
Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland
Herr David Vaughan Aidney
Williams & Gosling LTD
P.O. Box 79, 80-82 Harris Road
Suva
Republic of the Fiji Islands
Tel.:00679 – 33 12 927
Fax: 00679 - 33 00 367
Email: suva@hk-diplo.de
Sonstige Hinweise
Fidschi unterhält keine Botschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Zuständig ist die fidschianische Botschaft in London /Großbritannien:
Adresse:
Botschaft der Republik Fidschi-Inseln
34, Hyde Park Gate
London SW7 5DN
Großbritannien
Tel.: 0044 - 20 75 84 36 61
Fax: 0044 - 20 75 84 28 34
Internet: www.fijihighcommission.org.uk
Email: fhc@fijihighcommissionuk.org
Weitere Informationen über Fidschi sind auf der Website des Fiji Visitor Bureau unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.bulafiji.com verfügbar.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen | |
| Reisepass | Ja | |
| Vorläufiger Reisepass | Ja | |
| Personalausweis | Nein | |
| Vorläufiger Personalausweis | Nein | |
| Weitere Anmerkungen: | ||
| Reisedokumente Kinder/Jugendliche | ||
| Kinderreisepass | Ja | |
| Reisepass | Ja | |
| Personalausweis | Nein | |
| Vorläufiger Personalausweis | Nein | |
| Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig) | Bis 26.06.2012: Nur in Begleitung des Elternteils. Eintragung muss Passfoto des Kindes enthalten. Ab dem 26.06.2012 benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument | |
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Ja mit Passfoto | |
| Weitere Anmerkungen |
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Visum
Deutsche Staatsangehörige erhalten bei Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets und Nachweis ausreichender finanzieller Mittel bei Ankunft eine Einreisegenehmigung mit einer Gültigkeit von vier Monaten für touristische Zwecke. Eine Verlängerung um weitere zwei Monate ist grundsätzlich möglich. Bei Überziehen der erlaubten Aufenthaltsdauer kann eine 12-monatige bis unbegrenzte Einreisesperre verhängt werden. Für geschäftliche Zwecke wird die Einreiseerlaubnis lediglich für 14 Tage erteilt. Alle Einreisedokumente müssen bei der Einreise noch mindestens drei Monate über den beabsichtigten Aufenthalt in Fidschi hinaus gültig sein.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Devisen ist nicht beschränkt. Aktuelle Informationen zur zollfreien Einfuhr von Waren können auf der Homepage des Fiji Visitors Bureau unter www.bulafiji.com abgerufen werden. Derzeit können 250 Zigaretten oder 250 Gramm Tabak bzw. Zigarren, 2,25 Liter Spirituosen beziehungsweise 4,5 Liter Wein oder Bier sowie Geschenke bis zu einem Wert von 400 FJD zollfrei eingeführt werden. Das Mindestalter für die Einfuhr dieser Gegenstände liegt bei 17 Jahren.
Tiere dürfen nur mit einer entsprechenden vorherigen Genehmigung (ausgestellt vom Fiji Quarantine Office) eingeführt werden. Für die Einfuhr von pflanzlichem Material, Samen und tierischen Produkten bedarf es einer Genehmigung des Ministry of Agriculture, Fishery and Forests.
Landeswährung darf nur bis zur Höhe des eingeführten Betrages ausgeführt werden.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Besitz sowie Ein- und Ausfuhr von Drogen werden mit empfindlichen Strafen geahndet.
Medizinische Hinweise
Typhus
Das Gesundheitsministerium von Fidschi hat für die von den Haupttourismuszielen in Nadi/Denerau ca. 100 km entfernte und zum Teil schwer zugängliche Region Navosa im Inland der Insel Viti Levu wegen einiger Typhus-Erkrankungen den gesundheitlichen Notstand ausgerufen.
Reisenden wird empfohlen, auf die Einhaltung persönliche Hygiene und den Verzehr unbedenklicher Nahrungsmittel und Trinkwassers zu achten. Zur Frage einer möglichen Typhus-Impfung sollte ggf. ärztlicher Rat eingeholt werden.
Bitte beachten Sie auch das Merkblatt zu Typhus in den „Reisemedizinischen Hinweisen" der rechten Randspalte.
Gelbfieber
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung ist erforderlich für alle Reisenden, die aus Gelbfieber-Infektionsgebieten (Endemiegebieten) kommen. Als Gelbfieber-Endemiegebiete gelten die von der WHO ausgewiesenen.
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten über drei Monate Typhus und Hepatitis B. Gegen das Dengue-Fieber gibt es noch keinen Impfschutz. Die Krankheit wird durch Moskitos übertragen. Deshalb sollte auf Schutz vor Mücken durch hautbedeckende Kleidung und die Verwendung von insektenabweisenden Mitteln (Cremes, Lotionen, Sprays), Anti-Mückencoils und Mückennetzen geachtet werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Fidschi entspricht, insbesondere in den ländlichen Gebieten, nicht deutschem Standard. Die Hauptkrankenhäuser Fidschis befinden sich in Suva, Sigatoka, Lautoka, Ba, Savusavu, Taveuni, Labasa und Levuka. Auf allen größeren Inseln sind ferner Kliniken und medizinische Versorgungseinrichtungen mit zumindest rudimentärer Ausstattung vorhanden.
Es sollte in jedem Fall eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
China: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 25.05.2012
(Unverändert gültig seit: 23.05.2012)
Letzte Änderung: Aktueller Hinweis
Aktueller Hinweis
Einreisegenehmigungen für Tibet (TAR Permit) werden bis auf Weiteres nur noch für Gruppen ab vier Personen erteilt.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen über Land, Kriminalität
Die Sicherheitslage in der VR China kann generell als gut eingestuft werden. Dennoch sollten
sich Reisende stets mit der gebotenen Aufmerksamkeit bewegen.
Ausländer über 16 Jahren müssen sich zu jeder Zeit mit einem Reisepass mit gültigem chinesischen Visum ausweisen können. Polizeiliche Kontrollen sind, insbesondere im Zuge erhöhter Sicherheitsmaßnahmen im Umfeld von Großereignissen oder Gedenktagen, jederzeit möglich. Es wird empfohlen, Passkopien und Flugtickets im Hotel sicher zu deponieren und den Pass mit gültigem Visum stets mitzuführen, um sich bei Polizeikontrollen ausweisen zu können.
Mit der Visitenkarte des Hotels kann der Taxifahrer für den sicheren Rücktransport sorgen, auch wenn man über keine chinesischen Sprachkenntnisse verfügt.
Personenansammlungen und jede Art von Gedränge sind wegen der Gefahr von Taschendiebstählen zu meiden. Überfälle auf Ausländer werden selten bekannt, sind aber auch an gut bewachten Plätzen nicht auszuschließen.
In der letzten Zeit ist es in Bars und Nachtclubs in Peking zunehmend zu Zwischenfällen mit Beteiligung von Ausländern gekommen. In einigen Fällen wurden ausländischen Besuchern Betäubungsmittel in ihr Getränk gemischt und sie anschließend beraubt, in anderen waren Ausländer in (z.T. provozierte) Auseinandersetzungen mit Verletzungsfolgen involviert.
Meldepflicht
Für Ausländer besteht eine Meldepflicht bei der lokalen Polizei bei Aufenthalten über 24 Stunden an einem Ort (die Meldung muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen). Übernachtet man in einem Hotel, übernimmt das Hotel diese Meldung automatisch; ist man privat bei Freunden untergebracht, müssen diese die Meldung vornehmen.
Allgemeine Reiseinformationen
Derzeit dürfen sich Ausländer in China bis auf die Autonome Region Tibet ohne besondere Erlaubnis bewegen. Örtlich verhängte Sperren sind jedoch jederzeit und überall möglich, insbesondere in Tibet und in den angrenzenden Regionen mit tibetischer Bevölkerung.
Tibet
Reisen nach Tibet sind grundsätzlich möglich:
- Alle Ausländer benötigen eine Spezialgenehmigung (TAR-permit), um Tibet (TAR) besuchen zu können. Sie ist bei den chinesischen Auslandsvertretungen oder in Peking beim Tibetischen Reisebüro, 118 Beisihuan Douglu in der 1. Etage des Tibet Gebäudes, Tel.: 010-6498-0373, zu beantragen.
- Die Beauftragung eines vom tibetischen Reisebüro gestellten Fahrers und Reiseführers ist obligatorisch.
- Es empfiehlt sich, Hotel- und Flugreservierungen erst nach Erhalt der Genehmigung zu buchen.
- Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt Tibet auf der Website der Auslandsvertretungen in China unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.china.diplo.de/Vertretung/china/de/01-service/inchina/0-ubs.html entnehmen.
Flugreisen im Land
Die Mitnahme von Flüssigkeiten jeder Art im Handgepäck ist sowohl auf innerchinesischen als auch auf ausgehenden internationalen Flügen verboten. Ausgenommen sind kleine Mengen für kosmetische Zwecke (100 ml pro Sorte), die in einem extra Kunststoffbehälter (durchsichtig) transportiert werden müssen. Sie werden vom Sicherheitspersonal geprüft. Steuerfreie Alkoholartikel, die in internationalen Flugzeugen oder Flughäfen gekauft wurden, müssen in einem versiegelten, transparenten Beutel transportiert werden. Zur Kontrolle sind die Kaufbelege bereitzuhalten. Die mengenmäßige Grenze ergibt sich aus den Zollvorschriften (max. 1.500 ml pro Person). Flüssige Arzneimittel dürfen nach Überprüfung mit an Bord genommen werden.
Wie auf allen anderen Flughäfen dieser Welt gelten sonst die gleichen Beschränkungen hinsichtlich der Mitnahme von waffenähnlichen Gegenständen (Messern, Scheren etc.) im Handgepäck.
Straßenverkehr
Der Straßenverkehr birgt ein relativ hohes Gefahrenpotenzial. Die Zahl der Verkehrstoten lag offiziellen Angaben nach im Jahr 2011 bei 75,572 (Quelle: Ministry of Public Security), inoffizielle Quellen gehen jedoch jährlich von mehr als 100.000 Verkehrstoten landesweit aus. Gründe dafür sind eine oftmals rücksichtslose Fahrweise, die steigende Anzahl der Verkehrsteilnehmer sowie die Unerfahrenheit vieler Autofahrer. In der VR China gilt die 0-Promille-Grenze, d.h. Alkohol am Steuer ist strafbar.
Es wird daher zu größtmöglicher Vorsicht im Straßenverkehr geraten und nachdrücklich davor gewarnt, während des Urlaubaufenthaltes angemietete Pkw oder Mopeds eigenhändig in dem ungewohnten Verkehr zu steuern.
Ausländische bzw. internationale Führerscheine werden in China nicht anerkannt. Für Informationen zum Führerscheinverfahren mit Kontaktdaten der zuständigen chinesischen Behörden für die Anerkennung der deutschen Fahrerlaubnis hält die Deutsche Botschaft auf ihrer Webseite ein Merkblatt bereit, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.china.diplo.de
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Nachfolgende Hinweise sind unverbindlich und ohne Gewähr. Rechtsverbindliche Auskünfte über die chinesischen Einreisebestimmungen erhalten Sie nur bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate der VR China.
Für die Einreise in die Volksrepublik China ist ein Visum erforderlich, das zwingend vor der Reise bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss.
Am Flughafen in Peking werden für Personen, die keine gültigen Einreisevisa für die VR China besitzen, grundsätzlich keine Visa ausgestellt. Personen ohne gültiges Visum für die VR China wird regelmäßig die Einreise verweigert, teilweise ist ein Ausweichen über Hongkong möglich.
Obwohl Hongkong und Macau Teil der VR China sind, genießen beide als sog. Sonderverwaltungsregionen in vielen Bereichen weitgehende Autonomie; so können deutsche Staatsangehörige visafrei nach Hongkong und Macau einreisen. Erfolgt die Einreise von Festlandchina aus, so ist unbedingt zu beachten, dass dies visatechnisch eine Ausreise aus der VR China bedeutet. Eine Wiedereinreise nach Festlandchina ist daher nur möglich, wenn das chinesische Visum für zwei- bzw. mehrfache Einreisen ausgestellt ist. Hierauf muss bei entsprechender Reiseplanung bereits bei Beantragung des Visums für die VR China geachtet. Auch bei Wiedereinreisen in die VR China aus Taiwan ist auf ein gültiges chinesisches Visum für die Wiedereinreise zu achten.
Ein Touristenvisum für die erneute Einreise in die VR China kann bei Bedarf auch beim „Consular Department" in Hongkong , 7th Floor, China Resources Building, No. 26 Harbor Road, Wanchai, Hongkong, Tel. +852-34132300 oder +852-34132424, Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.fmcoprc.gov.hk eingeholt werden.
Für den Flughafentransit bis zu 24 Stunden wird kein Visum benötigt. Ein Verlassen des Flughafens ist ohne Visum jedoch nicht möglich.
Flughafentransit-Sonderregelung für Shanghai: In Shanghai ist für u. a. deutsche Staatsangehörige ein Transit-Aufenthalt von bis zu 48 Stunden möglich, vorausgesetzt, der Reisende ist Inhaber eines gültigen Flugtickets für den Weiterflug zur Ausreise aus der VR China, bei dem die Flugrichtung beibehalten werden muss (kein Rückflug!). Bei einer Ausreise aus der VR China z. B. per Schiff gelten diese Transitregelungen nicht. Ein Wechsel des Flughafens innerhalb Shanghais ist jedoch möglich. Der Reisende muss Inhaber eines mindestens noch 6-Monate gültigen Reisepasses sein.
Teilnehmer von Gruppenreisen können das Visum über den Veranstalter besorgen lassen. Einzelreisende können ihr Visum direkt bei einer der chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland einholen, siehe auch Internetseite der chinesischen Botschaft unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.china-botschaft.de. Informationen sind auch beim Fremdenverkehrsamt der VR China (Ilkenhanstr. 6, 60433 Frankfurt/Main, Tel.: 069-520135) erhältlich.
Bei einem Gruppenvisum besteht eine aufenthaltsrechtliche Bindung an die Reisegruppe. Sollten sich im Einzelfall Gründe ergeben, die eine eigenständige Weiterreise ohne die Reisegruppe erforderlich machen (z.B. bei medizinischen Notfällen), ist eine Umschreibung des Visums zwingend erforderlich. Dies ist unbedingt erforderlich, bevor sich die Gruppe aufteilt. Eine solche Umschreibung des Visums ist zeitaufwändig und problematisch und kann nicht überall in China vorgenommen werden. Es wird daher empfohlen, möglichst mit Einzelvisa in die VR China einzureisen.
Die Überziehung des Visums zieht ein empfindliches Bußgeld nach sich, dessen Höhe sich nach der Anzahl der überzogenen Tage berechnet. Ohne Begleichung des Bußgeldes und Einholung eines neuen Visums ist eine Ausreise aus der VR China nicht möglich. Bei Zahlungsverweigerung droht die Umwandlung der Geldstrafe in eine Haftstrafe.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen |
| Reisepass | Ja, Pass muss im Zeitpunkt der Antragstellung noch 6 Monate gültig sein und mindestens eine visierbare Seite enthalten |
| Vorläufiger Reisepass | Ja, Pass muss im Zeitpunkt der Antragstellung noch 6 Monate gültig sein und mindestens eine visierbare Seite enthalten |
| Personalausweis | Nein |
| Vorläufiger Personalausweis | Nein |
| Weitere Anmerkungen | - |
| Reisedokumente Kinder/Jugendliche | |
| Kinderreisepass | Ja (mit Foto), Pass muss im Zeitpunkt der Antragstellung noch 6 Monate gültig sein und mindestens eine visierbare Seite enthalten |
| Reisepass | Ja, Pass muss im Zeitpunkt der Antragstellung noch 6 Monate gültig sein und mindestens eine visierbare Seite enthalten |
| Personalausweis | Nein |
| Vorläufiger Personalausweis | Nein |
| Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | Nein |
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Nein |
| Weitere Anmerkungen | Es sollte mit der chinesischen Botschaft geklärt werden, ob Kinderausweise und Pässe mit eingetragenen Kindern (letzteres ab 26.06.2012 ungültig) überhaupt visiert werden. Nach hiesiger Erfahrung ist dies nicht möglich |
Besondere Zollvorschriften
Einfuhr
400 Zigaretten, 2 Flaschen Spirituosen (je 750 ml); Devisen: Bis 5.000 USD (oder Gegenwert in anderen Devisen) für nicht-chinesische Staatsangehörige. Ansonsten muss eine Einfuhrerklärung abgegeben werden. Ferner dürfen bis zu 20.000 RMB eingeführt werden.
Ausfuhr
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist strengen Regelungen unterworfen, unterteilt nach Art und Bedeutung der Kunstgegenstände. So dürfen Münzen aus der Zeit vor 1949 überhaupt nicht mehr ausgeführt werden, die meisten Antiquitäten nur, wenn sie das rote Siegel des chinesischen Kulturamtes tragen. Devisen: Bis 5.000 USD (oder Gegenwert in anderen Devisen) für nicht-chinesische Staatsangehörige. Diese Grenzen übersteigende Beträge nur bis zur Höhe der vorhergegangenen Einfuhrerklärung. Ferner dürfen bis zu 20.000 RMB ausgeführt werden.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erfragen Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Einfuhr oder der Besitz schon relativ geringer Mengen von Drogen kann zu hohen Freiheitsstrafen oder sogar zur Todesstrafe führen (z.B. Besitz von bis zu 50g Heroin oder 1kg Opium: Freiheitsstrafe ab sieben Jahre, Todesstrafe bei Überschreiten dieser Grenze und allgemein bei Herstellung, Handel und Transport von Drogen, „wenn die Umstände schwerwiegend sind"). Reisende werden deshalb vor der Mitnahme von Gegenständen unbekannten Inhalts für Dritte dringend gewarnt.
Gemäß dem Gesetz der VR China zur Kontrolle der Ein- und Ausreise von Ausländern (Art. 23) kann gegen einen Ausländer u.a. dann eine Ausreisesperre verhängt werden, wenn er in einem Strafprozess angeklagt oder verdächtigt wird oder wenn der Ausländer in einem laufenden Zivilprozess von einem Gericht benachrichtigt worden ist.
Seit 1. März 2006 erlaubt das "Gesetz über Strafen für Vergehen gegen die öffentliche Ordnung" den Polizeidienststellen, bei 238 Tatbeständen von Störung der öffentlichen Ordnung, Sittenwidrigkeiten usw. nicht nur Bußgelder bis zu 5.000 RMB, sondern ohne richterliches Urteil auch bis 15 Tage Arrest anzuordnen. Das Gesetz wird auch gegen Ausländer angewandt.
Fotografieren ist - von Ausnahmen wie z.B. militärischen Objekten abgesehen - nicht beschränkt. Bei Aufnahmen von Personen sollte erst um Erlaubnis gefragt werden. In Zweifelsfällen sollte man sich an die Reisebegleitung wenden. Video- und Schmalfilmkameras sind ohne besondere Genehmigung erlaubt, sollten jedoch in der Zollerklärung angegeben werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei Einreise aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet (z.B. aus Afrika oder Südamerika) ist eine gültige Gelbfieberimpfung Pflicht - Details siehe Website Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int
Dies gilt nicht für Taiwan, Hongkong und Macao. Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu prüfen und zu vervollständigen (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.rki.de)
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza. Für Säuglinge ist die Rotavirusimpfung zu empfehlen.
Als Reiseimpfung werden Hepatitis A und Thyphus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut sowie Japanische Enzephalitis und Typhus empfohlen.
Dengue-Fieber:
Dengue wird in südlichen Küstenregionen u. Landesteilen (Guangdong, Guangxi, Hainan, Yunnan) durch tagaktive Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.
Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen, z.B. lange bedeckende Kleidung und Auftragen von Repellentien auf unbedeckte Hautpartien.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Ein hohes Risiko besteht im Süden in den Provinzen Hainan und den tiefer gelegenen Gebieten von Yunnan. Ein mittleres Risiko, ausschließlich Malaria tertiana, besteht südlich des Yangtze herdförmig in den Provinzen Fujian, Guangdong, Guangxi, Guizhou und Sichuan (hier auch der nördliche Teil der Provinz). Ein geringes Risiko, auch hier nur Malaria tertiana, besteht herdförmig in östlichen Landesteilen südlich des Huang He. Ein sehr geringes Risiko besteht auch im Norden von Hongkong außerhalb der Stadt. Kein Risiko besteht beim Aufenthalt in den großen Städten, auf Taiwan sowie in Höhenlagen über 1.500 m.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Chloroquin, Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/ Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Aufgrund der o.g. mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
· körperbedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
· ganztägig (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
· ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV/AIDS
Gegenwärtig ist das Vorkommen in der Bevölkerung noch gering (Prävalenz unter 0,1%), betroffen sind in erster Linie die bekannten Risikogruppen. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Cholera kommt sporadisch vor. Als die häufigste Ursache von Durchfall bei Säuglingen und Kleinkindern werden Rotavirusinfektionen angesehen, denen durch Impfung vorgebeugt werden kann. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen -wo möglich- Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: kochen oder selber schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen; Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Japanische Enzephalitis
Die meisten Fälle dieser durch besonders nachtaktive Moskitos übertragenden Virusinfektion des Gehirns treten endemisch währender warmen Jahreszeit (April – Oktober) bzw. Regenzeit in fast allen ländlichen und suburbanen Gebieten (mit Ausnahme der Provinzen Xinjiang, Qinghai und Tibet) auf. In den letzten 10 Jahren ging die Zahl der erfassten Erkrankungen von ca. 9000 auf 4000 pro Jahr zurück. Die höchsten Raten wiesen die Provinzen Shaanxi, Chongqing, Sichuan, Guizhou u. Yunnan auf. Einzelerkrankungen unter Ausländern in Peking, Shanghai, Hongkong und Kanton sind nachgewiesen. Mückenschutz (siehe Malaria) und Impfung sind wirksame Prophylaxemaßnahmen.
Tollwut
Tollwut kommt im ganzen Land vor mit bis zu 3400 Erkrankungen beim Menschen pro Jahr in den letzten Jahren, davon knapp 2/3 der Fälle in Guangxi, Guizhou, Guangdong, Sichuan u. Hunan.
Hand-, Fuß- und Mundkrankheit (HFMD)
HFMD ist endemisch mit wiederkehrenden Ausbrüchen vor allem in ländlichen Regionen. Die Krankheit ist hoch ansteckend. Betroffen sind vorwiegend Kleinkinder (Ausbrüche in Kindergärten) und Personen aus sozial schwachen Schichten. Erreger sind Enteroviren, in der Regel Enterovirus 71 oder Coxsackie A16. Die Übertragung erfolgt oral oder aerogen (Tröpfcheninfektion). Das Krankheitsbild verläuft mit Fieber, Haut- und Schleimhautveränderungen. In der Regel ist der Krankheitsverlauf harmlos, nach ca. 1 Woche kommt es zur folgenlosen Ausheilung. Komplikationen an Herz, Lunge und ZNS können aber tödlich enden. Bei entsprechender Hygiene (Händehygiene!) und Vermeidung von Kontakten mit Erkrankten ist mit einer erhöhten Gefährdung von Reisenden (Kindern) nicht zu rechnen.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis (S. Japonicum) besteht beim Baden in Süßwassergewässern vor allem in den zentralen und östlichen Landesteilen, vor allem entlang des Yangtze, regional im mittleren Südwesten (Anhui, Hubei, Hunan, Jiangxi, Sichuan, Yunnan, Zhejiang). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Vogelgrippe
Die Klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der Aviären Influenza, Vogelgrippe) ist im Land endemisch. Wie auch in anderen Ländern Asiens sind in den letzten Jahren nur selten vereinzelte Erkrankungen beim Menschen mit engem Kontakt zu Geflügel aufgetreten.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe" (Website: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.bmelv.de).
SARS
Die in der ersten Jahreshälfte 2003 in der VR China neu aufgetretene akute infektiöse respiratorische Erkrankung (SARS), verursacht durch ein Corona-Virus, konnte schließlich erfolgreich eingedämmt werden. Erkrankungen sind in den letzten Jahren nicht mehr aufgetreten.
Weitere Erkrankungen:
Höhenkrankheit:
Bei Reisen in den Himalaya und benachbarte Hochgebirge und Hochebenen in Lagen über 2500 Meter häufigere, gelegentlich auch lebensgefährliche Erkrankung durch zu schnellen Aufstieg in die Höhe, die allerdings meist erst nach 24 Stunden oder längerem Aufenthalt in der Höhe manifest wird. Warnsymptome sind: Schlechter Schlaf, Kopfschmerz, Schwindel, Erbrechen und zunehmende Luftknappheit. Verschwinden die Symptome nicht durch eine Pause / Übernachtung, sollte abgestiegen werden. Wirksame Therapie ist Abstieg unter eine Höhe von 2000 Meter. Betroffen sind alle Altersstufen und häufig auch Touristen, evtl. auch bei Flugreisen nach Lhasa, also nicht nur Bergsteiger. Das Medikament Diamox ist verschreibungspflichtig, Beratung durch einen bergerfahrenen Arzt erforderlich.
Medizinische Versorgung und weitere Hinweise
Ausländer, die länger als ein Jahr im Land bleiben, müssen u. U. bei der Einreise einen negativen HIV-Test nachweisen, bei Arbeitsaufenthalten wird zusätzlich ein Gesundheitszeugnis mit Befunden einer Röntgenaufnahme der Lungen, EKG und Labor (inklusive HIV- und Syphilis-Test) verlangt. Das Zeugnis muss in Englisch oder Chinesisch verfasst sein, Abweichungen von dieser Regel sind jederzeit möglich.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und oft technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Auf dem Land und in vielen, auch großen Städten, fehlen Englisch/Französisch sprechende Ärzte. Eine Verständigung kann ohne chinesische Sprachkenntnisse gerade bei medizinischen Inhalten ein großes Problem sein. Ein ausreichender, auch dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke ist empfehlenswert.
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China gibt es ein Sozialversicherungsabkommen, das jedoch keine Regelung zu Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung enthält. Das bedeutet, dass Arzt- bzw. Krankenhausrechnungen in der Regel sofort nach der Behandlung in bar bezahlt werden müssen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/)
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Ausreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Äquatorialguinea: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 25.05.2012
(Unverändert gültig seit: 23.05.2012)
Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise, Einreisebestimmungen
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Die Kriminalitätsrate ist im regionalen Vergleich niedrig. Gleichwohl ist insbesondere in den Städten Malabo und Bata nach Einbruch der Dunkelheit Vorsicht geboten.
In jüngster Zeit häufen sich schwere Verkehrsunfälle aufgrund alkoholisierten Fahrens. Die Verursacher sind häufig Taxis. Von Autofahrten am Samstag Abend und Sonntag Nachmittag und Abend ist abzuraten. Sollten Sie selbst mit einem (gemieteten) Fahrzeug in einen Unfall mit schwerem Personenschaden oder Todesfolge verwickelt werden, müssen Sie mit längerer Untersuchunghaft und einem Strafprozess rechnen. In einem solchen Fall sollten Sie unbedingt versuchen, umgehend mit der deutschen Botschaft in Malabo Kontakt herzustellen( 00 240 222 60 70 20 oder 00 240 222 79 53 00).
Wegen wiederholter Putschversuche (zuletzt Angriff auf Präsidentenpalast am 17. Februar 2009) und Piraterie kontrollieren die Behörden Ausländer besonders genau auf ordnungsgemäße Papiere (Visum, gültiger Pass, etc.) und gehen streng gegen tatsächliche und vermutete Unregelmäßigkeiten vor.
Bei Reisen mit angemieteten Fahrzeugen muss mit willkürlichen Kontrollen an den häufigen Check-points und Versuchen, Geld zu fordern, gerechnet werden.
Allgemeine Reiseinformationen
Äquatorialguinea, das einzige spanischsprachige Land Afrikas, ist touristisch kaum erschlossen. Grundsätzlich kann jede Region im Land bereist werden. Bestimmte Reiseziele, beispielsweise der Pico Basile auf der Insel Bioko, erfordern eine Sondergenehmigung.
Flüge der lokalen Fluggesellschaften können nicht über das Internet, sondern nur vor Ort gebucht und bar bezahlt werden.
Die Preise in Äquatorialguinea sind vergleichsweise hoch. Kreditkarten werden lediglich in den großen Hotels akzeptiert, wobei allerdings damit gerechnet werden muss, dass die entsprechende Technik nicht funktioniert. Gleiches gilt für Geldautomaten, die in Malabo am Flughafen, im Hotel Hilton und bei der Zentrale der SGBGE zu finden sind. Es wird empfohlen, ausreichend Bargeld in Euro mitzubringen, das vor Ort gewechselt werden kann.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Äquatorialguinea ein Visum. Dieses muss vor Antritt der Reise bei der äquatorialguineischen Botschaft in Berlin beantragt werden. Es wird empfohlen, das Visum lange im Voraus zu beantragen.
Nähere Hinweise finden Sie unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.botschaft-aequatorialguinea.de/content/view/12/16/lang,german/
Reisedokumente
Mit einem gültigen Visum und folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen: | |
| Reisepass | Ja - Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus | |
| vorläufiger Reisepass | Ja | |
| Personalausweis | Nein | |
| vorläufiger Personalausweis | Nein | |
| weitere Anmerkungen | Bei Einreise ist ein internationaler Impfausweis mit Nachweis einer Gelbfieberimpfung erforderlich. | |
| Reisedokumente Kinder/Jugendliche | ||
| Kinderreisepass | Ja - Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus | |
| Reisepass | Ja - Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus | |
| Personalausweis | Nein | |
| vorläufiger Personalausweis | Nein | |
| bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | Nein | |
| noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Nein
| |
| weitere Anmerkungen | Bei Einreise ist ein internationaler Impfausweis mit gültigem Nachweis einer Gelbfieberimpfung erforderlich. |
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft Äquatorialguineas klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Bundesrepublik unterhält in Malabo eine Botschaft als Kleinstvertretung, die keine Rechts- und Konsularaufgaben wahrnimmt, aber Nothilfe leistet. (Tel.: 00240-222-607020 oder 00240-222-795300 / e-mail: embajada.alemania.malabo@diplo.de)
Für Passangelegenheiten u. a. ist die Deutsche Botschaft in Jaunde/Kamerun zuständig.
Tel.: (00237) 22 21 00 56, 22 20 05 66, 22 21 44 34, 22 21 72 92
e-mail: info@jaunde.diplo.de
Die Botschaft Spaniens in Malabo erteilt Schengen-Visa.
Besondere Zollvorschriften
Gegenstände des täglichen Bedarfs können eingeführt werden. Spezielle Zollvorschriften sollten vor Reisebeginn bei der zuständigen äquatorialguineischen Botschaft erfragt werden.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Beim Fotografieren sollte Zurückhaltung geübt werden. Für alle sicherheitsrelevanten Bereiche (offizielle Gebäude, Flughäfen, Häfen, militärische Einrichtungen oder Polizeistationen usw.) besteht Fotografierverbot.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Ein internationaler Impfausweis mit dem Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung ist bei der Einreise vorzulegen. Eine Gelbfieberimpfung ist darüber hinaus für alle Personen älter als 1 Jahr auch medizinisch indiziert. Abweichend von offiziellen Regelungen kann der Nachweis einer Choleraimpfung verlangt werden, besonders bei Einreise über Land oder aus einem Endemiegebiet.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut sowie Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
Malaria
Es besteht ganzjährig und im gesamten Land ein hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Eine Malariaprophylaxe wird dringend empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
· körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
· in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
· unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Weitere, nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Diese tritt, insbesondere in der Regenzeit immer wieder auf. Bei besonderer Exposition (Arbeiten in Slums, Pflege Erkrankter und in Flüchtlingslagern) kann eine Impfung sinnvoll sein. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Schistosomiasis(Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern. Baden dort sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist im öffentlichen Sektor vielfach apparativ und hygienisch problematisch. Oft fehlen europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte.
In Bata und in Malabo gibt es das Privat-Krankenhaus La Paz nach europäischem Standard und unter israelischer Leitung.
Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
In den beiden größeren Städten Malabo und Bata gibt es Apotheken, die im Regelfall die wichtigsten Medikamente führen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Somalia: Reisewarnung
Stand 25.05.2012
(Unverändert gültig seit: 23.05.2012)
Reisewarnung
Vor Reisen nach Somalia und in die Gewässer vor Somalia wird eindringlich gewarnt.
Deutschen Staatsangehörigen wird dringend geraten, das Land zu verlassen. In ganz Somalia besteht für westliche Staatsangehörige ein sehr hohes Entführungsrisiko.
Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Inzwischen werden auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman angegriffen und gekapert. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.
Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe unverändert hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Centre unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.mschoa.org dringend empfohlen.
Die von der Europäischen Union durchgeführte Marineoperation ATALANTA ist in einem Einsatzgebiet vor den Küsten Somalias und der Nachbarländer tätig. Ziel ist die Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias. ATALANTA gilt primär dem Schutz der Nahrungsmittelhilfsschiffe des WFP für Somalia und von zivilen Schiffen.
Langsame Schiffe mit niedriger Bordwand sind für Piratenangriffe generell stärker gefährdet als schnelle Schiffe mit hoher Bordwand. Die EU-Mission ATALANTA bietet zivilen Schiffen eine Registrierung und einen durch Kriegsschiffe begleiteten ‚Gruppentransit’ durch gefährdete Gewässer an, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.mschoa.org
Seit Beginn der Mission ATALANTA hat es keine Angriffe auf Schiffe im begleiteten Transit gegeben. Allerdings bietet auch die Anwesenheit von Kriegsschiffen keine Garantie dafür, dass Schiffe nicht von Piraten angegriffen, beschossen oder gekapert werden.
Aktuelle Informationen zur Piraterielage gewährt das IMB Piracy Reporting Centre Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.icc-ccs.org
Reisende nach Somalia gehen ein sehr hohes Sicherheitsrisiko ein. Im Falle einer (sei es gesundheitlichen, sei es kriminalitätsbedingten) Notlage fehlen weitgehend funktionierende staatliche Stellen, die Hilfe leisten könnten.
Die Deutsche Botschaft in Somalia ist geschlossen, die Gewährung konsularischen Schutzes ist nicht möglich. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Nairobi/Kenia, Tel. 00254-20-4262100, Fax: 00254-20-4262129, Mail: info@nairobi.diplo.de
Die Sicherheitslage in Somalia ist sehr schlecht. Ausländische Staatsangehörige werden immer wieder Opfer von Entführungen und Mordanschlägen.
Die Zahl der Selbstmordattentate hat in den letzten Jahren zugenommen. Hiervon ist nicht mehr nur der Süden (v.a. Großraum Mogadischu) betroffen: Ende Oktober 2008 sind bei koordinierten Bombenanschlägen in Hargeisa (Somaliland) und Bossasso (Puntland) zahlreiche Menschen zu Tode gekommen. Erneute Anschläge nach ähnlichem Muster können keinesfalls ausgeschlossen werden.
Besonders kritisch ist die Lage in Zentral- und Südsomalia, einschließlich der Hauptstadt Mogadischu. Neben der Gefahr gezielter Mordanschläge auf Ausländer und Entführungen ist dort stets mit Anschlägen (ferngesteuerte Sprengsätze, Granatbeschuss u.ä.) und bewaffneten Auseinandersetzungen zu rechnen. Diese ziehen regelmäßig auch Unbeteiligte in großer Zahl in Mitleidenschaft. Zudem finden in weiten Teilen Süd-/Zentralsomalias Kampfhandlungen zwischen den somalischen Bürgerkriegsparteien statt, in die auch dort operierende kenianische und äthiopische Kräfte involviert sind.
Auch in Puntland (im Nordosten Somalias) sowie im umstrittenen Grenzgebiet zwischen Puntland und Somaliland (im Nordwesten Somalias) muss mit extremer Unsicherheit gerechnet werden. Zudem ist es in bzw. von Puntland aus mehrfach zu Entführungen westlicher Staatsangehöriger, zudem zu zahlreichen Schiffskaperungen gekommen. Im Sommer 2008 wurden zwei deutsche Staatsangehörige im Golf von Aden von Piraten entführt und für sieben Wochen in das zwischen Somaliland und Puntland umstrittene Gebiet verschleppt. Kurz darauf kam es zu einer weiteren Entführung deutscher Staatsangehöriger. In den letzten Monaten kam es zudem mehrfach zu gezielten Anschlägen auf puntländische Amtsträger.
Reisen nach Somaliland sind ebenfalls gefährlich. Dies wurde Anfang 2008 durch die Entführung eines deutschen Staatsangehörigen in der zwischen Somaliland und Puntland umstrittenen Sanaag-Region und durch die Bombenanschläge vom 30.10.2008 erneut unterstrichen.
Die Sicherheitslage in ganz Somalia (dies gilt eingeschränkt auch für Somaliland!) ist zudem durch eine sehr hohe Allgemeinkriminalität gekennzeichnet. Die Sicherheitskräfte sind nicht in der Lage, hiergegen nachhaltig vorzugehen.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Bulgarien: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 25.05.2012
(Unverändert gültig seit: 22.05.2012)
Letzte Änderung:
Aktueller Hinweis
Aktueller Hinweis
Frühmorgens am 22. Mai 2012 ereignete sich ein schweres Erdbeben bei Pernik (südwestlich von Sofia). Nachbeben können in den kommenden Tagen nicht ausgeschlossen werden. Reisenden wird empfohlen, die Nachrichtenlage aufmerksam zu verfolgen.
Landesspezifischer Sicherheitshinweis
Für Bulgarien besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.
Allgemeine Reiseinformationen
Einreise
Bulgarien liegt auf der wichtigsten Transitroute für den Straßenverkehr von Deutschland über Serbien oder Rumänien in die Türkei. In den Sommermonaten entstehen durch den Urlaubsverkehr - insbesondere an Wochenenden - an den Grenzübergängen häufig Verkehrsstaus mit mehrstündigen Wartezeiten. Es wird deshalb empfohlen, die Hauptreisezeiten an Wochenenden zu meiden und auf Wochentage auszuweichen.
Außerdem ist zu beachten, dass die Grenzen von Bulgarien zu Serbien und zur Türkei EU-Außengrenzen sind und bei Grenzübertritt in beiden Richtungen mit Ausweis- und Zollkontrollen zu rechnen ist.
Wegen mehreren Fällen der Maul- und Klauenseuche in der Türkei werden alle Fahrzeuge, die aus der Türkei nach Bulgarien einreisen, bei Grenzübertritt desinfiziert. Diese Desinfektion ist kostenpflichtig (PKW 3 EUR; Bus 5 EUR bis 10 EUR; LKW 10 EUR). Zu Stoßzeiten muss bei der Grenzabfertigung daher mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.
Das bulgarische Innenministerium hat auf seiner Website unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.mvr.bg/en/Guide/traveling.htm eine Broschüre mit Informationen für Reisende in englischer Sprache veröffentlicht. Dort finden Sie auch Informationen speziell für Autoreisende. Bitte beachten Sie ebenso die unten stehenden Hinweise zum Straßenverkehr, zur Vignettenpflicht und zu Polizeikontrollen.
Reisen nach Bulgarien sind auf dem Luftweg (internationale Flughäfen in Sofia, Plovdiv, Varna und Burgas), dem Seeweg (insbesondere über die Schwarzmeerhäfen Varna und Burgas) sowie auf dem Landweg möglich.
Seit dem Beitritt der Republik Bulgarien zur Europäischen Union am 01.01.2007 darf ein Fahrzeug mit Gemeinschaftsstatus, d.h. ein Fahrzeug, das in einem EU-Mitgliedsstaat zum Verkehr zugelassen ist, frei bewegt werden und unterliegt keiner Zollaufsicht- oder Zollkontrolle. Es wird keine Eintragung des Fahrzeuges in das Reisedokument des Fahrzeugführers vorgenommen. Jedoch wird das Fahrzeug bei der Einreise in der Regel im Computer der Grenzpolizei registriert.
Bitte beachten Sie die Vignettenpflicht auf allen Autobahnen und Landstraßen (s.u.).
Kriminalität
Sofern Bulgarien im Rahmen einer Pauschalreise besucht wird, dürfte das Risiko, Opfer einer Straftat zu werden, nicht größer sein als in anderen europäischen Urlaubsregionen. Generell sollte Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität geübt werden.
Es ist inner- wie außerorts zu Diebstählen aus nicht verschlossenen Autos gekommen, bei denen der Fahrer, z.B. wegen einer Reifenpanne, kurzzeitig abgelenkt war. Schließen Sie deshalb Ihr Fahrzeug immer ab und lassen Sie keine offen sichtbaren Gegenstände oder Wertsachen und Dokumente im Fahrzeug liegen.
Kfz-Diebstähle kommen häufig vor, wobei höherwertige Pkw mit ausländischem Kennzeichen bevorzugte Ziele sind. Es gibt stellenweise bewachte Parkplätze; diese übernehmen aber bei Diebstahl des Fahrzeuges keine Haftung.
Im Falle eines Autodiebstahls sollten folgende Dokumente besorgt werden:
- Bericht über das Vorkommnis durch die dem Tatort nächstgelegene Polizei-Dienststelle;
- Bestätigung durch die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Gericht;
- Überbestätigung durch den Generalstaatsanwalt.
Die allgemeine Notrufnummer (Polizei, Ambulanz, Feuerwehr) ist, wie überall in der EU, 112.
Geld/ Kreditkarten
Für den Umtausch von Bargeld sind eher Banken zu empfehlen als Wechselstuben. Geldautomaten sind ähnlich weit verbreitet wie in Deutschland, wobei der maximale Betrag, der üblicherweise ausgezahlt wird, zurzeit 400 Leva beträgt. Bei der Benutzung von Geldautomaten und generell bei der Zahlung mit Kreditkarten sollten die auch in Deutschland ratsamen Vorsichtsmaßnahmen gegen Betrug (Ausspähen der Geheimzahl, Manipulation der Geldautomaten, Kopieren der Geldkarte, …) beachtet werden.
Straßenverkehr
Der Zustand vieler Straßen (hauptsächlich innerörtlich, aber auch Landstraßen) ist schlecht. Große und tiefe Löcher im Belag sowie Steine und andere unvorhersehbare Hindernisse sind nicht selten. Wegen der damit verbundenen Gefahr von Unfällen und Beschädigungen ist bei Fahrten in Dunkelheit erhöhte Wachsamkeit geboten.
Zwischen dem 1. November und dem 1. März eines jeden Jahres ist auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren. Die höchstzulässige Blutalkoholkonzentration ist 0,5 Promille.
Vignettenpflicht
Es besteht für alle Autobahnen und Landstraßen Vignettenpflicht. Die Vignetten können an den bulgarischen Grenzübergängen und beispielsweise an Tankstellen in Bulgarien gekauft werden. Es wird dringend empfohlen, nach Einreise die erste Möglichkeit zum Vignettenkauf zu nutzen, da bereits im grenznahen Bereich mit Kontrollen zu rechnen ist. Wer ohne Vignette fährt, riskiert ein Bußgeld.
Die Vignette muss in der rechten unteren Ecke der Frontscheibe angebracht werden.
Polizeikontrollen, Korruptionsrisiko
Polizeiliche Kontrollen an den Landstraßen und Autobahnen sind häufig. Verkehrspolizisten sind verpflichtet, reflektierende Schutzwesten und einen Dienstausweis mit Lichtbild, Name und Einheit zu tragen. Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ist mit Geldstrafe und - insbesondere bei Geschwindigkeitsübertretungen - Führerscheinentzug zu rechnen. Nach Entzug werden die Führerscheine durch die bulgarischen Behörden an das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg übersandt. Die Übermittlung der Führerscheine, auch wenn diese nur für ein oder zwei Monate entzogen wurden, kann bis zu sechs Monate in Anspruch nehmen.
Geldstrafen wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung sind nie direkt an die kontrollierenden Verkehrspolizisten, sondern nur unbar per Bankeinzahlung zu zahlen.
Das bulgarische Innenministerium hat auf seiner Homepage eine Möglichkeit zur Anzeige von Korruptionsfällen eingerichtet, wo möglichst genaue Angaben (z.B. Kennnummer und Name des Beamten) gemacht werden sollten. Der direkte Link dorthin lautet:
Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://nocorr.mvr.bg/crr/p5c1.nsf/6152030f80281b98c2256f4d002a7867?OpenForm
Wichtig ist, dass auch die Reisenden selbst zur Korruptionsbekämpfung beitragen, in dem sie sich entsprechenden Versuchen und Angeboten verweigern und kein Extra-Geld zahlen, selbst wenn sie damit eine schnellere Erledigung ihrer Anliegen zu erreichen hoffen.
Taxis
Bei der Benutzung von Taxis sollte vor dem Einsteigen auf den Preisaufkleber geachtet werden, der für alle Taxis gesetzlich vorgeschrieben ist und der sich am Fenster der hinteren Türen befindet. Die meisten haben einen Tarif von deutlich unter 1 Lev pro Einheit (unterschiedlich bei Tag oder Nacht). Vereinzelt werden weitaus höhere Preise verlangt; dies ist nicht ungesetzlich, jedoch vermeidbar. Alle Taxis in Bulgarien sind gelb und mit Taxametern ausgestattet.
Erdbeben
Bulgarien liegt in einem Gebiet mit erhöhter Erdbebengefährdung. Zwar sind Erdbeben selten und verursachen gewöhnlich keine größeren Schäden. Jedoch sind sie jederzeit möglich, ohne dass dies im Voraus absehbar ist.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen | |
| Reisepass | Ja | |
| Vorläufiger Reisepass | Ja | |
| Personalausweis | Ja | |
| Vorläufiger Personalausweis | Ja | |
| Weitere Anmerkungen | - | |
| Reisedokumente Kinder/Jugendliche | ||
| Kinderreisepass | Ja (mit Foto) | |
| Reisepass | Ja | |
| Personalausweis | Ja | |
| Vorläufiger Personalausweis | Ja | |
| Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | Nein | |
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Ja (mit Foto) | |
| Weitere Anmerkungen | - |
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Bulgarien unter keinen Umständen mehr ein Visum.
Bulgarien hat mit Wirkung vom 31.01.2012 beschlossen, Inhabern von gültigen Schengen-Visa (Kategorien A und C) sowie gültigen nationalen Visa (Kategorie D) und Inhabern von Aufenthaltserlaubnissen der Schengen-Partner (d.h. Vollanwender des Schengener Besitzstandes), darunter Deutschlands, die visumfreie Einreise zu erlauben. Der jeweilige Aufenthalt dieser Personen in Bulgarien ist begrenzt durch die Gültigkeit der genannten Dokumente und der darin festgelegten Zahl von Aufenthaltstagen und Einreisen, darf jedoch die Dauer von 3 Monaten innerhalb einer 6-Monatsfrist nicht überschreiten.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Polizeiliche Anmeldung
Bei Aufenthalten von weniger als 90 Tagen ist keine Anmeldung notwendig. Nur bei Aufenthalten von mehr als 90 Tagen ist es erforderlich, dass Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde am Aufenthaltsort anmelden und die Ausstellung einer „Bescheinigung für EU-Bürger" über Ihr Aufenthaltsrecht beantragen.
Besondere Zollvorschriften
Die Ein- und Ausfuhr von Summen ab 10.000 Euro ist gegenüber den bulgarischen Zollbehörden schriftlich zu deklarieren. Entsprechende Formulare sind u.a. auch in deutsch, englisch und französisch beim Zoll erhältlich. Mit Bargeld sind auch verschiedene Wertpapiere wie Reiseschecks gemeint.
Bei Nichtbeachtung der Deklarationspflichten wird der gesamte im- oder exportierte Betrag entschädigungslos zu Gunsten des bulgarischen Staates eingezogen. Außerdem können Bußgelder verhängt werden.
Ausländer dürfen ferner Edelmetalle, -steine und -erzeugnisse ein- und ausführen, ohne sie zu deklarieren:
- bis zu 37 Gramm Gold und Platin (in rohem oder bearbeitetem Zustand und Münzen),
- 60 Gramm Gold- oder Platinschmuck,
- 300 Gramm Silber (in rohem oder bearbeitetem Zustand, Münzen und Schmuck)
Bei größeren Mengen ist eine schriftliche Zollerklärung abzugeben. Bei Nichtbeachtung der Deklarationspflicht gilt auch hier, dass die gesamte mitgeführte Ware entschädigungslos eingezogen wird und Bußgelder verhängt werden können.
Bei Münzen mit archäologischem, historischem oder numismatischem Wert und Gegenständen unter Denkmalschutz ist eine Ausfuhrbescheinigung des Kulturministeriums vorzulegen.
Seit Bulgarien Mitgliedsland der EU ist, können Waren für den persönlichen Gebrauch ein- und ausgeführt werden. Erfolgt die Einreise nicht direkt aus einem anderen EU-Staat, muss unter Umständen nachgewiesen werden, dass die Waren innerhalb der EU erworben wurden. Bei großen Mengen von Alkohol, Kaffee und ähnlichen hoch besteuerten Waren muss eventuell glaubhaft gemacht werden, dass sie für persönliche, nicht kommerzielle Zwecke bestimmt sind.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Bulgarien ist Transitland auf der so genannten "Balkan-Route" des internationalen Drogenschmuggels. Wegen Drogendelikten überführte Straftäter müssen mit empfindlichen und langjährigen Haftstrafen rechnen.
Beim Versuch des illegalen Grenzübertritts, etwa durch das Verstecken von Personen im Auto (auch wenn das Ziel der Reise nicht Bulgarien, sondern Deutschland ist), kann das benutzte Fahrzeug als „Tatwerkzeug" entschädigungslos zu Gunsten des bulgarischen Staates eingezogen werden.
Gegen Ausländer, die in Bulgarien einer strafbaren Handlung beschuldigt werden, können die bulgarischen Behörden ein Ausreiseverbot verhängen, das gewöhnlich für die gesamte Dauer der Ermittlungen aufrechterhalten wird. Die Konsequenz – auch für Touristen – kann ein monatelanger Zwangsaufenthalt in Bulgarien sein.
Als Folge einer strafrechtlichen Verurteilung wird oft ein ein- oder mehrjähriges Verbot der Wiedereinreise verhängt.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut.
In Teilen des Landes kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist nicht mit der in der Bundesrepublik Deutschland vergleichbar. Zwar kann die Ausbildung der Ärzte an den großen Krankenhäusern insgesamt als gut bezeichnet werden, es fehlt jedoch an moderner medizinischer Ausstattung. Viele der in Deutschland gängigen Medikamente sind in bulgarischen Apotheken erhältlich; dennoch sollten zum Beispiel Personen, die auf regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen sind, diese mitbringen.
Ausländische Patienten haben in der Regel die Kosten für eine ärztliche Behandlung vor Ort in bar zu bezahlen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten für die medizinische Behandlung von Ausländern relativ hoch sein können. Es sollte auf jeden Fall auf Ausstellung einer formellen Rechnung/Quittung bestanden werden.
In Deutschland gesetzlich Versicherte können medizinische Notfallbehandlungen in staatlichen Krankenhäusern und bei Ärzten, die mit der bulgarischen Nationalen Krankenversicherung vertraglich verbunden sind, direkt über die Versicherung abrechnen, eine Barzahlung ist dann nicht erforderlich. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card - EHIC), erhältlich bei Ihrer Krankenversicherung in Deutschland.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Ungarn: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 25.05.2012
(Unverändert gültig seit: 22.05.2012)
Landesspezifischer Sicherheitshinweis
Für Ungarn besteht kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.
Allgemeine Reiseinformationen
Bei Reisen nach Ungarn sollte man die gleichen Vorsichtsregeln walten lassen wie bei Aufenthalten in anderen, von Touristen stark frequentierten Ländern.
Kriminalität
Die gegen Reisende gerichtete Kriminalität in Ungarn übersteigt nicht das in anderen europäischen Urlaubsländern übliche Maß. Die Zahl der Autodiebstähle ist seit Mitte der 1990er Jahre zurückgegangen. Trotzdem sind Autos von Touristen, vor allem neue, weiterhin begehrte Objekte von Autodieben. Beliebte Fabrikate sind Mercedes, BMW, Audi und VW, sowie Geländewagen jedweder Herkunft. Auch elektronische Wegfahrsperren bieten hier keinen sicheren Schutz. Es wird empfohlen, sein Fahrzeug nur auf bewachten Parkplätzen abzustellen und insbesondere keine Wertsachen oder Wagenpapiere im Inneren des Autos zurückzulassen.
Außerhalb Budapests sowie auf den Autobahnen sollte man bei Polizeikontrollen Umsicht walten lassen. In der Vergangenheit kam es gelegentlich zu räuberischen Übergriffen durch als Polizisten verkleidete Straftäter, die eine angebliche Polizeikontrolle zur Plünderung der Opfer nutzten. „Echte" Polizisten tragen eine vollständige, korrekte Polizeiuniform und bewegen sich in Streifenwagen mit der Aufschrift „Rendörség" (Polizei). Jeder ungarische Polizist trägt zudem eine Plakette mit einer individuellen fünfstelligen Dienstnummer, die an der linken Uniformbrusttasche getragen wird, und besitzt einen modernen Dienstausweis im Scheckkartenformat.
Auch sollte man sich vor „freundlichen Helfern" in Acht nehmen, welche auf einen – meist nicht vorhandenen - Schaden am Fahrzeug aufmerksam machen und somit den Fahrer zum Anhalten bewegen wollen. Halten Sie nicht am Straßenrand, sondern fahren Sie bis zur nächsten Tankstelle weiter und prüfen Sie das Auto dort auf Schäden.
Touristische Attraktionen sind wie überall auch beliebte Treffpunkte von Taschendieben. In Budapest sind dies das Burgviertel, die Zitadelle und die große Markthalle an der Freiheitsbrücke. Auch an den Bahnhöfen, an den Schaltern der U- und Straßenbahnen und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist Vorsicht angezeigt.
Einladungen in der Budapester Innenstadt zu einem gemeinsamen Gaststättenbesuch, zumeist von Frauen ausgesprochen, sollte mit Vorsicht begegnet werden. Hierbei handelt es sich fast immer um Lokalitäten, in denen stark überteuerte Rechnungen ausgestellt werden und diese auch rigoros eingetrieben werden.
Einbrüche und Diebstähle in Ferienwohnungen, auch in Anwesenheit der Bewohner, sind, vor allem rund um den Balaton (Plattensee), leider keine Seltenheit. Auch dort sollten über einen längeren Zeitraum keine wichtigen Papiere, Pässe, Bargeld etc. zurückgelassen werden.
Reisen über Land
Zum 1. Juli wurde die Straßenverkehrsordnung geändert. Ab sofort können von der Polizei bei zu schnellem Fahren, Verletzung der Gurtpflicht, Alkohol am Steuer und Überfahren von roten Ampeln, Geldstrafen bis zu 300.000 Forint (ca. 1.100 Euro) an Ort und Stelle erhoben werden. Falls eine Strafe nicht sofort bezahlt wird, darf die Polizei das Fahrzeug beschlagnahmen.
Die Polizei behält in diesem Fall den Zulassungsschein ein; der Fahrer bekommt eine Quittung und eine schriftliche Mitteilung (in ungarischer, englischer, deutscher oder russischer Sprache) mit Informationen zur verhängten Geldstrafe und zum Aufenthaltsort des Fahrzeugs. Erst wenn die Strafe beglichen ist, wird das Fahrzeug wieder freigegeben.
Seit dem 1. Januar 2011 gilt ein neues generelles Überholverbot für Lkws. Auf Autobahnen und zweispurigen Schnellstraßen dürfen Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen tagsüber zwischen 6 und 22 Uhr nicht mehr überholen. Auch ein enges Auffahren ist untersagt. Der Abstand zwischen zwei Lastkraftwagen muss ausreichen, um mindestens ein weiteres Fahrzeug gleicher Länge einordnen zu lassen. Mit verstärkter Ahndung und Verhängung von Geldbußen aufgrund der neuen Verordnung durch die ungarische Polizei ist zu rechnen.
Autoreisende sollten bei einer Panne kontrollieren, ob der Pannendienst auch wirklich vom ungarischen Automobilclub kommt oder ein Partner des Clubs ist (z.B. über die ADAC-Notrufzentrale).
Für Autofahrer gilt in Ungarn die Null-Promille-Grenze. Die Strafen bei Verstößen sind hoch, sofortiger Führerscheinentzug ist häufig. Fahrer von Kraftfahrzeugen müssen außerhalb geschlossener Ortschaften auf allen Straßen, auch bei Tageslicht, immer Abblendlicht einschalten. Autobahnvignetten können an der Grenze oder an Tankstellen erworben werden und gelten wahlweise mehrere Tage, einen Monat oder ein Jahr lang. Die Erfassung erfolgt ausschließlich elektronisch. Sie erhalten beim Kauf nur einen Kassenbeleg, den Sie zu Nachweiszwecken mindestens ein halbes Jahr über den Ablauf der eingetragenen Gültigkeit hinaus aufbewahren sollten. Aktuelle Preise können bei der Einreise oder vorab beim ADAC erfragt werden. Personen, die nicht Eigentümer des benutzten Kfz sind, wird empfohlen, eine durch den Eigentümer ausgestellte Nutzungsvollmacht in ungarischer Sprache mitzuführen.
Geld
Vom Geldumtausch außerhalb von Hotels, Wechselstuben und Banken ist abzuraten. In größeren Städten und internationalen Hotels kann man sich Bargeld problemlos an EC-Karten-Automaten besorgen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen |
| Reisepass | ja / muss gültig sein |
| Vorläufiger Reisepass | ja / muss gültig sein |
| Personalausweis | ja / muss gültig sein |
| Vorläufiger Personalausweis | ja / muss gültig sein |
| Reisedokumente Kinder/ Jugendliche | |
| Kinderreisepass | ja / muss gültig sein |
| Reisepass | ja / muss gültig sein |
| Personalausweis | ja / muss gültig sein |
| Vorläufiger Personalausweis | ja / muss gültig sein |
| Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig) | Ja – bis zum 26.06.2012. Dann benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument |
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | ja |
Hinweise für Transitreisende
Bei Reisen durch mehrere Länder wird dringend empfohlen, die jeweiligen Einreise- und Zollvorschriften zu beachten. Wichtig sind insbesondere gültige Grenzübertrittsdokumente und die unterschiedlichen Regelungen zur Mitnahme von Tabakwaren. Bei der Wiedereinreise nach Ungarn sind pro Person ab 16 Jahren nur zwei Päckchen (40 Stück) Zigaretten erlaubt.
An der ungarisch-serbischen Grenze kommt es in der Hauptreisesaison in beiden Richtungen regelmäßig zu Staus und längeren Wartezeiten. Am stärksten betroffen ist der Grenzübergang Röszke (HUN) – Horgos (SRB), den an Wochenenden täglich bis zu 50.000 Reisende nutzen.
Die ungarische Polizei empfiehlt, bei der Reiseplanung weniger stark frequentierte Grenzübergänge zu nutzen, zum Beispiel den Grenzübergang Tompa (Ungarn) – Kelebija (Serbien). Dieser ist von der Hauptroute aus (Autobahn M5 Budapest – Szeged) von Kecskemét über die Landstraßen Nr. 54 und 53 oder von Kiskunfélegyháza über Kiskunmajsa und Kiskunhalas zu erreichen. Nächste größere Stadt auf serbischer Seite ist Szabadka/Subotica.
Einreise mit Tieren
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der EU (außer: Irland, Großbritannien, Malta u. Schweden, für diese Länder gelten weiterreichende Bestimmungen) ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Weitergehende Informationen finden Sie im Internet beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV).
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Bei der Einreise nach Ungarn aus Nicht-EU-Staaten (Kroatien, Ukraine, Serbien) gelten seit dem 01.01.2009 neue Zollvorschriften. Pro Person ab 16 Jahren dürfen nur noch 40 Stück Zigaretten (entspricht etwa 2 Päckchen) oder 20 Stück Zigarillos oder 10 Stück Zigarren oder 50 Gramm Rauchtabak im gesamten Reisegepäck mitgeführt werden. Dies gilt auch für Transitreisende. Bei Flugreisen bleibt es bei den bisherigen Freimengen.
Aufgrund der Neuregelung ist mit eingehenden Gepäckkontrollen des ungarischen Zolls und entsprechend längeren Abfertigungszeiten an den Grenzen zu rechnen. Bei Überschreitung der Freimengen werden außerdem empfindliche Bußgelder verhängt. Nähere Informationen zur abgabefreien Einfuhr von Waren im Reisegepäck finden Sie auf der Internetseite des ungarischen Zolls, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.vam.hu
Alkoholische Getränke dürfen nach Ungarn – auch im Transitverkehr – nur eingeführt werden, wenn diese sich im Ursprungsland (auch in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, z.B. Rumänien) bereits im sog. freien Verkehr befanden und vorschriftsmäßig versteuert worden sind. Dies ist durch eine Steuerbanderole oder einen Kaufbeleg nachzuweisen. Die Einfuhr und Durchfuhr privat hergestellter Spirituosen, zu denen ein Nachweis der entrichteten Monopol- und Verbrauchssteuern regelmäßig fehlt, wird als Ordnungswidrigkeit mit einer Strafe von mindestens 20.000 HUF (ca. 80,- Euro) geahndet. Mit entsprechenden Kontrollen ist zu rechnen.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Der Handel, Besitz und die Einfuhr, auch schon der bloße Konsum von Drogen jedweder Art werden in Ungarn deutlich härter als in Deutschland geahndet. Schon der Fund geringer Mengen egal welcher Wirkstoffe, also auch so genannter „weicher" Drogen wie Haschisch oder Marihuana, kann zu längeren Haftstrafen führen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Pflichtimpfungen für die Einreise nach Ungarn sind nicht vorgeschrieben.
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden.
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern/Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfung wird eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, FSME und Tollwut.
Tollwut
Seit 2005 hat es konstant weniger als 10 Fälle jährlich von Tollwut bei Haus- und Wildtieren gegeben. Die zuletzt bei Menschen dokumentierten Fälle traten 1994 auf.
Eine prophylaktische Impfung sollte daher nur bei besonderem Risikoprofil erwogen werden, jedoch ist nach erfolgtem relevantem Tierbiss umgehend eine post-expositionelle Impfung durchzuführen.
FSME, Borreliose
Landesweit, insbesondere um den Balaton, kann es von April-Okotober zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse kommen, weshalb eine Impfung bei entsprechender Exposition empfohlen wird.
Über denselben Weg kann die Borreliose übertragen werden, gegen die nicht geimpft werden kann.
Seltene, durch Zecken übertragene Krankheiten sind das Krim-Kongo hämorrhagische Fieber (CCHM) und das West-Nile-Fieber, die von April-Oktober bzw. im Sommer auftreten können. Auch hier steht kein Impfstoff zur Verfügung.
Auf eine frühzeitige und vollständige Zeckenentfernung sowie einen ausreichenden Schutz gegen Insektenstiche sollte geachtet werden, z.B. lange Kleidung in der Dämmerung und ggf. Einsatz von insektenabwehrenden Mitteln zur Anwendung an unbedeckten Hautstellen, sog. Repellents.
Influenza
Sowohl die saisonale Influenza (sog. „Wintergrippe") als auch die pandemische Neue Influenza (sog. „Schweinegrippe") treten in Ungarn auf. Hierzu gelten u.a. die aktuellen Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de
Insbesondere Reisende mit Vorerkrankungen sollten sich vor der geplanten Reise von einem Reisemediziner oder dem Hausarzt beraten lassen.
Medizinische Versorgung
Die staatlichen Krankenhäuser in Ungarn entsprechen nicht immer westeuropäischen Standards (z.B. Hygiene, Service), die technische Ausstattung erlaubt nicht immer medizinische Behandlungen auf dem höchsten Niveau, trotz guter bis sehr guter Ausbildung der Ärzte. Es gibt in den großen Städten private Krankenhäuser, die eine ordentliche medizinische Standardbehandlung anbieten. Auch im Gesundheitssektor ist mit Sprachschwierigkeiten zu rechnen.
Der Abschluss einer Rückholversicherung sollte überlegt werden.
Krankenversicherung
Gemäß dem deutsch-ungarischen Sozialversicherungsabkommen besteht Versicherungsschutz für alle deutschen Staatsangehörigen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind. Als Nachweis dient die Europäische Krankenversicherungskarte.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Stand 22.05.2012
Bolivien: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 25.05.2012
(Unverändert gültig seit: 22.05.2012)
Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise - AeroSur
Aktuelle Hinweise
Die bolivianische Fluggesellschaft AeroSur hat am Freitag, 18.05.2012, alle Flüge eingestellt. Es ist zur Zeit nicht absehbar, ob die Fluggesellschaft ihre finanziellen Probleme lösen und den Flugbetrieb wieder aufnehmen kann.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
In Bolivien kommt es immer wieder regional zu sozialen Unruhen, die schnell eskalieren können. Die Reisemöglichkeiten können dadurch in den betroffenen Gebieten jederzeit zeitlich und räumlich stark eingeschränkt sein.
Reisende in Bolivien sollten daher die Medienberichte aufmerksam verfolgen, sich bei ihren Reisebüros rückversichern und ihre Reiseplanung entsprechend anpassen.
Reisenden wird dringend empfohlen, Protestveranstaltungen und Menschenansammlungen im ganzen Land unbedingt zu meiden.
Reisen über Land / Straßenverkehr
In Bolivien kommt es regelmäßig zu schweren Busunglücken, bei denen meist viele Todesopfer zu beklagen sind. Bei Überlandreisen mit dem Bus wird dringend geraten, nur mit bekannten Busunternehmen zu fahren. Auch bei Fahrten mit Reiseveranstaltern von Uyuni in den Südwesten des Landes (Laguna Colorada etc.) und zum Salar de Uyuni kommt es immer wieder zu schweren Unfällen. Bei der Wahl von Reisebüros und Transportunternehmen ist erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Aus gegebenem Anlass wird empfohlen, von La Paz aus zum Titikakasee nur in Gruppen und nur mit bekannten Busunternehmen zu reisen.
Das Land ist verkehrsmäßig noch wenig erschlossen. Es gibt nur etwa 3.000 km asphaltierte Landstraßen. Alle anderen Verbindungswege (Schotterpisten, Geröll- und Feldwege; wenige Brücken) sind während der Regenzeit oft tagelang nicht passierbar. Besonders betroffen ist zurzeit die Strecke nach Nordosten. Reisenden wird geraten, sich vor Ort über die aktuelle Situation zu informieren.
Aufgrund der besonderen Gefährdungssituation rät die Botschaft dringend von Überlandfahrten mit Pkw oder Bus bei Dunkelheit ab. Die Straßen sind in der Regel nicht beleuchtet. Gleiches gilt oft auch für andere Verkehrsteilnehmer, die sich auch nicht immer an die geltenden Vorfahrtsregelungen halten.
Es gibt eine gesetzliche Regelung, nach der Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen höhere Benzinpreise als Fahrzeuge mit bolivianischen Kennzeichen zahlen müssen. In der Praxis bedeutet dies, dass viele Tankstellen nicht wissen, wie sie diese Preise abrechnen sollen und sich daher oft weigern, an ausländische Fahrzeuge Benzin zu verkaufen.
Das Eisenbahnnetz, das nur einen geringen Teil des Landes abdeckt, ist für Reisen über längere Strecken nur bedingt geeignet.
Kriminalität
Die Kriminalität in Bolivien hat in letzter Zeit zugenommen. So gab es vermehrt Vorfälle mit alleinreisenden, ausländischen Touristen, die bei der Ankunft am Busbahnhof in La Paz oder am Flughafen in El Alto von falschen Taxifahrern in entlegene Stadtteile gefahren wurden und dort, unter Mithilfe von falschen Polizisten in Uniform mit dem Vorwand, eine Antidrogenkontrolle durchführen zu wollen, ausgeraubt und unter Androhung von Gewalt zur Herausgabe der Kreditkarten und der PIN-Nummer gezwungen wurden (sog. „Expressentführungen"). Es gab zahlreiche Fälle, in denen Personen hierfür sogar einige Tage gefangen gehalten wurden. Ähnliche Fälle wurden auch aus anderen bolivianischen Großstädten berichtet.
In letzter Zeit sind der bolivianischen Polizei Fahndungserfolge gelungen, die zur Aushebung von kriminellen Banden geführt haben. Außerdem tritt die Touristenpolizei an verschieden neuralgischen Punkten (z.B. dem Busbahnhof in La Paz) verstärkt in Erscheinung und berät ankommende Reisende. Es bleibt abzuwarten, ob diese Maßnahmen zu einer spürbaren Verbesserung der Situation führen.
Es wird dringend geraten, nur auf bekannte Funktaxi- und Busunternehmen zurückgreifen und keine Taxis auf der Straße heran zu winken, insbesondere nicht nachts. In aller Regel fordern Restaurants, Hotels, Kneipen usw. auf Wunsch des Gastes ein Radio-Taxi an. Außerdem sollte man in der Öffentlichkeit keine großen Bargeldsummen bei sich führen oder Ausweispapiere und Geld offen in der Hosentasche tragen.
Es wird auch immer wieder davon berichtet, dass Besuchern von Bars und Diskotheken K.O.-Tropfen (einheimisch: Burundanga) verabreicht werden, die eine zeitlich begrenzte Ohnmacht und einen Gedächtnisverlust hervorrufen. Diese Zeit wird genutzt, um die betreffende Person auszurauben.
Die Drogenkriminalität in Bolivien ist verbreitet, mit steigender Tendenz. Von Erwerb, Besitz, Konsum, Handel und der Ausfuhr von Drogen und Drogenprodukten aller Art wird dringend abgeraten.
Allgemeine Reiseinformationen
Flugverkehr
Der Flugverkehr in Bolivien wird gelegentlich durch kurzfristige Streichung von Flügen und erheblichen Verspätungen beeinträchtigt.
Geld / Kreditkarten
Neben der bolivianischen Währung Boliviano wird auch der USD in weitem Umfang akzeptiert. Mit einer deutschen EC-Karte kann man bei vielen Bankautomaten Bargeld abheben, sofern die EC-Karte das "Maestro"-Symbol trägt. Daneben werden in den größeren Städten auch die allgemein üblichen Kreditkarten akzeptiert. Da der Wechselkurs für den Euro wesentlich ungünstiger ist als der des Dollars, empfiehlt es sich, Bargeld in Dollar mitzunehmen (vorzugsweise kleine Stückelungen).
Telefon
Die Telefonvorwahl aus Deutschland für Bolivien und La Paz lautet 00591 - (2) + Anschlussnummer (7-stellig).
Es besteht die Möglichkeit, aus Bolivien mit einer kostenlosen Telefon-Nr. ein Gespräch nach Deutschland zu führen. Die Telefongebühren zahlt der Teilnehmer in Deutschland. Die bolivianische Telefonnummer lautet: 800 - 10 - 0049 + Vorwahl mit 0 + Anschlussnummer in Deutschland.
Touristische Auskünfte
Viceministerio de Turismo, Avenida Mariscal Santa Cruz, Palacio de Comunicaciones,16. Stock (Eingang durch den 17. Stock), Casilla 1868, La Paz,
Tel.: 236 74 41, 236 74 64, 236 74 63
Fax: 237 46 30
E-Mail: t-mercadeo@mcei.gov.bo
Information für Bergsteiger
Club Andino BolivianoCalle México N° 1638Tel./Fax: 231 28 75Casilla 1346, La Paz
Rufnummer der Polizei in Notfällen
Tel.: 237 12 30 (La Paz)
Touristenpolizei (Policía Turistica)
Plaza del Estadio, Miraflores (unmittelbar am Stadion Hernan Siles)
Tel. Nr. 222 5016
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente / Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen touristischen Aufenthalt kein Visum. Zur Einreise als Tourist nach Bolivien ist ein mindestens sechs Monate gültiger Reisepass notwendig. Bei Ankunft an den internationalen Flughäfen in La Paz, Santa Cruz und Cochabamba wird in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von 90 Tagen im Pass eingetragen. Wenn man auf dem Landweg einreist kommt es vor, dass lediglich eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von 30 Tagen in den Pass eingetragen wird.
Laut Auskunft der Migrationsbehörde gilt für Touristen aus den Mercosur- und Andenstaaten die 90-Tage-Regel, für europäische Touristen ist vorgesehen, dass sie zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für 30 Tage bekommen, die dann noch zweimal für je weitere 30 Tage bei den Migrationsbehörden verlängert werden kann. Die Praxis sieht aber anders aus.
Deutsche Touristen können sich innerhalb eines Jahres demnach maximal 90 Tage in Bolivien aufhalten, wobei mehrfache Ein- und Ausreise gestattet ist.
Die frühere großzügige Praxis, kurz vor Ablauf der Dreimonatsfrist in das benachbarte Ausland auszureisen und kurz darauf wieder nach Bolivien einzureisen, um eine neue Frist von 90 Tagen zu erhalten, wird nicht mehr geduldet.
Für alle anderen Reisezwecke (z.B. Geschäftsreise, Praktikum, Studium etc.) muss vorher bei den bolivianischen Botschaften im Ausland ein entsprechendes Visum („visa de objeto determinado") beantragt werden. Geschäftsleute können ein langfristiges Geschäftsvisum mit mehrfacher Einreise und einer Gesamtaufenthaltsdauer bis zu 180 Tagen pro Jahr erhalten.
Um Probleme bei der Wiederausreise zu vermeiden, sollten alleinreisende Minderjährige oder bei der Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil Vollmachten der gesetzlichen Vertreter bei sich tragen.
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen |
| Reisepass | ja |
| Vorläufiger Reisepass | ja, Pass muss bei Einreise noch 6 Monate gültig sein |
| Personalausweis | nein |
| Vorläufiger Personalausweis | nein |
| Weitere Anmerkungen | Wichtiger Hinweis: Deutsche Staatsangehörige benötigen nach wie vor kein Visum für einen touristischen Aufenthalt. Bolivien gestattet allen Touristen aus der EU allerdings nur einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen pro Jahr aber mit mehrfacher Einreise. |
| Reisedokumente Kinder/Jugendliche | |
| Kinderreisepass | ja, mit Foto, Pass muss bei Einreise noch 6 Monate gültig sein |
| Reisepass | ja, mit Foto, Pass muss bei Einreise noch 6 Monate gültig sein |
| Personalausweis | nein |
| Vorläufiger Personalausweis | nein |
| Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | nein |
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | nein |
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Impfungen
Alle Reisenden, die älter als 12 Monate sind und vorhaben, in Gelbfieber gefährdete Gebiete Boliviens zu reisen, müssen auf Verlangen bei Einreise ein Gelbfieber-Impfzertifikat vorweisen können. Es ist empfehlenswert, stets ein Impfzertifikat mitzuführen, auch wenn keine Gelbfieber gefährdete Gebiete besucht werden, da die Rechtslage und die Verwaltungspraxis nicht immer übereinstimmen. Siehe dazu auch Medizinische Hinweise. Die Impfung muss spätestens 10 Tage vor der Einreise erfolgen.
Ausreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Bei Abflug von bolivianischen Flughäfen werden für Inlandsflüge eine Flughafengebühr von z. Zt. 15 Bolivianos, für Auslandsflüge in Höhe von 25 US-Dollar erhoben. Von dieser Gebühr befreit sind Transitreisende, die sich nicht länger als 12 Stunden in Bolivien aufhalten, sowie grundsätzlich Kinder unter zwei Jahren.
Touristen, die sich nur für die Dauer von bis zu 90 Tagen in Bolivien aufgehalten haben, sind von der Zahlung einer so genannten Ausreisesteuer in Höhe von z. Zt. 227 Bs befreit (ca. 33,- US $). Alle Ausländer, die sich länger als 3 Monate legal in Bolivien aufhalten, müssen bei der Ausreise zusätzlich zur Flughafensteuer auch die Ausreisesteuer entrichten.
Für die Ausreise aus Bolivien über Drittstaaten (z.B. Brasilien, Argentinien) kann die Vorlage eines gültigen internationalen Gelbfieberimpfpasses erforderlich sein. Der Impfpass sollte daher stets greifbar im Handgepäck mitgeführt werden.
Ein- bzw. Ausreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Besondere Zollvorschriften
Es wird davon abgeraten, Mate de Coca (Coca-Tee) mit nach Deutschland zu nehmen. Obwohl Erwerb, Besitz, Konsum und Ausfuhr nach bolivianischen Bestimmungen legal sind, sieht der deutsche Zoll bei der versuchten Einfuhr von Coca-Tee einen Verstoß gegen das deutsche Betäubungsmittelgesetz.
Für die Ein- und Ausfuhr von Devisen (in bar) zwischen 50.000,- und 500.000,- US-Dollar oder dem entsprechenden Gegenwert in einer anderen Währung ist die vorherige Genehmigung der bolivianischen Zentralbank erforderlich. Weitere Informationen hierzu können auf folgender Webseite nachgelesen werden: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.bcb.gov.bo
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Es wird eindringlich vor Erwerb, Besitz, Ein- und Ausfuhr von Drogen aller Art gewarnt. Auf bolivianischen Flughäfen gibt es strenge Kontrollen durch die hiesige Drogenpolizei FELCN. Dies gilt insbesondere für den internationalen Flughafen Viru Viru in Santa Cruz de la Sierra, über den der größte Teil der internationalen Flüge abgewickelt wird. Rauschgiftdelikte werden in Bolivien streng geahndet, die Mindeststrafe beträgt in der Regel 8 Jahre Haft. Auch die Mitnahme von Päckchen etc. von Dritten mit unbekanntem Inhalt kann drastische Folgen haben und sollte unbedingt unterlassen werden.
Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden muss der Fahrer – unabhängig von der Schuldfrage – zunächst mit Untersuchungshaft rechnen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Alle Reisenden, die älter als 12 Monate sind und die vorhaben, in gelbfiebergefährdete Gebiete Boliviens zu reisen, müssen auf Verlangen bei Einreise aus allen Ländern ein Gelbfieber-Impfzertifikat vorweisen können; siehe auch Einreisebestimmungen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber
Gelbfieber kommt im Tiefland östlich der Anden vor. Im Hochland besteht kein Ansteckungsrisiko.
Dengue
Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Es wird empfohlen, bei Reisen in gefährdete Gebiete (Tiefland) besondere Vorsicht walten zu lassen (Mückenschutzmittel, langärmelige Kleidung etc.).
Malaria
Jährlich werden ca. 100.000 Malariafälle gemeldet. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die in Bolivien eher seltene aber gefährliche Malaria tropica , bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Ein hohes Risiko besteht im Norden an der Grenze zu Brasilien, in den Departements Pando und Beni, insbesondere im Gebiet von Guayaramerin, Riberalta und Puerto Rico sowie in den tieferen Lagen von Tarija, Cochabamba und La Paz. Ein mittleres Risiko besteht in den übrigen ländlichen Gebieten unterhalb von 2500m. Ein geringes oder kein Risiko besteht in den Städten sowie im Oruro-Departement, den Provinzen Ingavi, Los Andes, Omasuyos und Pacajes (La Paz Departement) und im Potosi Departement.
Je nach Reiseprofil kann deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll sein. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der o.g. mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- ganztägig (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV / AIDS
Durch hetero- und homosexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Höhenkrankheit
Aufgrund der Höhenlage (La Paz Flughafen 4.070 m, Innenstadt 3.600 m) kann es nach Ankunft in den ersten Tagen zu Symptomen der Höhenkrankheit kommen (siehe Merkblatt des Gesundheitsdienstes dazu). Die Höhenluft auf dem Altiplano ist sauerstoffarm und von geringem atmosphärischem Druck.
Aus der Höhe resultieren auch extreme Intensität der Sonneneinstrahlung - besonders der ultravioletten Strahlung - und außergewöhnliche hohe Wärmeabstrahlung während der Nacht. Untrainierten Bergsteigern wird empfohlen, vor Reiseantritt sachkundigen Rat einzuholen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist auf dem Land vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Zur Frage einer individuellen Reiseapotheke ist Beratung durch einen Tropenmediziner/Reisemediziner sinnvoll.
Die Kosten für ärztliche Behandlungen und Krankenhausaufenthalte sind z.T. erheblich höher als in Deutschland. Sie werden von deutsche Krankenversicherungen oft nicht oder nur teilweise abgedeckt. Rücksprache mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger vor Reisebeginn bzw. Abschluss einer Reisekrankenversicherung sind deshalb dringend zu empfehlen. Es ist damit zu rechnen, dass der Patient für die anfallenden Behandlungskosten zunächst in Vorlage treten muss.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Bolivien durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org
Die deutschen Auslandsvertretungen vor Ort stellen auf Wunsch Listen der ihnen bekannten deutsch- und englischsprachigen Ärzte zur Verfügung.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Tschechische Republik: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 25.05.2012
(Unverändert gültig seit: 22.05.2012)
Letzte Änderung:
medizinische Hinweise
Landesspezifischer Sicherheitshinweis
Für die Tschechische Republik besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.
Allgemeine Reiseinformationen
Bitte beachten Sie auch die Externer Link, öffnet in neuem FensterInformationen der Deutschen Botschaft Prag.
Die Tschechische Republik weist eine in der Hauptstadt Prag und im westböhmischen Bäderdreieck gute, in anderen Gebieten des Landes befriedigende touristische Infrastruktur auf.
Geldumtausch
Aus touristischen Gebieten ist beim Umtausch von EUR in Kc an Wechselstuben die Praxis bekannt, weithin sichtbar mit einem Umtauschkurs zu werben, der sich im Nachhinein als Kurs für den Ankauf von Kc herausstellt, während der Verkaufskurs deutlich schlechter ist. Wird der Irrtum nach Auszahlung des getauschten Betrages entdeckt, weigern sich die Wechselstuben, das Geschäft rückgängig zu machen und den getauschten Betrag wieder herauszugeben. Es wird daher dringend geraten, sich vor Abwicklung des Geschäfts genau über den geltenden Kurs und eventuelle Gebühren zu informieren.
Kriminalität
Angesichts häufiger Autodiebstähle und -aufbrüche empfiehlt es sich, Fahrzeuge bei längerem Aufenthalt in verschlossenen Garagen oder auf (bewachten) Hotelparkplätzen abzustellen. Von außen deutlich sichtbare Wegfahrsperren (z.B. Lenkradkrallen), leere Innenräume und andere Diebstahlsicherungen sind angezeigt. Taschendiebstähle sind in den Urlaubsgebieten, besonders in Prag, vermehrt aufgetreten. Zu besonderer Aufmerksamkeit wird an Sehenswürdigkeiten, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln geraten. Ferner treten zunehmend Fälle auf, in denen als Polizisten verkleidete Betrüger unter einem Vorwand (Falschgeld, Erwerb von Drogen) Touristen auffordern, ihr mitgeführtes Geld zwecks Kontrolle vorzulegen. Bei dieser angeblichen Kontrolle wird den Touristen ein Teil ihres Geldes entwendet, ohne dass ihnen das sofort bewusst wird. Rechtmäßige Polizisten hingegen dürfen auf der Straße nur die Identität überprüfen, für alle weitergehenden Eingriffe ist eine Vorführung ins Polizeipräsidium erforderlich. Bei Taxifahrten ist Vorsicht geboten; insbesondere gilt dies für an touristischen Brennpunkten wartende, oft nicht offiziell lizensierte Taxis. Telefonisch bestellte Funktaxis sind zuverlässiger. In Prag belaufen sich die Taxigebühren auf ca. 35 Kc (Grundgebühr) zuzüglich ca. 25 Kc pro gefahrenen Kilometer. An den bedeutenderen Sehenswürdigkeiten gibt es Hinweisschilder mit Preisinformationen.
Reisen mit Haustieren
Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen und Frettchen) in die Tschechische Republik ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Weitergehende Informationen erhalten Sie im Internet unter: Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://europa.eu.int/comm/food/animal/liveanimals/pets/index_de.htm sowie auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.bmelv.de
Straßenverkehr
Die Promillegrenze liegt bei 0,0 Promille. Es finden regelmäßig umfassende Verkehrskontrollen statt. Die Verkehrspolizei ist bei Verdacht auf den Konsum von Alkohol oder anderer Suchtstoffe außer zur Durchführung eines Alkoholtests auch zur Entnahme einer Speichelprobe berechtigt. Automobile müssen ganzjährig mit eingeschalteten Scheinwerfern fahren. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld von bis zu 2000,- Kc sowie 1 Punkt. Kraftfahrer müssen in der Tschechischen Republik ein Set mit Ersatz-Glühbirnen für das Kfz mitführen. Bei Nichtbeachtung droht eine gebührenpflichtige Verwarnung über 300 Kc.
Benutzer von Autobahnen und vierspurigen Schnellstraßen müssen eine gültige Autobahn-Mautvignette an der Frontscheibe führen. Die Vignetten sind unter anderem an Grenzübergängen und zahlreichen Tankstellen erhältlich. Darüber hinaus können die Vignetten über den ADAC erworben werden. Das Ordnungsgeld für Nichtbeachtung beträgt bis zu 5.000 Kc, im Wiederholungsfalle weit höher.
Bei Unfällen mit Personenschäden oder Sachschaden über 20.000,- Kc ist in jedem Fall die Polizei einzuschalten.
Verhalten bei Gesetzesverstößen
Gesetzesverstöße von Ausländern (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein, etc.) werden erfahrungsgemäß streng verfolgt. Geldstrafen sind in der Regel sofort zu entrichten und werden ordnungsgemäß quittiert. Eine Besonderheit im tschechischen Recht stellt das sogenannte Blockstrafverfahren dar. Eine Zahlung der Geldstrafe im Blockverfahren bedeutet, dass der Betroffene auf weitere Rechtsmittel verzichtet. Es kann daher auch nur angewandt werden, wenn er mit dieser verfahrensbeschleunigenden Vorgehensweise einverstanden ist. Sofern er die auferlegte Strafe für unberechtigt hält und deshalb nicht an Ort und Stelle zahlen will, ist ein Verwaltungsverfahren bei der zuständigen Verwaltungsbehörde einzuleiten. Hierbei handelt es sich um ein zeitaufwendiges Verfahren, in dem die Niederschrift eines Protokolls unter Hinzuziehen eines Dolmetschers erforderlich ist und eine Kaution in Höhe der möglichen Geldstrafe erhoben werden kann.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Die Personenkontrollen an der deutsch-tschechischen Grenze sind mit dem Beitritt der Tschechischen Republik zum Schengen-Raum inzwischen entfallen.
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen: |
| Reisepass | Ja ,mindestens gültig bis Reiseende |
| Vorläufiger Reisepass | Ja, mindestens gültig bis Reiseende |
| Personalausweis | Ja, mindestens gültig bis Reiseende |
| Vorläufiger Personalausweis | Ja, mindestens gültig bis Reiseende |
| Weitere Anmerkungen: | Reiseausweis als Passersatz nur in Verbindung mit Dokument, in dem ein Lichtbild vorhanden ist |
| Reisedokumente Kinder/Jugendliche | |
| Kinderreisepass | Ja, mindestens gültig bis Reiseende |
| Reisepass | Ja, mindestens gültig bis Reiseende |
| Personalausweis | Ja, mindestens gültig bis Reiseende |
| Vorläufiger Personalausweis | Ja, mindestens gültig bis Reiseende |
| Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig) | Ja,bis zum 26.06.201: gültig bis Reiseende; Passinhaber muss mitreisen Ab dem 26.06.2012 benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument |
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Ja, nur mit Lichtbild, gültig bis Reiseende |
| Weitere Anmerkungen: |
Besondere Zollvorschriften
Mit dem EU-Beitritt der Tschechischen Republik am 01.05.2004 gibt es außerhalb der internationalen Flughäfen keine Warenkontrollen im Sinne einer Zollkontrolle mehr. Dies schließt nach geltender EU-Regelung Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus. Flughäfen können Passagiere aus anderen EU-Staaten durch einen „Blue Channel" ohne Zollkontrolle verlassen, sofern sie ausschließlich Ware aus EU-Staaten mit sich führen.
In einigen Bereichen sind Übergangsfristen vorgesehen. Dazu zählen bestimmte Vorschriften des Zoll- und Verbrauchssteuerrechts. Nähere Informationen dazu (inklusive der Freimengen für Tabakwaren im Reiseverkehr) finden Sie unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de
Die Einfuhr von (Jagd-) Waffen ist nur mit entsprechender Genehmigung möglich. Diese ist bei der zuständigen tschechischen Auslandsvertretung in Deutschland zu beantragen, wobei in der Regel ein internationaler Jagd- sowie ein Waffenschein vorzuweisen sind.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Der Besitz von Drogen auch in kleineren Mengen ist in Tschechien strafbar. In einigen (militärischen) Sperrzonen sowie in der Regel in Museen und bestimmten Sehenswürdigkeiten besteht Fotografierverbot bzw. ist das Fotografieren nur mit besonderer Erlaubnis gestattet.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtigen Amt empfiehlt, den „normalen" Impfschutz – wie auch in Deutschland empfohlen – zu überprüfen. Dies sind Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (=Keuchhusten) - Auffrischungsimpfungen sind alle 10 Jahre empfohlen. Aufgrund von vermehrten Hepatits-A-Erkrankungen im letzen Jahr ist ein Impfschutz auch gegen diese Virusinfektion empfohlen.
Bei Langzeitaufenthalten über 4 Wochen oder besonderer Exposition können zusätzlich Impfungen gegen Hepatitis B, Tollwut und auch gegen die von Zecken übertragbare FSME-Virusinfektion sinnvoll sein.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de/ sollten auf aktuellem Stand sein.
Luftverschmutzung
Weitere besondere gesundheitliche Risiken bestehen nicht. Allerdings sind vor allem in den Industriegebieten Nordböhmens und Nordmährens wegen hoher Luftverschmutzung Erkrankungen der Atemwege häufig.
Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
In Teilen des Landes (besonders in Mittel- und Südböhmen, aber auch im Prager Stadtgebiet) kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden.
Medizinische Versorgung
Das Niveau der medizinischen Einrichtungen ist in der Regel befriedigend. Das zwischen Deutschland und Tschechien bestehende Sozialversicherungsabkommen bezieht Leistungen der Krankenversicherung bei vorübergehendem Aufenthalt und damit auch für Touristen ein. Dies heißt: Touristen können im Falle einer Erkrankung in Tschechien grundsätzlich medizinische Leistungen wie ärztliche Behandlung oder Krankenhausbehandlung nach tschechischem Versicherungsrecht in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür werden von der deutschen Krankenversicherung erstattet. Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt über Regelungen und Verfahren im Zusammenhang mit dem Sozialversicherungsabkommen und zur Ausstellung einer entsprechenden Anspruchsbescheinigung bei den jeweiligen Krankenkassen zu informieren. Mit dem Beitritt der Tschechischen Republik zur EU sollen die gesetzlichen Krankenkassen die „Europäische Krankenversicherungskarte" ausstellen, die in allen EU-Mitgliedsstaaten obligatorisch wird. Diese Rahmenbedingungen gelten nur für gesetzlich Krankenversicherte und schließen keine Rückholversicherung ein. Für Privatversicherte hat sich das Verfahren nicht geändert: Sie bezahlen weiterhin ihre medizinische Leistung in Tschechien selbständig und rechnen dies hinterher mit ihrer Versicherung ab. Dabei empfiehlt es sich jedoch, wo immer möglich, vorher den Kostenrahmen in etwa abzuklären.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Stand 22.05.2012
Iran: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 25.05.2012
(Unverändert gültig seit: 22.05.2012)
Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise
Allgemeine Reiseinformationen - Arbeitsaufnahme / Geld
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige - Einreise mit eigenem Auto
Aktuelle Hinweise
- Nach den Massenprotesten gegen die Präsidentschaftswahlen im Juni 2009, die vielfach unter Anwendung von Gewalt aufgelöst wurden und auch Tote gefordert haben, und den schweren Übergriffen auf die britische Botschaft in Teheran (29.11.2011) ist die Lage in der Hauptstadt Teheran ruhig, aber weiterhin angespannt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Proteste und Demonstrationen zu politisch sensiblen Daten immer wieder aufflammen können. Reisende sollten während des Aufenthalts in Iran die aktuelle politische Lage aufmerksam verfolgen und unter anderem an folgenden Daten besondere Vorsicht walten lassen: 11. Februar – Revolutionstag; 14. Februar – Jahrestag von Anti-Regierungsdemonstrationen; 4. November - Besetzung der US-Botschaft; 24. November 2012 – Ashura Fest; 29. November – Übergriffe auf die britischen Botschaft; 7. Dezember - sog. Studententag
- Reisenden wird dringend empfohlen, jegliche Kundgebungen, Menschenansammlungen oder Demonstrationen weiträumig zu meiden. Insbesondere sollten Film- oder Tonaufnahmen von Demonstrationen, ihres Umfeldes oder von Polizisten/ Sicherheitskräften und öffentlichen Gebäuden unter allen Umständen vermieden werden, da dies als Spionagetätigkeit gewertet werden kann.
- Fotografieren und Filmen (auch mit Mobiltelefon) sollte insgesamt restriktiv und mit der gebotenen Sensibilität gehandhabt werden. Dem Auswärtigen Amt sind Fälle bekannt geworden, in denen Touristen Kameras abgenommen und sie vorübergehend festgenommen wurden, da sie verdächtigt wurden, öffentliche Gebäude oder Demonstrationen fotografiert zu haben. Ebenfalls abzusehen ist vom Versenden von Fotos oder Reiseberichten, die in irgendeiner Weise Bezug zu aktuellen politischen Entwicklungen haben. Gleiches gilt für SMS und Telefonate. Die entsprechende Kommunikation wird überwacht und es sind Fälle bekannt, bei denen ausländische Staatsangehörige aufgrund derartiger Kommunikation mit ihrem Heimatland angeklagt und verurteilt worden sind. Die Kommunikation im Inland und mit dem Ausland ist phasenweise sehr schwierig und nicht immer möglich.
- Iranischen Bürgern ist seit 4. Januar 2010 der Kontakt zu zahlreichen westlichen Organisationen und Medien verboten ist. Iraner wurden zudem aufgefordert, keine Kontakte mit Ausländern, ausländischen Botschaften und mit ihnen zusammenarbeitenden Organisationen „über das normale Maß" hinaus zu pflegen. In Einzelfällen wurden deutsche Staatsangehörige, die ihre Unterkunft in Iran über soziale Netzwerke im Internet organisiert hatten, von den iranischen Behörden überprüft und um sofortige Ausreise gebeten. Reisende sollten dies bei der Wahl einer Unterkunft insbesondere bei ihnen persönlich unbekannten Gastgebern bedenken.
- Seit Mitte September 2011 ist bereits vor der Beantragung eines iranischen Visums die Vorlage einer für Iran gültigen iranischen oder deutschen Unfall- und Reisekrankenversicherung notwendig. Der Versicherungsschutz muss bei Antragstellung gegenüber der iranischen Auslandsvertretung nachgewiesen werden.
- Reisende, die neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, werden vermehrt nach Einreise von den iranischen Sicherheitsbehörden über den Grund ihres Auslandsaufenthaltes verhört. Möglich sind auch Passentzug und Verhängung einer Ausreisesperre, sowie Überprüfung von Handys, Kamera und PC. Auch eine strafrechtliche Verfolgung von politischen Aktivitäten in Deutschland (z.B. Teilnahme an anti-iranischen Demonstrationen in Deutschland), bis hin zu Inhaftierung und Verurteilung in Iran, kann nicht ausgeschlossen werden.
- Reisende haben in Iran keinerlei Möglichkeiten Geld abzuheben oder sich anderweitig zu beschaffen. Eine Zahlung mit Kreditkarte ist nur in sehr seltenen Ausnahmefällen möglich. Traveller Schecks können nicht umgetauscht werden. Es gibt auch keine offiziellen Überweisungswege, die ausländische Touristen kurzfristig nutzen könnten. Reisende sollten bei ihrer Urlaubsplanung deshalb unbedingt beachten, dass sie für ihren Aufenthalt in Iran genügend Bargeld bei sich führen.
- Alle Deutschen, die sich auch nur vorübergehend in Iran aufhalten, können in eine Krisenvorsorgeliste aufgenommen werden. Die Botschaft rät dazu, auch für kurze Aufenthalte von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen damit sie - falls erforderlich - in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann. Die Deutschenlisten haben sich auch bei den Unruhen der vergangenen Monate in anderen Ländern der Region als sehr hilfreich erwiesen. Die Liste wird ausschließlich elektronisch geführt, eine Registrierung kann unter folgendem Link erfolgen: Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttps://service.diplo.de/elefandextern/registration.do. Eine gesonderte Übersendung der Personen- und Aufenthaltsdaten an die Botschaft ist nicht notwendig.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Iran war in den letzten Jahren unregelmäßig Ziel terroristischer Anschläge, zuletzt zunehmend in Minderheitenregionen. Die Anschläge richteten sich bisher nicht gegen Ausländer oder Touristen. Reisende in Grenzregionen Irans zu Irak und zu Pakistan sollten grundsätzlich immer auch die jeweils aktuelle Lage in den Nachbarländern in Betracht ziehen.
Seit Anfang 2009 haben iranische Sicherheitskräfte ihr Vorgehen gegen bewaffnete Gruppierungen in der Provinz Sistan-Belutschistan (Südosten, Grenze zu Pakistan/Afghanistan) stark ausgeweitet. Sicherheits- und Personenkontrollen wurden verstärkt, die Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Die iranische Regierung hat die Provinz im November 2007 für ausländische Staatsangehörige zur „no-go-area" erklärt. Wiederholt wurden Ausländer in der Region festgehalten und längeren Verhören unterzogen. Eine Weiterreise war in manchen Fällen nur noch mit iranischer Polizeieskorte möglich. Dies geschieht vor dem Hintergrund einer zunehmenden Zahl bewaffneter Angriffe auf die Sicherheitskräfte in den letzten Monaten. Die Situation in unmittelbarer Grenznähe und in der Provinzhauptstadt Zahedan gilt als gefährlich. Zuletzt wurden am 15. Dezember 2010 bei einem Anschlag in einer Moschee der Stadt Chabahar mindestens 38 Menschen getötet und mehr als 50 verletzt. Zuvor waren bei einem Doppelanschlag nahe einer schiitischen Moschee in Zahedan am 15. Juli 2010 mindestens 27 Menschen ums Leben gekommen, mehr als 300 Personen wurden verletzt. Bei einem weiteren Selbstmordanschlag waren am 18. Oktober 2009 mindestens 42 Menschen getötet und zahlreiche verletzt worden. Der Anschlag richtete sich gegen die Iranischen Revolutionsgarden, es gab allerdings auch zivile Opfer. Im September 2010 wurden bei einer Geiselnahme in dieser Region vier Menschen getötet.
In der Provinz Kurdistan und der ebenfalls von Kurden bewohnten Provinz West Azerbaijan gibt es immer wieder Anschlagserien gegen lokale Repräsentanten aus Justiz, Sicherheitskräften und sunnitischem Klerus. In diesem Zusammenhang haben Sicherheitskräfte ihr bereits seit Frühjahr 2009 intensiviertes Vorgehen gegen kurdische Separatistengruppen noch einmal verstärkt, bei Auseinandersetzung z.B. in der Stadt Sanandaj gibt es immer wieder Todesopfer. z.B. am 7.Oktober 2010 und 25. März 2011 als nach Medienberichten insgesamt sechs Polizisten und ein Passant ums Leben gekommen sowie zwölf weitere Personen verletzt wurden. Am 1. April 2011 wurden vier weitere Personen bei einem Bombenanschlag nahe der Stadt Marivan getötet. Seit Mitte Juli 2011 gibt es in der Region wieder verstärkt Kampfhandlungen zwischen Militär und der kurdischen Separatistenorganisation PEJAK, mit mehreren Todesopfern auf beiden Seiten. Insbesondere die Grenzregionen zum Irak und die Region um die Stadt Sardasht waren betroffen.
Terrorismus in anderen Landesteilen: Bei zwei Bombenanschlägen in Teheran, die sich offenbar gegen zwei iranische Nuklearwissenschaftler richteten, wurden am 29. November 2010 eine Person getötet und mehrere verletzt. Zu einer Bombenexplosion kam es am 12. April 2008 in einer Moschee in der südiranischen Stadt Shiraz. Es wird empfohlen, bei Reisen in die Provinz Khuzestan die Entwicklung der Sicherheitslage aufmerksam zu verfolgen. Am 15. April 2011 kam es anlässlich des sechsten Jahrestages der Niederschlagung der Proteste der arabischstämmigen Bevölkerung gegen eine Politik der Iranisierung in der Provinz im Jahre 2005 zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und der arabischen Minderheit in Ahwaz und mehreren anderen Städten der Provinz (u.a. Hamidiyeh, Abadan, Khorramshahr). Dabei wurden mindestens 12 Menschen getötet und 20 verletzt. Jegliche Menschenansammlungen sollten weiträumig gemieden werden.
Reisen über Land
Bei Individualreisen sollten Sie grundsätzlich vermeiden, allein nachts oder in einsamen Gebieten zu reisen.
Von nicht notwendigen Individual- oder Trekkingreisen in die Kurdengebiete im Nordwesten Irans, insbesondere entlang der türkischen und irakischen Grenze, wird grundsätzlich abgeraten.
Bei Reisen - insbesondere bei Individual- oder Trekkingreisen - in den Provinzen Kerman und Sistan-Belutschistan sowie in den Grenzgebieten Irans mit Pakistan und Afghanistan besteht ein erhebliches Entführungsrisiko. Des Weiteren gibt es Berichte über sexuelle Belästigungen weiblicher Individualreisender.
Auf der Strecke Zabul-Zahedan besteht ein Überfall- und Entführungsrisiko, auf der Strecke Kerman-Bam wurden nach Errichtung einer Straßensperre Reisende von Mitgliedern einer terroristischen Gruppierung erschossen. Es wird daher dringend davon abgeraten, auf dem Landweg, insbesondere mit dem Fahrrad oder Motorrad, nach Pakistan oder Afghanistan zu reisen.
Für Afghanistan, Irak und die an Iran grenzende pakistanische Provinz Belutschistan bestehen Reisewarnungen.
Die Deutsche Botschaft in Teheran kann bei der Beantragung von Visa für die Länder Afghanistan und Irak sowie für Reisen nach Pakistan oder Indien auf dem Landweg durch die oben genannten Regionen keine Unterstützung gewähren. Nach Auskunft der pakistanischen Botschaft in Teheran können nur noch Visa an deutsche Staatsangehörige erteilt werden, die ihren Wohnsitz in Iran haben und im Besitz einer iranischen Aufenthaltserlaubnis sind. Weitere Informationen können Sie auf der Webseite der Botschaft unter: Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.teheran.diplo.de/Vertretung/teheran/de/04__rk/Bescheinigungen/__bescheinigungen.html nachlesen
Bootsexkursionen
Besonderheiten in der „Straße von Hormuz
Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und in die „Straße von Hormuz" wird dringend empfohlen, die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und in Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der "Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung" festgenommen und zu Haftstrafen verurteilt worden.
Kriminalität
In Teheran kommt es gelegentlich zu Personenkontrollen durch vermeintliche Sicherheitsbeamte. Die Kontrolleure erweisen sich anschließend als Trickbetrüger, welche z.B. nach erfolgter "Kontrolle" die Geldbörse oder deren Inhalt einbehalten. Es wird geraten, darauf zu bestehen, entsprechende Kontrollen lediglich im Hotel oder der nächstgelegenen Polizeistation durchführen zu lassen. Die Zahl der Diebstähle von Pässen, Geld und Taschen in Geschäften und auf der Straße (auch durch Motorradfahrer) ist steigend. Besondere Umsicht ist hier geboten. Vorsicht ist auch bei von Fremden angebotenen Süßigkeiten/Keksen und (offenen) Getränken geboten, da sich Diebe k.o.-Tropfen bedienen, mit denen Touristen betäubt und komplett ausgeraubt werden. Im Sommer 2009 ist in Nordteheran ein Entführungsfall bekannt geworden, bei dem ein Doppelstaater in seiner Wohnung von einer Gruppe Männern abgeholt wurde, die sich als Polizisten ausgaben, Polizeiuniformen trugen und gefälschte Dienstausweise vorzeigten. Die Entführer versuchten, eine Lösegeldsumme zu erpressen. Er wurde über mehrere Wochen festgehalten, ehe der Polizei die Befreiung gelang.
Die in Iran geltenden Gesetze und moralischen Wertvorstellungen sind unbedingt zu respektieren (siehe auch "Besondere strafrechtliche Vorschriften").
Naturkatastrophen
Mit Erdbeben unterschiedlichen Ausmaßes muss in allen Teilen des Landes gerechnet werden.
Militärische Sperrgebiete
Obwohl bestimmte Straßen auf Karten unter Umständen als befahrbar ausgewiesen sind, sollten Hinweisschilder auf militärische Sperrgebiete unbedingt beachtet werden. Dies gilt insbesondere für die Strecke SEMNAN - MO'ALLEMAN - JANDAQ durch die Wüste DASHT-E KAVIR. Auch in der Grenzregion zum Irak und insbesondere in der Provinz Kurdestan gibt es zahlreiche Sperrgebiete, die in jedem Falle gemieden werden sollten.
Allgemeine Reiseinformationen
Bei der Planung einer Reise nach Iran ist zu beachten, dass in einigen Regionen ein Sicherheitsrisiko besteht (siehe Sicherheitshinweise).
Arbeitsaufnahme (Monteure, Sportler, Geschäftsleute)
Jeder der sich mit einer Arbeitserlaubnis in Iran aufhält, benötigt zur Ausreise ein Exitvisum, welches nur unter Vorlage einer Unbedenklichkeitsbestätigung des Finanzamtes und des Arbeitgebers durch die iranische Ausländerpolizei ausgestellt wird. Der Botschaft sind mehrere Fälle bekannt, in welchen deutschen Staatsangehörigen die Ausreise für einige Zeit auf Grund von Steuerrückständen oder sonstigen Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber verweigert wurde.
Bei der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages sollte der deutsche Arbeitnehmer deshalb unbedingt auf eine eindeutige Regelung zur Steuerpflicht achten. Aus dem Vertrag sollte hervorgehen, wer die Steuerlast zu tragen hat und auf welche Weise diese beglichen wird. Im Einzelfall kann die rechtzeitige Einschaltung eines Anwaltes hilfreich und sinnvoll sein.
Des Weiteren sollte darauf geachtet werden, dass der Arbeitgeber rechtzeitig vor der geplanten Ausreise mit der Einleitung der Ausreiseformalitäten beginnt.
Geld/ Kreditkarten
Kreditkarten oder Traveller-Schecks werden in Iran grundsätzlich nicht akzeptiert. Reisende haben in Iran keinerlei Möglichkeit Geld abzuheben oder sich anderweitig zu beschaffen und sollten deshalb ausreichend Barmittel (Devisen) mit sich führen. Geschäfte werden überwiegend in bar abgewickelt. Devisen können bei der Einreise am Flughafen oder bei verschiedenen Banken und Wechselstuben zum Tageskurs in Rial umgetauscht werden. Der Bankenkurs unterscheidet sich derzeit erheblich vom Wechselstubenkurs. Ein Rücktausch von nicht benötigten Rialbeträgen ist in der Regel nicht oder nur mit erheblichem Kursverlust möglich.
Flug-, Straßen- und Bahnverkehr
Alle internationalen Flüge ab Teheran werden nur noch vom neuen Flughafen Imam Khomeini und nicht mehr vom zentral gelegenen Flughafen Mehrabad abgewickelt.
Die Infrastruktur im Land ist gut. Es gibt ein ausgedehntes Linienflugnetz, mit dem alle größeren Städte des Landes zu erreichen sind. Es sind nur wenige Bahnverbindungen vorhanden. Das Straßennetz ist gut ausgebaut.
Ramadan
Ramadan ist der islamische Fastenmonat, dessen Daten von Jahr zu Jahr variieren. Der nächste Ramadan fällt voraussichtlich in die Zeit vom 22. Juli bis 19. August 2012. In dieser Zeit religiöser Besinnung gilt für Muslime ein Fastengebot (Verzicht auf Speisen, Getränke, Rauchen sowie z.B. sinnliche Genüsse wie Parfüm) von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten (wobei Ausnahmen für Schwangere, Kranke, kleine Kinder und Reisende bestehen), sollten auch Nichtmuslime dem Fasten der Muslime mit Respekt begegnen und darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen.
Während des Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen | |
| Reisepass | Einreise möglich / 6 Monate Gültigkeit ab Einreise | |
| Vorläufiger Reisepass | Einreise möglich / 6 Monate Gültigkeit ab Einreise | |
| Personalausweis | Einreise nicht möglich | |
| Vorläufiger Personalausweis | Einreise nicht möglich | |
| Weitere Anmerkungen | Bitte beachten Sie, dass für die Einreise ein Visum erforderlich ist. Die Einreise oder die Beantragung eines Visums mit einem Pass, der einen israelischen Einreisestempel enthält, ist nicht möglich | |
| Reisedokumente Kinder/Jugendliche | ||
| Kinderreisepass | Einreise möglich/ 6 Monate Gültigkeit ab Einreise | |
| Reisepass | Einreise möglich/ 6 Monate Gültigkeit ab Einreise | |
| Personalausweis | Einreise nicht möglich | |
| Vorläufiger Personalausweis | Einreise nicht möglich | |
| Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig) | Ja – bis zum 26.06.2012. Ab dem 26.06.2012 benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument | |
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Einreise möglich/ Bild und eine freie Seite für das Visum muss vorhanden sein | |
| Weitere Anmerkungen | Bitte beachten Sie, dass für die Einreise ein Visum erforderlich ist. Die Einreise oder die Beantragung eines Visums mit einem Pass, der einen israelischen Einreisestempel enthält, ist nicht möglich |
Visum
Bei Überschreitung der Gültigkeit des Visums oder bei Verlust des Reisepasses ist mit erheblichen Schwierigkeiten zu rechnen. Die Geldstrafe, die Ausländern ohne gültige Aufenthaltserlaubnis auferlegt wird, beträgt pro Tag 300.000 Rial (ca. 30 US-$). Die Ausstellung eines Ausreisevisums durch die iranischen Behörden dauert im Einzelfall mehrere Tage bis Wochen.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass für nicht touristische Aufenthalte in Iran zwingend ein entsprechendes Visum beantragt werden muss (z.B. Journalistenvisum, Arbeitsvisum). Bei Verstoß gegen die iranischen Einreisebestimmungen muss mit strafrechtlicher Verfolgung und unverhältnismäßig hohen Strafen (u.a. mehrjährige Freiheitsstrafen) gerechnet werden.
Visumerteilung am Flughafen
Die nach offiziellen Angaben noch bestehende Möglichkeit für deutsche Staatsangehörige, bei der Einreise über einen Flughafen ein touristisches Einreisevisum (bis zu 14 Tage) zu erhalten, wird derzeit ohne Vorlage der „pre-arrival Visa confirmation" sehr restriktiv gehandhabt, so dass es zur Ablehnung des Visumantrags und Rückschiebung nach Deutschland kommen kann. Das Visaportal des Außenministeriums, über welches die „pre-arrival Visa confirmation" beantragt werden kann, ist derzeit aus technischen Gründen allerdings nicht zu erreichen. Reisenden wird deshalb empfohlen, rechtzeitig bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung ein Visum zu beantragen.
Seit Eröffnung des neuen Internationalen Flughafen Imam Khomeni in Teheran sind mehrfach Beschwerden von Geschäftsreisenden bekannt geworden. Wiederholt ist es in der Vergangenheit zu Komplikationen bei der Einreise oder sogar zu Rückweisungen gekommen. Trotz Vorlage eines Geschäftsvisums wurden teilweise entweder ein Einladungsschreiben oder eine Hotelbuchungsbestätigung oder beides verlangt. Das Auswärtige Amt empfiehlt in jedem Fall die Mitführung des Einladungsschreibens und einer Hotelbuchungsbestätigung bzw. der genauen Angabe der Aufenthaltsadresse in Iran.
Krankenversicherung
Für die Dauer des Aufenthaltes in Iran ist eine iranische oder deutsche Unfall- und Krankenversicherung notwendig. Seit 23. September 2011 sind die iranischen Auslandsvertretungen verpflichtet, vor Ausstellung des Visums den Krankenversicherungsschutz zu überprüfen. Bereits bei Antragstellung des Visums in Deutschland ist deshalb das Bestehen einer entsprechenden Versicherung durch Vorlage eines Versicherungsvertrages nachzuweisen. Weitere Informationen können Reisende direkt bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung erfragen.
Grenzübergänge für die Ein- und Ausreise
Ausländer können über die internationalen Flughäfen des Landes sowie aus der Türkei (Übergang Bazargan, Esendere), Aserbaidschan (Übergang Astara) und Turkmenistan (Übergänge Badj-Giran, Sarakhs, Loftabad und Pol) und Armenien (Übergang Nurduz-Mogri) ein- und ausreisen. Am Übergang Mirjaveh / Pakistan ist besondere Vorsicht geboten (siehe Landesspezifische Sicherheitshinweise).
Grundsätzlich ist für Ausländer der Grenzübertritt aus der Türkei auch bei Esendere und Sero (nahe Orumiyeh) möglich, auch mit eigenem Kfz. Es gab jedoch Fälle, in denen an diesen Übergängen Ausländern unter Verweis auf den in Bazargan möglichen Grenzübertritt die Einreise verweigert wurde. Der Grenzübergang Kapiköy ist für mit dem Zug reisende Ausländer (Verbindung Tabriz -- Van) geöffnet.
Alle Einreise-, Zoll- und Devisenformulare sollten sorgfältig und genau ausgefüllt werden.
Einreise mit eigenem Auto - Dieselfahrzeug
Zur Einreise mit einem eigenen Kraftfahrzeug ist ein „Carnet de passage" erforderlich. Es sollte des Weiteren unbedingt darauf geachtet werden, dass ausreichender Versicherungsschutz für den gesamten Aufenthalt in Iran besteht.
Diesel ist nur an wenigen Tankstellen und nur außerhalb der Großstädte erhältlich, da in Iran keine privaten Diesel-Kfz gefahren werden. Die Qualität des Diesels ist oft schlecht und manche Tankstellen verweigern den Verkauf an private, ausländische Kraftfahrer. In der Regel wird eine gesonderte Tankkarte benötigt, welche bereits bei Grenzübertritt erworben werden sollte.
Seit 2009 berichten deutsche Staatsangehörige vermehrt über Probleme bei der Einreise mit einem Dieselfahrzeug nach Iran. Reisende sollten sich deshalb rechtzeitig vor der Reise über die Voraussetzungen der Einreise mit einem Dieselfahrzeug bei den iranischen Behörden informieren.
Einreise von deutsch-iranischen Doppelstaatern
Iranische Behörden behandeln Personen, die sowohl die deutsche wie auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen (sog. Doppelstaater), beim Aufenthalt in Iran ausschließlich als iranische Staatsangehörige. Dies bedeutet, dass diese Personen nur mit einem iranischen Reisepass, der bei Wohnsitz in Deutschland bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung zu beantragen ist, nach Iran ein- und wieder ausreisen können.
Wenn Zweifel bestehen, ob eine Person neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzt, sollte dies mit iranischen Behörden (Auslandsvertretungen) vor einer Reise nach Iran geklärt werden.
Nach iranischem Recht ist das Zusammenleben von Mann und Frau in einer eheähnlichen Gemeinschaft ohne Eheschließung strafbar. Doppelstaater, deren Ehe in Iran nicht anerkannt ist, sowie Kinder mit doppelter Staatsangehörigkeit, die außerhalb einer Ehe geboren wurden, müssen bei Einreise eventuell mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Für miteingereiste Kinder sind in diesem Fall in Iran iranische Geburtsurkunden und Reisepässe zu beantragen, bevor eine Ausreise ermöglicht wird. Dies kann mit nicht unerheblichen Schwierigkeiten und zeitlichen Verzögerungen verbunden sein.
Die Möglichkeiten einer Unterstützung in Konsularangelegenheiten durch die Deutsche Botschaft bei doppelter Staatsangehörigkeit sind sehr beschränkt. Unter anderem wird der Botschaft grundsätzlich keine konsularische Betreuung von inhaftierten deutsch-iranischen Staatsangehörigen gewährt. Begründet wird dies von iranischer Seite damit, dass das iranische Recht die doppelte Staatsangehörigkeit nicht kennt und Doppelstaater deswegen ausschließlich als iranische Staatsangehörige betrachtet werden.
Zur Ausreise aus Iran benötigen deutsch-iranische Doppelstaater zwingend einen iranischen Reisepass. Sollte die Gültigkeit des iranischen Reisepasses abgelaufen oder der Reisepass von den iranischen Behörden eingezogen worden sein, ist eine Ausreise aus Iran erst nach Ausstellung eines neuen iranischen Reisepasses oder Rückgabe des iranischen Passes durch die iranischen Behörden möglich. Der deutsche Reisepass allein berechtigt Doppelstaater nicht zur Ausreise aus Iran.
Zur Einreise nach Deutschland sollten reisende Doppelstaater zusätzlich einen gültigen deutschen Reisepass mit sich führen. Auch der bis zu einem Jahr abgelaufene deutsche Reisepass und ein deutscher Personalausweis berechtigen zur Einreise nach Deutschland. Für den Fall, dass Sie ohne gültigen deutschen Reisepass ausreisen wollen, sollten Sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft versichern, dass Ihnen die Mitreise auch mit einem Personalausweis oder ungültigem Reisepass gestattet wird.
Wehrdienst für deutsch-iranische Doppelstaater
Mit Beginn des iranischen Kalenderjahres (21. März), in dem ein Mann 18 Jahre alt wird, wird er in Iran wehrpflichtig und muss einen aktiven Wehrdienst von 24 Monaten leisten. Nach Erreichen des 50. Lebensjahres ist ein Mann vom Militärdienst befreit; ggf. muss er jedoch bis zum 60. Lebensjahr Wehrdienst leisten. Es besteht die Pflicht, sich selbst zum Militärdienst registrieren zu lassen (alle im Ausland lebenden Iraner müssen von sich aus bei der für sie zuständigen iranischen Auslandsvertretung ihre Registrierung vornehmen lassen). Auslandsiranern kann unter bestimmten Voraussetzungen einmal jährlich eine Einreise nach Iran ohne Dienstverpflichtung gewährt werden, Einzelheiten sind bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung zu erfragen.
Bei Einreisen männlicher Doppelstaater wird darauf hingewiesen, dass diese bis zur Ableistung des Wehrdienstes in Iran (oder Erhalt einer Ausnahmegenehmigung) eine Ausreisesperre erhalten können.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Hinweise für deutsche Ehefrauen iranischer Staatsangehöriger
Durch die Eheschließung mit einem Iraner erwerben deutsche Staatsangehörige automatisch die iranische Staatsangehörigkeit. Die deutsche Staatsangehörigkeit geht dadurch nicht verloren. Gemeinsame Kinder erwerben durch Geburt sowohl die iranische Staatsangehörigkeit über den Vater als auch die deutsche Staatsangehörigkeit über die Mutter. Da die iranischen Behörden eine doppelte Staatsangehörigkeit grundsätzlich nicht akzeptieren, spielt die neben der iranischen bestehende deutsche Staatsangehörigkeit für sie keine Rolle. Ehefrau und Kinder werden in Iran ausschließlich wie iranische Staatsangehörige behandelt. Erfolgt die Eheschließung in Iran, ist es des Weiteren möglich, dass die iranischen Behörden bei der Ausstellung der neuen iranischen Geburtsurkunde für die Ehefrau den deutschen Reisepass der Frau einbehalten.
Da nach iranischem Recht der Ehemann das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowohl für seine Ehefrau als auch die gemeinsamen Kinder besitzt, bedeutet dies, dass der iranische Ehemann seiner Ehefrau und gemeinsamen Kindern die Ausreise verweigern kann. Um das Land wieder zu verlassen, benötigen Ehefrau und Kinder die Zustimmung ihres Ehemannes.
Da diese Konstellation in der Praxis häufig vorkommt und zu erheblichen Schwierigkeiten führen kann, sollten sich insbesondere deutsch-iranische Frauen vor Einreise mit dieser Problematik befassen. Insbesondere für miteinreisende Kinder ist das Risiko einer möglichen Ausreisesperre mit all ihren Konsequenzen sorgfältig abzuwägen. Die Botschaft hat aufgrund der bestehenden iranischen Staatsangehörigkeit keine rechtliche Möglichkeit, die Beteiligten bei der Aufhebung der Ausreisesperre zu unterstützen.
Der iranische Ehemann kann eine Ausreisesperre verhängen, solange nach iranischem Recht die Ehe fortbesteht. Dies ist auch nach einer außerhalb Irans erfolgten Scheidung möglich, solange die ausländische Scheidung nicht offiziell von den iranischen Behörden registriert und in den Shenasnamehs (Personenstandsdokument) der Beteiligten eingetragen wurde. Eine Ausreise der Frau ist in diesem Fall bis zur Registrierung und Eintragung der Scheidung durch ein entsprechendes iranisches Gerichtsverfahren ohne Zustimmung des früheren Ehemanns nicht möglich. Um eine Verzögerung der Rückreise nach Deutschland aus diesem Grund zu vermeiden, ist es empfehlenswert, rechtzeitig vor einer Reise nach Iran die Registrierung der Scheidung bei einer iranischen Auslandsvertretung zu beantragen.
Bitte beachten Sie bei Eheschließungen mit Iran-Bezug auch die weitergehenden Informationen auf der Website der Deutschen Botschaft unter
Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.teheran.diplo.de/Vertretung/teheran/de/04__rk/Ehe/__Ehe.html
Besondere Zollvorschriften
Verboten ist die Einfuhr von Alkohol, Schweinefleisch, nicht deklarierten Devisen und Publikationen, die das sehr strenge iranische Moralverständnis verletzen könnten.
Bei der Ausreise darf jede Person einen bis zu 6 qm großen und höchstens 30 Jahre alten Teppich mit sich führen. Die Ausfuhr von Antiquitäten (Gegenstände, die älter als 30 Jahre sind) ist nur mit einer Genehmigung der Organisation für Kulturerbe zulässig. Unter Vorlage eines Flugtickets als Nachweis der Ausreise ist die Organisation für Kulturerbe der Provinz Teheran nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 021-66702061-4, Durchwahl 212, Imam Khomeini Str., 30 Tir Str., Iran-Bastan-Museum) zu kontaktieren. Kaviar muss nachweislich mit Devisen erworben werden.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Alkoholgenuss ist untersagt. Frauen müssen die islamischen Bekleidungsvorschriften einhalten (Kopftuch und Mantel). Es werden vermehrte Straßenkontrollen durchgeführt. Männer sollten keine kurzen Hosen tragen. An religiösen Orten (Moscheen etc.) sollte außerdem langärmelige Oberbekleidung getragen werden. Die für das Verhältnis zwischen Mann und Frau geltenden Gesetze und Regeln sind unbedingt zu beachten. Kontakte zwischen Nichtverheirateten können geahndet werden (siehe auch Einreisebestimmungen).
Insbesondere bei Übernachtungen bei iranischen Einzelpersonen oder Familien, deren Anschriften nicht bei Visabeantragung oder Einreise angegeben wurden, muss mit Passentzug und Gerichtsverfahren, beim Umgang mit iranischen Frauen oder Männern in der Öffentlichkeit mit Polizeikontrollen gerechnet werden.
Sexuelle Beziehungen sind nur in der Ehe erlaubt. Homosexuelle Handlungen sind strafbar. Nach iranischem Verständnis unzüchtiges Verhalten wird streng geahndet; teilweise ist es mit der Todesstrafe bedroht.
Fotografieren von öffentlichen Einrichtungen, Militärgeländen, Flughäfen und Häfen, Sicherheits- und Regierungsfahrzeugen, Polizisten und Sicherheitskräften ist verboten, kann als Straftatbestand der Spionage gewertet und mit entsprechend langen Freiheitsstrafen belegt werden. Das Fotografierverbot gilt auch für Botschaftsgebäude. Beim Fotografieren von Menschen ist größte Zurückhaltung erforderlich.
Besonders für Individualreisende besteht das Risiko, durch auffälliges Verhalten oder Gebrauch von technisch höher entwickeltem Gerät, wie GPS-Geräten, unter Spionageverdacht zu geraten. In diesem Zusammenhang wird bei Aufenthalten in der Nähe von Sicherheitsobjekten besondere Zurückhaltung empfohlen. Schon der bloße Aufenthalt in der Nähe von Militär- oder Atomanlagen kann bereits zu schwerwiegenden Missverständnissen bis hin zu Spionagevorwürfen führen. Aufenthalte in unmittelbarer Nähe von Standorten von Atomanlagen in Busher, Natanz, Qom sowie den entsprechenden Objekten in der Umgebung von Arak und Isfahan sind dementsprechend zu meiden.
Verstöße gegen das Artenschutzabkommen werden vom Umweltministerium streng verfolgt und können mit Haftstrafen bis zu 3 Jahren belegt werden. Vor der Ausfuhr von Tieren jedweder Art wird gewarnt.
Handlungen, die nach westlichem Rechtsverständnis strafbar sind, werden auch in Iran gerichtlich geahndet. Die verhängten Strafen sind häufig sehr schwer und mit westlichem Rechtsverständnis oft nicht vereinbar. Rauschgiftdelikte werden streng – in den meisten Fällen mit der Todesstrafe - bestraft.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bestimmte Impfungen sind nicht vorgeschrieben. Empfehlenswert sind für Erwachsene: Polio, Tetanus, Diphtherie, für Kinder zusätzlich Masern, Mumps, Röteln, HIB, Keuchhusten. Bei Kurzaufenthalten: Hepatitis A. Bei Langzeitaufenthalten: Hepatitis A/Hepatitis B, Meningokokken-Meningitis A und C, gegebenenfalls Typhus (eventuell bei Reisen in ländliche Gegenden) sowie Malariaprophylaxe bei Reisen zwischen März und- November im Südosten und -westen / an den Persischen Golf.
Weitere Impfungen (z.B. Tollwut) eventuell nach individueller, fachkundiger Beratung.
Malaria
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
HIV
Zur Einreise für einen Aufenthalt länger als drei Monate oder zur Arbeit im Lande wird ein negatives HIV-Testergebnis verlangt.
Vogelgrippe
Auch in Iran ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Kontakt mit Wildvögeln ist zu vermeiden.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe" unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe" finden Sie in den nebenstehenden „Reisemedizinischen Hinweisen".
Medizinische Versorgung
Bitte bedenken Sie, dass in Iran, insbesondere außerhalb Teherans, die Gesundheitsversorgung unzureichend und die Rettung bei Verkehrs-, Arbeits- und Sportunfällen schwierig ist.
Allgemein für die Tropen geltende Hygienehinweise sollten auch hier beachtet werden.
Bei Arztbesuchen und insbesondere auch bei Operationen wird auf Vorkasse bestanden! Dies gilt auch bei dringenden / lebensnotwendigen Operationen. Es wird empfohlen, die volle Auslandsdeckung Ihrer Krankenversicherung vor Abreise bestätigen zu lassen.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewährung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Österreich: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 25.05.2012
(Unverändert gültig seit: 22.05.2012)
Letzte Änderung:
Allgemeine Überarbeitung
Landesspezifischer Sicherheitshinweis
Für Österreich besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.
Allgemeine Reiseinformationen
Führerschein
Alle deutschen Führerscheinmodelle, ebenso wie die der anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftraums, haben in Österreich volle Gültigkeit.
Warnwesten im Straßenverkehr
Seit dem 1. Mai 2005 gilt für in- und ausländische Lenker mehrspuriger Fahrzeuge eine Mitführ- und Tragepflicht von Warnwesten. Solch eine Weste muss rot, orange oder gelb sein und der ÖNORM EN 471 entsprechen (auf dem Etikett der Jacke ersichtlich). Die Warnweste, die vom Fahrer immer mitgeführt werden muss, ist zu tragen beim Verlassen des Fahrzeugs auf einer Autobahn, Autostraße oder Freilandstrasse für das Aufstellen eines Warndreiecks, auf einer unübersichtlichen Straßenstelle, bei durch Witterung bedingter schlechter Sicht und bei Dämmerung oder Dunkelheit. Für Mitfahrer besteht keine Warnwestenpflicht. Bei Verstößen gegen das Nicht-Tragen, aber auch schon gegen das Nicht-Mitführen werden Organstrafverfügungen ausgestellt.
Lichtpflicht im Straßenverkehr
Die Lichtpflicht ist seit dem 1. Januar 2008 aufgehoben. Freiwillig kann man jedoch auch am Tage mit Licht fahren.
Winterbereifung von Kraftfahrzeugen
Seit dem 1. Januar 2008 dürfen Führer eines Pkw, eines Kombifahrzeugs oder eines Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen bei winterlichen Fahrverhältnissen ihr Fahrzeug in der Zeit vom 1. November bis 15. April nur dann in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen montiert oder unter bestimmten Voraussetzungen Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht sind. Näheres ist den Internetseiten des österreichischen Automobilclubs Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.oeamtc.at zu entnehmen.
Autobahnvignette
- Seit dem Jahr 2007 dürfen die Vignetten nur mehr auf die Windschutzscheibe, z.B. am linken Rand oder hinter dem Rückspiegel, geklebt werden. Die Anbringung auf einer nicht versenkbaren, linken vorderen Seitenscheibe ist nach der neuen Mautordnung nicht mehr gestattet.
- Nicht erlaubt sind spezielle Folien, Saugnäpfe oder Klebebänder, die einen direkten Kontakt der Vignette mit der Windschutzscheibe verhindern. Wurde die Vignette manipuliert, werden 240 Euro Ersatzmaut oder mindestens 400 Euro Strafe fällig.
- Bei Motorrädern ist die Vignette sichtbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Teil des Motorrades anzubringen.
- Nicht geklebte Vignetten sowie nicht gelochte Zeitvignetten (2-Monats-Vignetten, 10-Tages-Vignetten) sind ungültig. Wer erwischt wird, muss mit Strafen rechnen.
- Unteren Vignettenabschnitt aufbewahren. Die Trägerfolie mit Seriennummer dient als Kaufnachweis.
- Es werden neuerdings verstärkt automatische Kontrollen durchgeführt. Die Kontrolle erfolgt durch Polizei, Zollwache und Mautaufsichtsorgane. Deutsche Fahrer werden dabei durch eine Abfrage beim Kraftfahrzeugregister Flensburg identifiziert. Bei fehlender oder nicht ordnungsgemäß angebrachter Vignette sind 120,- Euro (Pkw/Wohnmobil) bzw. 65,- Euro (Motorrad) zu bezahlen. Bei Manipulation der Vignette werden 240,- Euro (Pkw/Wohnmobil) bzw. 130,- Euro (Motorrad) eingehoben.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Internetseite des österreichischen Automobilclubs Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.oeamtc.at verwiesen.
Organentnahme in Österreich
In Österreich gilt die sogenannte Widerspruchsregelung, d.h. wer in Österreich verstirbt, kann einer Organentnahme nur entgegenwirken, wenn zu Lebzeiten dagegen Widerspruch eingelegt wurde.
Hierzu ist die kostenlose Eintragung in das Widerspruchsregister beim Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) erforderlich. Diese Möglichkeit besteht auch für im Ausland lebende Personen (z.B. vor Reiseantritt nach Österreich).
Das ÖBIG hat die entsprechenden Formulare als Download im Internet auf Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.oebig.at
unter „Widerspruchsregister" eingestellt. Das ausgefüllte Formular muss eigenhändig unterschrieben und per Post an folgende Anschrift gesandt werden:
Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen
z. Hd. Susanne Likarz
Stubenring 6
1010 Wien / Österreich
Kontakt: Susanne Likarz, Tel.: +43 (0)1 515 61, wr@goeg.at
Fax: +43 (0) 1 513 84 72
Mail: wr@goeg.at
Homepage: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.goeg.at/de/Widerspruchsregister
Eine Beglaubigung der Unterschrift ist nicht notwendig.
Gegen Beifügung eines vorfrankierten Briefumschlags bei postalischer Übersendung bestätigt das ÖBIG die Eintragung.
Österreichische Transplantationszentren sind verpflichtet, vor einer Transplantation das Widerspruchsregister des ÖBIG auf Eintrag zu prüfen, nicht aber eine Eintragung im deutschen Verfügungszentralregister Dresden Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.DVZAG.de
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen |
| Reisepass | Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig |
| Vorläufiger Reisepass | Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig |
| Personalausweis | Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig |
| Vorläufiger Personalausweis | Ja, muss gültig sein |
| Weitere Anmerkungen | Österreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957 |
| Reisedokumente Kinder/Jugendliche | |
| Kinderreisepass | Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig |
| Reisepass | Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig |
| Personalausweis | Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig |
| Vorläufiger Personalausweis | Ja, muss gültig sein |
| Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig) | Ja – bis zum 26.06.2012. Dann benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument |
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig |
| Weitere Anmerkungen | Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten darüber hinaus auch eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/ Erziehungsberechtigten mitführen. |
Einreise mit Tieren
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der EU (außer: Irland, Großbritannien, Malta u. Finnland, für diese Länder gelten weiterreichende Bestimmungen) gilt folgende Regelung: Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient u. a. dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen erhalten Sie im Internet auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) unter www.bmelv.de/cln_111/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Reisen-Verkehr/Heimtiere/HeimtiereEinreiseregelung.html
Seit dem 3. Juli 2011 ist für neu gekennzeichnete Tiere der Mikrochip verpflichtend.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Medizinische Hinweise
Auch eine Reise ins Nachbarland Österreich sollte Anlass sein, den auch in Deutschland empfohlenen Impfschutz zu überprüfen. Dies sind Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis). Auffrischungsimpfungen sind alle 10 Jahre empfohlen. Auch Erwachsene sollten einen nachgewiesenen Impfschutz gegen Mumps, Masern, Röteln haben.
In großen Teilen des Landes kommt es durch Zecken zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME). In Österreich ist der Impfschutz gegen FSME öffentlich empfohlen.
Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt oder einem Reisemediziner zu diesen Impfungen beraten.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Italien: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 25.05.2012
(Unverändert gültig seit: 21.05.2012)
Letzte Änderung:
Aktueller Hinweis
Aktueller Hinweis
Am frühen Morgen des 20. Mai 2012 ereignete sich ein schweres Erdbeben in der Region Emilia Romagna (Nordosten des Landes).
Nachbeben können in den kommenden Tagen nicht ausgeschlossen werden.
Reisenden wird empfohlen, die Nachrichtenlage aufmerksam zu verfolgen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Vor allem in den Touristenzentren ist Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität angebracht.
Dabei sind insbesondere Fälle von Trickbetrug zu nennen, in denen Touristen abgelenkt (z.B. durch Hinweis auf eine angebliche Reifenpanne, Anrempeln, etc.) und dann durch Komplizen beraubt werden. Besonders auf der Regionalbahnstrecke vom Flughafen Rom-Fiumicino zum Bahnhof Rom-Trastevere sowie im Bahnhof selbst wird zu erhöhter Wachsamkeit geraten. Gleiches gilt für alle größeren Städte und deren touristische Mittelpunkte (z.B. Hauptbahnhöfe Mailand und Neapel, belebte Metrostationen, in Neapel die Buslinien R2 und 202, die das Zentrum mit dem Bahnhof verbinden)
Deshalb gilt wie bei jeder Urlaubsreise: Tragen Sie bei Spaziergängen nur das Notwendige bei sich. Große Bargeldbeträge und Originalausweisdokumente sollten Sie von vorneherein im Hotelsafe lassen. Führen Sie, wenn überhaupt, sichere (durch PIN geschützte) Kreditkarten mit. In Neapel ist besondere Umsicht im Umgang mit wertvollen Uhren und Schmuck geboten, die bevorzugt entwendet werden.
Des Weiteren ist Vorsicht geboten bei Geschäftsangeboten im Internet, die durch die Übergabe von Bargeldsummen von mehr als 1.000 Euro in Italien realisiert werden sollen. Hierbei handelt es sich häufig um sog. „rip deals", bei denen die aus dem Ausland anreisenden Käufer um das mitgebrachte Bargeld betrogen werden.
Allgemeine Reiseinformationen
Da Flugreisen nach Deutschland meist nur mit einem Reisepass/Personalausweis bzw. einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Italien ausgestellten Passersatzdokument angetreten werden können, wird daher dringend empfohlen:
· dass Reisende, soweit sie über Reisepass und Personalausweis verfügen, eines dieser beiden Dokumente sicher (z.B. im Hotelsafe) hinterlegen,
· oder dass Kopien der Reisedokumente im Hotelsafe hinterlegt werden.
Bei Verlust des Ausweisdokuments können Ersatzdokumente von den deutschen Auslandsvertretungen ausgestellt werden. Vor Ausstellung muss jedoch über die zuständige Gemeinde-/Stadtverwaltung in Deutschland eine Identitätsüberprüfung durchgeführt werden. An Wochenenden/Feiertagen entfällt daher diese Möglichkeit in der Regel wegen fehlender Erreichbarkeit der vorgenannten Behörden. Ein Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland könnte dann frühestens am darauf folgenden Werktag ausgestellt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Italien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen | |
| Reisepass | Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig | |
| Vorläufiger Reisepass | Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig | |
| Personalausweis | Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig | |
| Vorläufiger Personalausweis | Ja, muss gültig sein | |
| Weitere Anmerkungen | Italien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957 | |
| Reisedokumente Kinder/Jugendliche | ||
| Kinderreisepass | Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig | |
| Reisepass | Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig | |
| Personalausweis | Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig | |
| Vorläufiger Personalausweis | Ja, muss gültig sein | |
| Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig) | Ja – bis zum 26.06.2012. Dann benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument | |
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig | |
| Weitere Anmerkungen | Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten darüber hinaus auch eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten mitführen. Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumenten weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft. |
Bei der Ein- und Ausreise nach und von Italien muss eine Bargeldmenge, die den Betrag von Euro 10.000,—übersteigt, deklariert werden.
Diese Einreisebestimmungen gelten grundsätzlich für alle Bürger des Europäischen Wirtschaftraums (EWR).
Italien wendet das Schengen-Abkommen an, Grenzkontrollen bei Deutschen sollen nur noch ausnahmsweise durchgeführt werden. Seit den Terroranschlägen vom 11.09.2001 in New York werden aus Sicherheitsgründen Reisende auf dem Luftweg bei Ein - und Ausreise wieder verstärkt kontrolliert.
Beihilfe zu illegaler Einreise ist in Italien mit Haftstrafen sowie Bußgeld belegt. Bei Mitnahme von Anhaltern wird daher zu besonderer Vorsicht geraten.
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren beachten Sie bitte die stets aktuellen Informationen („Reisen mit Heimtieren") des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.bmelv.de
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus bei besonderer Exposition (z.B. aktuellen Ausbrüchen, einfachen Reisebedingungen, Hygienemängeln, Einsätzen, unzureichender medizinischer Versorgung, besonderen beruflichen/sozialen Kontakten) eine Impfung gegen Hepatitis A und B. Ein Impfschutz gegen Hepatitis A wird besonders für die südlichen Landesteile empfohlen.
Lassen Sie sich hierbei von einem Reise-/Tropenmediziner beraten.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
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Fax: (03018) 1751000
Palästinensische Gebiete: Reise- und Sicherheitshinweise, Reisewarnung für den Gaza-StreifenMon, 21 May 2012 17:15:00 +0200
Palästinensische Gebiete: Reise- und Sicherheitshinweise, Reisewarnung für den Gaza-Streifen
Stand 25.05.2012
(Unverändert gültig seit: 21.05.2012)
Letzte Änderungen:
Streichung des Hinweises zum Nakhba-Tag
Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Reisewarnung für den Gazastreifen
Dies ist ein gemeinsamer Reisehinweis für Israel und die palästinensischen Gebiete (Westjordanland einschl. Ost-Jerusalem und Gazastreifen). Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt. Dies gilt auch für Versuche, von der Seeseite in die von Israel verhängte Sperrzone der Küstengewässer vor dem Gazastreifen einzudringen. Von Aufenthalten im israelischen Grenzgebiet zum Gazastreifen wird abgeraten.
Teile des Westjordanlandes sollten Sie ohne ortskundige Begleitung nicht besuchen.
Die Sicherheitslage in Israel und den palästinensischen Gebieten ist wesentlich vom Israelisch-Palästinensischen Konflikt geprägt.
Aufgrund des Konflikts besteht das Risiko, als Besucher in Sicherheitsvorfälle verwickelt zu werden, auch wenn diese sich nicht gegen Ausländer richten und die Sicherheitslage sich in den vergangenen Jahren erheblich verbessert hat.
Israel
Israel bleibt das erklärte Ziel von islamistischen Terrorgruppen. Deshalb sind auch künftig Anschläge möglich, selbst wenn die israelischen Behörden einen signifikanten Rückgang der Sicherheitsvorfälle mit terroristischem Hintergrund feststellen.
In der Nacht auf den 5. April 2012 schlug in einem unbewohnten Gebiet der Stadt Eilat im Süden Israels eine Grad-Rakete ein. Personen kamen nicht zu Schaden.
Am 18. August 2011 ist es im Süden Israels, nahe der israelisch-ägyptischen Grenze, zu mehreren koordinierten Terroranschlägen auf Busse und PKWs gekommen. Es wird vermutet, dass die Angreifer aus dem Sinai nach Israel eingedrungen sind. Es gab 8 Tote und über 30 Verletzte. Einen vergleichbaren Vorfall gab es zuletzt 2008. Es wird daher dazu geraten, Fahrten entlang der israelisch-ägyptischen Grenze zu vermeiden und auf alternative Routen auszuweichen..
Am 23. März 2011 detonierte eine Bombe in der Nähe des zentralen Busbahnhofs in Jerusalem. Dabei wurden mehr als 30 Personen verletzt, eine davon tödlich. Es gibt derzeit keine konkreten Hinweise auf eine gezielte Gefährdung von Ausländern.
Es wird dazu geraten, vor und während der Reise nach Israel Meldungen in den Medien über die aktuelle Entwicklung erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken, sowie die Website der Deutschen Botschaft in Tel Aviv unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.tel-aviv.diplo.de zu konsultieren.
Seit Januar 2009 hält nach einer israelischen Militäroperation im Gaza-Streifen weitgehend eine fragile Waffenruhe. Es kommt aber immer wieder zu Raketen- und Mörserangriffen auf israelisches Territorium, zuletzt mit besonders hoher Intensität zwischen dem 9. und 13. März 2012. U.a. kam es zu Personen- und Sachschäden in den Städten Ashkelon, Ashdod und Beer Sheva. Von Reisen in das Grenzgebiet des Gaza-Streifens wird abgeraten.
Weiterhin kommt es in unmittelbarer Nähe der neu errichteten bzw. im Bau befindlichen Sperranlage zwischen Israel und dem Westjordanland immer wieder zu Demonstrationen. In ihrer Umgebung wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Seit dem 14. August 2006 herrscht nach kriegerischen Auseinandersetzungen Waffenruhe im israelisch-libanesischen Grenzgebiet. Am 29. November 2011 wurden vier Raketen aus dem Libanon auf den Norden Israels abgeschossen, bei denen es zu Sachschäden kam.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten.
Grenzübergänge
Bei den Grenzübergängen von Eilat nach Ägypten (Taba) und Jordanien (Arava), sowie den Grenzstationen Sheikh Hussein von Israel nach Jordanien und Allenby Bridge vom Westjordanland nach Jordanien kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen, bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Es ist mit langen Wartezeiten zu rechnen.
Jerusalem (einschließlich Ost-Jerusalem)
Bei Aufenthalten in Jerusalem wird zu genereller Vorsicht geraten.
Vereinzelt kommt es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen orthodoxen Juden und den Sicherheitskräften. In den vergangenen Wochen haben Spannungen in der Altstadt von Jerusalem und den angrenzenden palästinensischen Stadtvierteln zugenommen. Vereinzelt kam es in der Umgebung des Tempelbergs/Haram Al Sharif zu Auseinandersetzungen zwischen Palästinensern und israelischen Sicherheitskräften sowie radikalen jüdischen Gruppierungen. Bei Besuchen in der Altstadt wird daher zu erhöhter Vorsicht geraten, insbesondere an islamischen und jüdischen Feiertagen. Ortskundige Begleitung wird zumindest an solchen Tagen empfohlen. Von Besuchen des Tempelbergs/Haram Al Sharif an Freitagen wird abgeraten. Größere Menschenansammlungen sollten in unübersichtlichen Situationen gemieden werden.
Palästinensische Gebiete: Gazastreifen
Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt. Dies gilt auch für Versuche, von der Seeseite in die von Israel verhängte Sperrzone der Küstengewässer vor dem Gazastreifen einzudringen. Es kommt immer wieder zu israelischen Militäroperationen im Gazastreifen als Reaktion auf Raketen- und Mörserangriffe aus dem Gazastreifen auf israelisches Territorium, zuletzt mit besonders hoher Intensität zwischen dem 9. und 13. März 2012.
Grundsätzlich besteht im Gazastreifen eine Gefährdung durch Kampfhandlungen, Entführungen und islamistische Gruppen.
Der Gazastreifen ist seit Juni 2007 durch Israel für den Personenverkehr fast vollständig abgeriegelt. Personenverkehr zwischen Israel und dem Gazastreifen wird nur bei Vorliegen einer israelischen Sondergenehmigung erlaubt und Doppelstaatern mit palästinensischen Ausweispapieren in der Regel gar nicht gestattet.
Seit dem 29. Mai 2011 ist der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen, der zuvor nur unregelmäßig benutzt werden konnte, wieder von ägyptischer Seite für den Personenverkehr geöffnet. Diese Öffnung gilt nach Angaben der ägyptischen Behörden – nur - für Palästinenser mit gültigen Ausweispapieren der Palästinensischen Behörde. Einige Personengruppen brauchen dafür ein ägyptisches Visum, andere nach ägyptischen Angaben nicht, z.B. Inhaber eines gültigen Drittstaatenvisums etwa für die Schengenstaaten. Für andere Staatsangehörige, auch für Deutsche, bleiben nach ägyptischen Angaben die bisher bestehenden restriktiven Regelungen für den Grenzübertritt in Rafah unverändert bestehen, nach denen nur bei Vorliegen einer vorher eingeholten ägyptischen Sondergenehmigung der Grenzübertritt erlaubt wird.
Angesichts einer drohenden Gefährdung für Leib und Leben wird dringend vor Versuchen gewarnt, in die von Israel verhängte Sperrzone der Küstengewässer vor dem Gazastreifen einzudringen. Am 31. Mai 2010 kamen bei einem solchen Versuch (sog. "Gaza-Flotille") neun Menschen ums Leben. Für internationale Hilfslieferungen in den Gazastreifen sollten die Landverbindungen genutzt werden. Die israelische Regierung hat ihre Bereitschaft erklärt, die umgehende Weiterleitung von Hilfslieferungen über den Hafen Ashdod nach einer Sicherheitsüberprüfung zu ermöglichen.
Die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen können im Gazastreifen, in den Küstengewässern vor dem Gazastreifen und auf hoher See praktisch keine konsularische Hilfe leisten.
Palästinensische Gebiete: Westjordanland (Westbank)
Das Westjordanland (Westbank) ist seit 1967 militärisch besetzt und in Gebiete mit verschiedenen Verwaltungsarrangements eingeteilt. Es gibt zahlreiche Checkpoints und gesperrte Straßen, vor allem zwischen Israel und Jerusalem einerseits und dem Westjordanland andererseits, aber auch innerhalb des Westjordanlands. Ohne Ortskenntnis oder ortskundige Begleitung sollten Sie daher nur Teile des Westjordanlands bereisen.
Besuche in den von der palästinensischen Autonomiebehörde verwalteten Städten Bethlehem, Jericho, Jenin und Ramallah, sowie die Benutzung der Straße 1 zum Toten Meer und der Straße 90 im Jordantal sind auch ohne besondere Ortskenntnis oder ortskundige Begleitung vertretbar. Besondere Vorsicht sollten Sie in der Umgebung von Hebron walten lassen, sowie in dem Bereich zwischen Ramallah / Bir Zeit und Nablus. Nachtfahrten über Land sollten völlig unterbleiben. Die umfangreichen Sperrgebiete des israelischen Militärs sollten Sie unbedingt meiden.
Auch im Westjordanland ist die Anzahl der sicherheitsrelevanten Vorfälle signifikant zurückgegangen. Der Aufbau palästinensischer Sicherheitskräfte hat seit 2007 Fortschritte gemacht und die Zusammenarbeit mit den Sicherheitskräften der israelischen Besatzungsmacht gilt als professionell. Dennoch bleibt auch im Westjordanland ein von militanten islamistischen Gruppen ausgehendes Sicherheitsrisiko bestehen. In jüngster Zeit haben auch die Übergriffe von israelischen Siedlern auf Palästinenser, insbesondere bei Hebron und Nablus, signifikant zugenommen; in seltenen Fällen werden auch Ausländer bedroht, ohne dass es bislang zu gewalttätigen Übergriffen gekommen wäre. Auf der anderen Seite kommt es gelegentlich zu Anschlägen auf jüdische Siedler. Es wird empfohlen, die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam zu verfolgen.
Auch für das Westjordanland gilt, dass israelisches Militär eine Schließung der Übergänge nach Israel anordnen kann. Das Passieren der Übergänge in Richtung Israel kann dann für deutsche Staatsangehörige - insbesondere für Doppelstaater mit palästinensischen Ausweispapieren und für Deutsche, die auch im palästinensischen Bevölkerungsregister eingetragen sind, - auch mit Unterstützung der Deutschen Botschaft Tel Aviv und des Vertretungsbüros in Ramallah nicht garantiert werden.
Einreisebestimmungen
Visum
Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind, benötigen bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten kein Visum.
Reisedokumente
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen |
| Reisepass | ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus |
| Vorläufiger Reisepass | ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus |
| Personalausweis | nein |
| Vorläufiger Personalausweis | nein |
| Weitere Anmerkungen | - |
| Reisedokumente Kinder/Jugendliche | |
| Kinderreisepass | ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus |
| Reisepass | ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus |
| Personalausweis | nein |
| Vorläufiger Personalausweis | nein |
| Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig) | Ja – für Kinder unter 10 Jahren bis zum 26.06.2012. Dann benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument |
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | ja, nur mit Foto |
| Weitere Anmerkungen | Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen |
Staatenlose Personen müssen (anstelle eines Reisepasses) im Besitz eines gültigen Fremdenpasses oder Reiseausweises sein, der für ein Jahr gültig ist.
Einreisepraxis
Bei der Einreise nach Israel sollte darauf geachtet werden, dass ein israelischer Sichtvermerk in den Pass gestempelt wird, der die maximale Aufenthaltsdauer (üblicherweise drei Monate) angibt. Auf Wunsch kann dieser in der Regel auch auf ein separates Papier gestempelt werden, das bis zur Ausreise aufbewahrt werden sollte. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, kann es zu Schwierigkeiten kommen, wenn kein Sichtvermerk (Einreisestempel) vorgewiesen werden kann.
Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und eine entsprechende Erlaubnis einholen.
Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten oder von Iran vorhanden sein, so ist bei der Einreise mit einer Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Dies gilt ebenfalls für deutsche Staatsangehörige mit auch nur vermuteter arabischer oder iranischer Abstammung. Gegebenenfalls empfiehlt sich eine entsprechende Nachfrage bei der israelischen Botschaft in Berlin.
Besondere Hinweise für Deutsche Staatsangehörige mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern)
Deutschen Staatsangehörigen mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern) wird die Einreise über Ben Gurion grundsätzlich verweigert. Eine Einreise kann nur über Jordanien, Allenby-Brücke, erfolgen. Schwierigkeiten bei der Einreise bzw. lange Wartezeiten und Befragungen können auch Deutsche palästinensischer oder auch nur vermuteter anderer arabischer Herkunft bei der Einreise von Ägypten und Jordanien aus haben. Die Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft hat in diesen Fällen keine Möglichkeit der Unterstützung.
Deutsche Staatsangehörige, die gleichzeitig eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) haben, müssen zudem mit ihrem palästinensischen Reisepass einreisen. Sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, wird die palästinensische Personenkennziffer von den israelischen Grenzbehörden in den deutschen Reisepass eingetragen und der Reisende aufgefordert, einen palästinensischen Reisepass zu beantragen. Mitunter wird in diesen Fällen die Ausreise verweigert, wenn nicht ein palästinensischer Pass vorgelegt wird.
Personen palästinensischer Herkunft (auch mit deutschem Reisepass), die über die Allenby-Brücke in das Westjordanland einreisen, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks, Gold), die den Betrag von umgerechnet 2000 Jordanischen Dinar (ca. 2000 EUR) erreichen oder übersteigen, beim israelischen Zoll anmelden. Anmeldeformulare sollen an den Übergängen erhältlich sein. Missachtung kann Geld- oder Gefängnisstrafe nach sich ziehen und das Geld eingezogen werden.
Ausreise aus Israel über Ben Gurion
Bei der Ausreise aus Israel vom Flughafen Ben Gurion aus finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks, sowie Befragungen der Reisenden statt. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Wenn elektrische Geräten, insbesondere Laptop-Computer, durch die israelischen Sicherheitsbehörden für Untersuchungen einbehalten werden, werden sie in der Regel nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt.
Reisen in die Palästinensischen Gebiete
Begrenzung der Weiterreise auf die palästinensischen Gebiete - PA-only-Stempel
Für Personen, die als Reiseziel ausschließlich die palästinensischen Gebiete angeben, kommt es wiederholt bei der Einreise nach Israel zu Wartezeiten oder Einreiseverboten. In jüngster Zeit haben israelische Behörden vereinzelt einen „PA-only" Stempel im Reisepass angebracht, der den Aufenthalt auf die palästinensischen Gebiete beschränkt. Derzeit gibt es keine offiziellen Angaben zu Umfang und Konsequenzen dieser Praxis. Eine (Wieder)-Einreise nach Israel (d.h. Waffenstillstandslinie vom 4. Juni 1967), sowie Ost-Jerusalem könnte damit an die Erlangung einer zusätzlichen Erlaubnis geknüpft sein. Reisende sollten ggf. bei Einreise glaubhaft machen (am besten Unterlagen in englischer Sprache), dass sowohl Ziele in den palästinensischen Gebieten als auch Ziele in Israel (d.h. Waffenstillstandslinie vom 4. Juni 1967) sowie Ost-Jerusalem bereist werden sollen.
Weiterreise in die palästinensischen Gebiete
Die Übergänge zu den palästinensischen Gebieten (zwischen Israel und dem Westjordanland, sowie zwischen Jordanien und dem Westjordanland) werden von israelischen Behörden kontrolliert und können ohne vorherige Ankündigung, geschlossen werden. Eine Übertritt ist in einem solchen Fall, trotz Intervention der Botschaft, nicht möglich. Die von jüdischen Siedlern benutzten Übergänge werden allerdings erfahrungsgemäß nicht völlig geschlossen. In den vergangenen 18 Monaten wurden auch zusätzliche Übergänge für Reisende geöffnet. Ggf müssen sie für das Verlassen des Westjordanlands einen längeren Umweg in Kauf nehmen.
Ausreise aus den palästinensischen Gebieten
Die Ausreise aus den palästinensischen Gebieten (Gazastreifen und Westjordanland) nach Israel - etwa zur Rückreise vom Flughafen Ben Gurion aus - ist für deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft nicht möglich, selbst wenn die Einreise über Ben Gurion-Flughafen erfolgte. Bei Vorliegen humanitärer Gründe erteilen die israelischen Sicherheitskräfte u.U. eine Ausreisegenehmigung. Die Ausreise aus dem Westjordanland nach Jordanien ist im Normalfall ohne besondere Genehmigung möglich.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 80.000 Schekel muss angemeldet werden. Das entsprechende „Zoll-Formular Nr. 84" kann telefonisch unter +972-2-658 7777 angefordert werden.
Besondere Vorschriften gelten für die Einfuhr von Geldmitteln in die palästinensischen Gebiete, siehe auch Einreisebestimmungen.
Ein zu touristischen Zwecken eingeführtes Fahrzeug muss zwingend wieder ausgeführt werden. Andernfalls muss das Auto in Israel verzollt werden. Die israelischen Behörden können die Ausreise verweigern, solange sich das Fahrzeug unverzollt in Israel befindet.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Israelische Staatsangehörige und 'Residents' (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen.
Homosexuelle Handlungen von Männern sind in den Palästinensischen Gebieten strafbar. Bisher ist allerdings kein Fall bekannt geworden, in dem Ausländer wegen homosexueller Handlungen strafrechtlich belangt wurden. Schwerer als die strafrechtliche Verfolgung fällt jedoch die gesellschaftliche Diskriminierung ins Gewicht: Homosexualität ist im Westjordanland und im Gazastreifen weiterhin ein soziales und religiöses Tabuthema.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Es gibt keine Impfvorschriften.
Das Auswärtige Amt empfiehlt jedoch, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.rki.de).
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut empfohlen. Bei Reisen in die palästinensischen Gebiete (Westjordanland und Gazastreifen) ggfs. zusätzlich Typhus.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
HIV/AIDS
kommt auch in Israel vor, ist mit einer Prävalenz von weniger als 0,1 % der Bevölkerung aber weniger häufig. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung). Typhus kann vor allem bei Reisen in die palästinensischen Gebiete eine Rolle spielen.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau in Israel ist gut bis sehr gut, in den palästinensischen Gebieten dagegen deutlich eingeschränkt. Krankenwagen dürfen die Grenze zu Israel nicht passieren. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall ist empfehlenswert.
Insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben, sollten Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe beispielsweise Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Monaco: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 25.05.2012
(Unverändert gültig seit: 21.05.2012)
Letzte Änderungen:
Allgemeine Reiseinformationen
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Für Monaco besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.
Allgemeine Reiseinformationen
Monaco ist eines der sichersten Reiseländer weltweit. Das Fürstentum hat eine im Vergleich zur Einwohnerzahl hohe Dichte an Sicherheitskräften. Diesen gelingt es u. a. durch Prävention Allgemeinkriminalität, die man an einem solch touristisch interessanten Ort erwarten könnte, auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.
Einreisebestimmungen
Reisedokumente
Entsprechend dem Nachbarschaftsabkommen zwischen Monaco und Frankreich vom 18. Mai 1963 (in der Fassung vom 1. Juni 2007) finden die für Frankreich geltenden Einreisebestimmungen auch für die Einreise nach Monaco Anwendung.
Demnach ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen | |
| Reisepass | Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig | |
| Vorläufiger Reisepass | Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig | |
| Personalausweis | Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig | |
| Vorläufiger Personalausweis | Ja, muss gültig sein | |
| Weitere Anmerkungen | ||
| Reisedokumente Kinder/Jugendliche | ||
| Kinderreisepass | Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig | |
| Reisepass | Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig | |
| Personalausweis | Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig | |
| Vorläufiger Personalausweis | Ja, muss gültig sein | |
| Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig) | Ja, bis zum 26.06.2012 für Kinder die unter 16 Jahre alt sind. Ab dem 26.06.2012 benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument | |
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig | |
| Weitere Anmerkungen | Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten darüber hinaus auch eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen. |
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es liegen keine besonderen strafrechtlichen Bestimmungen für Monaco vor.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Für die Einreise nach Monaco sind keine besonderen Impfungen vorgeschrieben.
Monaco ist nicht Mitglied der EU. Deutsche gesetzliche Versicherungen gelten daher nicht oder zumindest nicht automatisch. Reisenden wird empfohlen, sich vor Antritt der Reise bei ihrer deutschen Krankenversicherung zu erkundigen und gegebenenfalls eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen.
Hinweise zur medizinischen Betreuung in Frankreich ergeben sich aus den Reisehinweisen zu Frankreich unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Frankreich/Sicherheitshinweise.html
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Israel: Reise- und Sicherheitshinweise, Reisewarnung für den GazastreifenMon, 21 May 2012 16:50:00 +0200
Israel: Reise- und Sicherheitshinweise, Reisewarnung für den Gazastreifen
Stand 25.05.2012
(Unverändert gültig seit: 21.05.2012)
Letzte Änderungen:
Streichung des Hinweises zum Nakhba-Tag
Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Reisewarnung für den Gazastreifen
Dies ist ein gemeinsamer Reisehinweis für Israel und die palästinensischen Gebiete (Westjordanland einschl. Ost-Jerusalem und Gazastreifen). Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt. Dies gilt auch für Versuche, von der Seeseite in die von Israel verhängte Sperrzone der Küstengewässer vor dem Gazastreifen einzudringen. Von Aufenthalten im israelischen Grenzgebiet zum Gazastreifen wird abgeraten.
Teile des Westjordanlandes sollten Sie ohne ortskundige Begleitung nicht besuchen.
Die Sicherheitslage in Israel und den palästinensischen Gebieten ist wesentlich vom Israelisch-Palästinensischen Konflikt geprägt.
Aufgrund des Konflikts besteht das Risiko, als Besucher in Sicherheitsvorfälle verwickelt zu werden, auch wenn diese sich nicht gegen Ausländer richten und die Sicherheitslage sich in den vergangenen Jahren erheblich verbessert hat.
Israel
Israel bleibt das erklärte Ziel von islamistischen Terrorgruppen. Deshalb sind auch künftig Anschläge möglich, selbst wenn die israelischen Behörden einen signifikanten Rückgang der Sicherheitsvorfälle mit terroristischem Hintergrund feststellen.
In der Nacht auf den 5. April 2012 schlug in einem unbewohnten Gebiet der Stadt Eilat im Süden Israels eine Grad-Rakete ein. Personen kamen nicht zu Schaden.
Am 18. August 2011 ist es im Süden Israels, nahe der israelisch-ägyptischen Grenze, zu mehreren koordinierten Terroranschlägen auf Busse und PKWs gekommen. Es wird vermutet, dass die Angreifer aus dem Sinai nach Israel eingedrungen sind. Es gab 8 Tote und über 30 Verletzte. Einen vergleichbaren Vorfall gab es zuletzt 2008. Es wird daher dazu geraten, Fahrten entlang der israelisch-ägyptischen Grenze zu vermeiden und auf alternative Routen auszuweichen.
Am 23. März 2011 detonierte eine Bombe in der Nähe des zentralen Busbahnhofs in Jerusalem. Dabei wurden mehr als 30 Personen verletzt, eine davon tödlich. Es gibt derzeit keine konkreten Hinweise auf eine gezielte Gefährdung von Ausländern.
Es wird dazu geraten, vor und während der Reise nach Israel Meldungen in den Medien über die aktuelle Entwicklung erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken, sowie die Website der Deutschen Botschaft in Tel Aviv unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.tel-aviv.diplo.de zu konsultieren.
Seit Januar 2009 hält nach einer israelischen Militäroperation im Gaza-Streifen weitgehend eine fragile Waffenruhe. Es kommt aber immer wieder zu Raketen- und Mörserangriffen auf israelisches Territorium, zuletzt mit besonders hoher Intensität zwischen dem 9. und 13. März 2012. U.a. kam es zu Personen- und Sachschäden in den Städten Ashkelon, Ashdod und Beer Sheva. Von Reisen in das Grenzgebiet des Gaza-Streifens wird abgeraten.
Weiterhin kommt es in unmittelbarer Nähe der neu errichteten bzw. im Bau befindlichen Sperranlage zwischen Israel und dem Westjordanland immer wieder zu Demonstrationen. In ihrer Umgebung wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Seit dem 14. August 2006 herrscht nach kriegerischen Auseinandersetzungen Waffenruhe im israelisch-libanesischen Grenzgebiet. Am 29. November 2011 wurden vier Raketen aus dem Libanon auf den Norden Israels abgeschossen, bei denen es zu Sachschäden kam.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten.
Grenzübergänge
Bei den Grenzübergängen von Eilat nach Ägypten (Taba) und Jordanien (Arava), sowie den Grenzstationen Sheikh Hussein von Israel nach Jordanien und Allenby Bridge vom Westjordanland nach Jordanien kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen, bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Es ist mit langen Wartezeiten zu rechnen.
Jerusalem (einschließlich Ost-Jerusalem)
Bei Aufenthalten in Jerusalem wird zu genereller Vorsicht geraten.
Vereinzelt kommt es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen orthodoxen Juden und den Sicherheitskräften, sowie zwischen Palästinensern und den Sicherheitskräften. In den vergangenen Wochen haben Spannungen in der Altstadt von Jerusalem und den angrenzenden palästinensischen Stadtvierteln zugenommen. Vereinzelt kam es in der Umgebung des Tempelbergs/Haram Al Sharif zu Auseinandersetzungen zwischen Palästinensern und israelischen Sicherheitskräften sowie radikalen jüdischen Gruppierungen. Bei Besuchen in der Altstadt wird daher zu erhöhter Vorsicht geraten, insbesondere an islamischen und jüdischen Feiertagen. Ortskundige Begleitung wird zumindest an solchen Tagen empfohlen. Von Besuchen des Tempelbergs/Haram Al Sharif an Freitagen wird abgeraten. Größere Menschenansammlungen sollten in unübersichtlichen Situationen gemieden werden.
Palästinensische Gebiete: Gazastreifen
Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt. Dies gilt auch für Versuche, von der Seeseite in die von Israel verhängte Sperrzone der Küstengewässer vor dem Gazastreifen einzudringen. Es kommt immer wieder zu israelischen Militäroperationen im Gazastreifen als Reaktion auf Raketen- und Mörserangriffe aus dem Gazastreifen auf israelisches Territorium, zuletzt mit besonders hoher Intensität zwischen dem 9. und 13. März 2012.
Grundsätzlich besteht im Gazastreifen eine Gefährdung durch Kampfhandlungen, Entführungen und islamistische Gruppen.
Der Gazastreifen ist seit Juni 2007 durch Israel für den Personenverkehr fast vollständig abgeriegelt. Personenverkehr zwischen Israel und dem Gazastreifen wird nur bei Vorliegen einer israelischen Sondergenehmigung erlaubt und Doppelstaatern mit palästinensischen Ausweispapieren in der Regel gar nicht gestattet.
Seit dem 29. Mai 2011 ist der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen, der zuvor nur unregelmäßig benutzt werden konnte, wieder von ägyptischer Seite für den Personenverkehr geöffnet. Diese Öffnung gilt nach Angaben der ägyptischen Behörden – nur - für Palästinenser mit gültigen Ausweispapieren der Palästinensischen Behörde. Einige Personengruppen brauchen dafür ein ägyptisches Visum, andere nach ägyptischen Angaben nicht, z.B. Inhaber eines gültigen Drittstaatenvisums etwa für die Schengenstaaten. Für andere Staatsangehörige, auch für Deutsche, bleiben nach ägyptischen Angaben die bisher bestehenden restriktiven Regelungen für den Grenzübertritt in Rafah unverändert bestehen, nach denen nur bei Vorliegen einer vorher eingeholten ägyptischen Sondergenehmigung der Grenzübertritt erlaubt wird.
Angesichts einer drohenden Gefährdung für Leib und Leben wird dringend vor Versuchen gewarnt, in die von Israel verhängte Sperrzone der Küstengewässer vor dem Gazastreifen einzudringen. Am 31. Mai 2010 kamen bei einem solchen Versuch (sog. "Gaza-Flotille") neun Menschen ums Leben. Für internationale Hilfslieferungen in den Gazastreifen sollten die Landverbindungen genutzt werden. Die israelische Regierung hat ihre Bereitschaft erklärt, die umgehende Weiterleitung von Hilfslieferungen über den Hafen Ashdod nach einer Sicherheitsüberprüfung zu ermöglichen.
Die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen können im Gazastreifen, in den Küstengewässern vor dem Gazastreifen und auf hoher See praktisch keine konsularische Hilfe leisten.
Palästinensische Gebiete: Westjordanland (Westbank)
Das Westjordanland (Westbank) ist seit 1967 militärisch besetzt und in Gebiete mit verschiedenen Verwaltungsarrangements eingeteilt. Es gibt zahlreiche Checkpoints und gesperrte Straßen, vor allem zwischen Israel und Jerusalem einerseits und dem Westjordanland andererseits, aber auch innerhalb des Westjordanlands. Ohne Ortskenntnis oder ortskundige Begleitung sollten Sie daher nur Teile des Westjordanlands bereisen.
Besuche in den von der palästinensischen Autonomiebehörde verwalteten Städten Bethlehem, Jericho, Jenin und Ramallah, sowie die Benutzung der Straße 1 zum Toten Meer und der Straße 90 im Jordantal sind auch ohne besondere Ortskenntnis oder ortskundige Begleitung vertretbar. Besondere Vorsicht sollten Sie in der Umgebung von Hebron walten lassen, sowie in dem Bereich zwischen Ramallah / Bir Zeit und Nablus. Nachtfahrten über Land sollten völlig unterbleiben. Die umfangreichen Sperrgebiete des israelischen Militärs sollten Sie unbedingt meiden.
Auch im Westjordanland ist die Anzahl der sicherheitsrelevanten Vorfälle signifikant zurückgegangen. Der Aufbau palästinensischer Sicherheitskräfte hat seit 2007 Fortschritte gemacht und die Zusammenarbeit mit den Sicherheitskräften der israelischen Besatzungsmacht gilt als professionell. Dennoch bleibt auch im Westjordanland ein von militanten islamistischen Gruppen ausgehendes Sicherheitsrisiko bestehen. In jüngster Zeit haben auch die Übergriffe von israelischen Siedlern auf Palästinenser, insbesondere bei Hebron und Nablus, signifikant zugenommen; in seltenen Fällen werden auch Ausländer bedroht, ohne dass es bislang zu gewalttätigen Übergriffen gekommen wäre. Auf der anderen Seite kommt es gelegentlich zu Anschlägen auf jüdische Siedler. Es wird empfohlen, die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam zu verfolgen.
Auch für das Westjordanland gilt, dass israelisches Militär eine Schließung der Übergänge nach Israel anordnen kann. Das Passieren der Übergänge in Richtung Israel kann dann für deutsche Staatsangehörige - insbesondere für Doppelstaater mit palästinensischen Ausweispapieren und für Deutsche, die auch im palästinensischen Bevölkerungsregister eingetragen sind, - auch mit Unterstützung der Deutschen Botschaft Tel Aviv und des Vertretungsbüros in Ramallah nicht garantiert werden.
Einreisebestimmungen
Visum
Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind, benötigen bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten kein Visum.
Reisedokumente
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen |
| Reisepass | ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus |
| Vorläufiger Reisepass | ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus |
| Personalausweis | nein |
| Vorläufiger Personalausweis | nein |
| Weitere Anmerkungen | - |
| Reisedokumente Kinder/Jugendliche | |
| Kinderreisepass | ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus |
| Reisepass | ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus |
| Personalausweis | nein |
| Vorläufiger Personalausweis | nein |
| Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig) | Ja – für Kinder unter 10 Jahren - bis zum 26.06.2012. Dann benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument |
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | ja, nur mit Foto |
| Weitere Anmerkungen | Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen |
Staatenlose Personen müssen (anstelle eines Reisepasses) im Besitz eines gültigen Fremdenpasses oder Reiseausweises sein, der für ein Jahr gültig ist.
Einreisepraxis
Bei der Einreise nach Israel sollte darauf geachtet werden, dass ein israelischer Sichtvermerk in den Pass gestempelt wird, der die maximale Aufenthaltsdauer (üblicherweise drei Monate) angibt. Auf Wunsch kann dieser in der Regel auch auf ein separates Papier gestempelt werden, das bis zur Ausreise aufbewahrt werden sollte. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, kann es zu Schwierigkeiten kommen, wenn kein Sichtvermerk (Einreisestempel) vorgewiesen werden kann.
Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und eine entsprechende Erlaubnis einholen.
Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten oder von Iran vorhanden sein, so ist bei der Einreise mit einer Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Dies gilt ebenfalls für deutsche Staatsangehörige mit auch nur vermuteter arabischer oder iranischer Abstammung. Gegebenenfalls empfiehlt sich eine entsprechende Nachfrage bei der israelischen Botschaft in Berlin.
Besondere Hinweise für Deutsche Staatsangehörige mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern)
Deutschen Staatsangehörigen mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern) wird die Einreise über Ben Gurion grundsätzlich verweigert. Eine Einreise kann nur über Jordanien, Allenby-Brücke, erfolgen. Schwierigkeiten bei der Einreise bzw. lange Wartezeiten und Befragungen können auch Deutsche palästinensischer oder auch nur vermuteter anderer arabischer Herkunft bei der Einreise von Ägypten und Jordanien aus haben. Die Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft hat in diesen Fällen keine Möglichkeit der Unterstützung.
Deutsche Staatsangehörige, die gleichzeitig eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) haben, müssen zudem mit ihrem palästinensischen Reisepass einreisen. Sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, wird die palästinensische Personenkennziffer von den israelischen Grenzbehörden in den deutschen Reisepass eingetragen und der Reisende aufgefordert, einen palästinensischen Reisepass zu beantragen. Mitunter wird in diesen Fällen die Ausreise verweigert, wenn nicht ein palästinensischer Pass vorgelegt wird.
Personen palästinensischer Herkunft (auch mit deutschem Reisepass), die über die Allenby-Brücke in das Westjordanland einreisen, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks, Gold), die den Betrag von umgerechnet 2000 Jordanischen Dinar (ca. 2000 EUR) erreichen oder übersteigen, beim israelischen Zoll anmelden. Anmeldeformulare sollen an den Übergängen erhältlich sein. Missachtung kann Geld- oder Gefängnisstrafe nach sich ziehen und das Geld eingezogen werden.
Ausreise aus Israel über Ben Gurion
Bei der Ausreise aus Israel vom Flughafen Ben Gurion aus finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks, sowie Befragungen der Reisenden statt. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Wenn elektrische Geräten, insbesondere Laptop-Computer, durch die israelischen Sicherheitsbehörden für Untersuchungen einbehalten werden, werden sie in der Regel nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt.
Reisen in die Palästinensischen Gebiete
Begrenzung der Weiterreise auf die palästinensischen Gebiete - PA-only-Stempel
Für Personen, die als Reiseziel ausschließlich die palästinensischen Gebiete angeben, kommt es wiederholt bei der Einreise nach Israel zu Wartezeiten oder Einreiseverboten. In jüngster Zeit haben israelische Behörden vereinzelt einen „PA-only" Stempel im Reisepass angebracht, der den Aufenthalt auf die palästinensischen Gebiete beschränkt. Derzeit gibt es keine offiziellen Angaben zu Umfang und Konsequenzen dieser Praxis. Eine (Wieder)-Einreise nach Israel (d.h. Waffenstillstandslinie vom 4. Juni 1967), sowie Ost-Jerusalem könnte damit an die Erlangung einer zusätzlichen Erlaubnis geknüpft sein. Reisende sollten ggf. bei Einreise glaubhaft machen (am besten Unterlagen in englischer Sprache), dass sowohl Ziele in den palästinensischen Gebieten als auch Ziele in Israel (d.h. Waffenstillstandslinie vom 4. Juni 1967) sowie Ost-Jerusalem bereist werden sollen.
Weiterreise in die palästinensischen Gebiete
Die Übergänge zu den palästinensischen Gebieten (zwischen Israel und dem Westjordanland, sowie zwischen Jordanien und dem Westjordanland) werden von israelischen Behörden kontrolliert und können ohne vorherige Ankündigung, geschlossen werden. Eine Übertritt ist in einem solchen Fall, trotz Intervention der Botschaft, nicht möglich. Die von jüdischen Siedlern benutzten Übergänge werden allerdings erfahrungsgemäß nicht völlig geschlossen. In den vergangenen 18 Monaten wurden auch zusätzliche Übergänge für Reisende geöffnet. Ggf müssen sie für das Verlassen des Westjordanlands einen längeren Umweg in Kauf nehmen.
Ausreise aus den palästinensischen Gebieten
Die Ausreise aus den palästinensischen Gebieten (Gazastreifen und Westjordanland) nach Israel - etwa zur Rückreise vom Flughafen Ben Gurion aus - ist für deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft nicht möglich, selbst wenn die Einreise über Ben Gurion-Flughafen erfolgte. Bei Vorliegen humanitärer Gründe erteilen die israelischen Sicherheitskräfte u.U. eine Ausreisegenehmigung. Die Ausreise aus dem Westjordanland nach Jordanien ist im Normalfall ohne besondere Genehmigung möglich.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 80.000 Schekel muss angemeldet werden. Das entsprechende „Zoll-Formular Nr. 84" kann telefonisch unter +972-2-658 7777 angefordert werden.
Besondere Vorschriften gelten für die Einfuhr von Geldmitteln in die palästinensischen Gebiete, siehe auch Einreisebestimmungen.
Ein zu touristischen Zwecken eingeführtes Fahrzeug muss zwingend wieder ausgeführt werden. Andernfalls muss das Auto in Israel verzollt werden. Die israelischen Behörden können die Ausreise verweigern, solange sich das Fahrzeug unverzollt in Israel befindet.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Israelische Staatsangehörige und 'Residents' (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen.
Homosexuelle Handlungen von Männern sind in den Palästinensischen Gebieten strafbar. Bisher ist allerdings kein Fall bekannt geworden, in dem Ausländer wegen homosexueller Handlungen strafrechtlich belangt wurden. Schwerer als die strafrechtliche Verfolgung fällt jedoch die gesellschaftliche Diskriminierung ins Gewicht: Homosexualität ist im Westjordanland und im Gazastreifen weiterhin ein soziales und religiöses Tabuthema.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Es gibt keine Impfvorschriften.
Das Auswärtige Amt empfiehlt jedoch, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.rki.de).
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut empfohlen. Bei Reisen in die palästinensischen Gebiete (Westjordanland und Gazastreifen) ggfs. zusätzlich Typhus.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
HIV/AIDS
kommt auch in Israel vor, ist mit einer Prävalenz von weniger als 0,1 % der Bevölkerung aber weniger häufig. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung). Typhus kann vor allem bei Reisen in die palästinensischen Gebiete eine Rolle spielen.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau in Israel ist gut bis sehr gut, in den palästinensischen Gebieten dagegen deutlich eingeschränkt. Krankenwagen dürfen die Grenze zu Israel nicht passieren. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall ist empfehlenswert.
Insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben, sollten Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe beispielsweise Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
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Bhutan: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 25.05.2012
(Unverändert gültig seit: 21.05.2012)
Letzte Änderung:
Medizinische Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Für Bhutan besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.
Allgemeine Reiseinformationen
Die Regierung Bhutans verfolgt eine sehr spezielle Visapolitik. Die Einreise ist grundsätzlich nur als Tourist (Gruppe und Einzelreisender) oder als Gast der Regierung möglich. Besucher müssen ihre Reise über eines der registrierten Reiseunternehmen Bhutans buchen. Sie können dies entweder direkt oder über die Auslandsvertretungen dieser Unternehmen tun (siehe auch Einreisebestimmungen).
Kosten
Alle Reisen sind von den Reiseunternehmen Bhutans organisiert und kosten derzeit pro Aufenthaltstag 240 US-Dollar (für Einzeltouristen, bei Gruppenreisen können sich die Kosten auf 200 US-Dollar pro Person reduzieren). Dies beinhaltet alle Basisleistungen wie Übernachtung, Mahlzeiten, Reiseführer etc. Sie kann im Einzelfall für zusätzliche Leistungen auch höher sein und gilt für Kulturreisen wie auch für Trekking-Expeditionen.
Unterkunft
Alle Gäste werden in staatlich anerkannten Hotels, Gästehäusern und Pensionen mit unterschiedlicher Qualität der Dienstleistungen untergebracht.
Ein- und Ausreise
Grenzübergangspunkte sind der Flughafen in Paro bei Thimphu oder bei der Anreise mit dem Auto Phuentsholing im Süden des Landes.
Flugverbindungen
Druk Air, die nationale Fluglinie, unterhält Flugverbindungen in folgende Länder bzw. Städte: Indien (Delhi, Kalkutta), Thailand (Bangkok), Nepal (Kathmandu), Bangladesh (Dhaka).
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum / Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen |
| Reisepass | ja, noch mindestens 6 Monate gültig |
| Vorläufiger Reisepass | ja, noch mindestens 6 Monate gültig |
| Personalausweis | nein |
| Vorläufiger Personalausweis | nein |
| Weitere Anmerkungen: | Nur mit Visum, das über den Reiseveranstalter einzuholen ist |
| Reisedokumente Kinder/Jugendliche | |
| Kinderreisepass | ja, noch mindestens 6 Monate gültig |
| Reisepass | ja, noch mindestens 6 Monate gültig |
| Personalausweis | nein |
| Vorläufiger Personalausweis | nein |
| Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | nein |
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | ja, für Kinder bis 16 Jahre, noch mindestens 6 Monate gültig |
| Weitere Anmerkungen | Nur mit Visum, das über den Reiseveranstalter einzuholen ist |
Bei der Einreise werden 20 US-Dollar Einreisegebühr erhoben. Informationen kann u. U. auch die Ständige Vertretung des Königreichs Bhutan bei den Vereinten Nationen in Genf (17-19, Chemin du Champ d'Anier, CH - 1209 Genf, Telef.: 041-22-7990890, Fax: 7990899) erteilen.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Hochwertige Gegenstände (z.B. elektronische Geräte) sind in der Zollerklärung zu erwähnen. In Bhutan verkaufte oder verschenkte Gegenstände müssen verzollt werden. Die Ausfuhr von alten/benutzten Gegenständen ist nur mit einem Zertifikat erlaubt, das bestätigt, dass es sich nicht um Antiquitäten handelt – dieses ist beim Department of Culture erhältlich. In sog. „Handicraft"-Läden sind die entsprechenden Produkte in der Regel bereits mit einem Siegel versehen, welches die Ware zur Ausfuhr berechtigt.
Die Ein- und Ausfuhr von Waffen, Drogen und Tierprodukten ist verboten. Bei Verstoß gegen Zoll- oder Einreisevorschriften droht Festnahme.
Kauf und Verkauf von Tabak und Tabakwaren ist in Bhutan verboten. Auch der Import von Tabakwaren über bestimmte Einfuhrmengen über den privaten Konsum hinaus wird mit Geldstrafen geahndet.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden bereits beim Besitz kleiner Drogenmengen (auch Haschisch) mit schweren Haftstrafen geahndet.
Hochwertige Gegenstände müssen bei der Einreise in der Zollerklärung aufgeführt werden. Bei Verstoß gegen Zoll- oder Einreisevorschriften droht Festnahme bei der Ausreise.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß dem aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen. Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung), ggf. auch gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken.
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemie Gebiet gefordert (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int). Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch gegen Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Japanische Enzephalitis empfohlen.
Dengue Fieber
Dengue Fieber wird durch den Stich tagaktiver Mücken übertragen. Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und ein Hautausschlag kennzeichnen den Verlauf und können mit den Beschwerden einer Malaria oder Grippe verwechselt werden. In Einzelfällen können schwere Verläufe mit ernsthaften Gesundheitsschäden oder Todesfolge auftreten. Es gibt keine Impfung und keine wirksamen Medikamente gegen die Dengue Viren. Eine sorgfältige Expositionsprophylaxe, wie unten für Malaria beschrieben, ist die einzig mögliche Schutzmaßnahme. Dengue Fieber kommt besonders im Südwesten des Landes, während und unmittelbar nach der Regenzeit auch in den mittleren Landesteilen bis in Höhen von circa 2000 Metern vor.
Malaria
Die Übertragung der Malaria erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (verursacht durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen nach dem Aufenthalt in Endemiegebieten ausbrechen. Die Beschwerden bei einer Malaria (Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall, u. a.) sind meist uncharakteristisch und von einer Grippe oder einer ähnlichen Erkrankung nicht zu unterscheiden. Bei rechtzeitiger Diagnosestellung kann auch die Malaria tropica zuverlässig behandelt werden, ohne dass es zu bleibenden Schäden oder Beschwerden kommt.
Außer in Höhenlagen über ca. 2000 Meter besteht in Bhutan ganzjährig ein geringes bis mittleres Übertragungsrisiko für Malariaerkrankungen, besonders in den Sommermonaten von Mai bis Oktober. Das Risiko ist im südlichen Tiefland am höchsten und nimmt nach Norden mit zunehmender Höhe langsam ab. Dabei handelt es sich in über 50% um die potentiell lebensbedrohliche, durch Plasmodium falciparum verursachte, Malaria tropica.
Es gibt keinen absolut sicheren Schutz vor einer Malariaerkrankung. Ein ausreichender Schutz vor Stechmücken (Expositionsprophylaxe), insbesondere während der Dämmerung und nachts, ist der wichtigste Schutz vor einer Malariaerkrankung.
- Das Tragen langer, heller und gegen Insekten imprägnierter Bekleidung im Freien,
- das konsequente Einreiben aller Hautflächen mit einem geeigneten Repellent und
- das Benutzen imprägnierter Moskitonetze während der Nacht oder
- der Aufenthalt in Mücken-geschützten Räumen (Fliegengitter, Klimaanlagen)
vermindern das Risiko einer Übertragung deutlich und schützen auch vor anderen von Stechmücken übertragenen Erkrankungen wie Dengue Fieber und Japanischer Enzephalitis. Die vorbeugende Einnahme von Medikamenten (Chemoprophylaxe) wird nicht empfohlen (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org) und ist nur in Ausnahmefällen zu erwägen. Aufgrund der Unwägbarkeit, unterwegs zuverlässige Medikamente zu erwerben, ist das Mitführen eines verschreibungspflichtigen Malariamittels zur so genannten Notfalltherapie angeraten. Die individuelle Auswahl des Medikaments und mögliche Nebenwirkungen, beziehungsweise Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten, müssen entsprechend dem Reiseverlauf und persönlichen Umständen mit einem Tropen- oder Reisemediziner vor Ausreise besprochen werden. Beim Auftreten von Fieber nach einem Aufenthalt in Bhutan ist eine umgehende Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet immer notwendig.
HIV/AIDS/Geschlechtskrankheiten
Durch sexuelle Kontakte, bei intravenösem Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), durch Tätowierungen oder Piercings und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer HIV- und einer Hepatitis B Infektion. Die Benutzung von Kondomen wird deshalb insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften und kommerziellem Sex dringend empfohlen und kann auch vor anderen sexuell übertragbaren Krankheiten (Gonorrhoe, Syphilis, Hepatitis B, u. a.) schützen.
Durchfall- und Darmerkrankungen
Oberflächengewässer können mit fäkalen Keimen und ggf. mit chemischen Schadstoffen kontaminiert sein, auch wenn sie in der landwirtschaftlichen Produktion verwendet werden. Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig häufig. Leitungswasser, auch in den Städten, hat keine Trinkwasserqualität. Es wird empfohlen, nur originalverpackte, möglichst kohlensäurehaltige Getränke in Flaschen oder Dosen zu konsumieren oder Wasser vor dem Genuss gründlich abzukochen, zu filtern oder chemisch zu desinfizieren. Für das Waschen von Obst und Gemüse oder zum Zähneputzen sollte ebenfalls nur Trinkwasser verwendet werden. Auf den Verzehr roher, ungekochter und ungeschälter Produkte sollte verzichtet werden. Fleisch sollte vor dem Verzehr ebenfalls gut durchgebraten worden sein. Das Infektionsrisiko für Salmonellen-, Shigellen- und Typhuserkrankungen, Amöben, Lamblien und Wurmerkrankungen, Hepatitis A und E besteht landesweit. Allgemeine Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen oder Händedesinfektion nach dem Toilettengang und vor dem Essen und das Fernhalten von Fliegen von Nahrungsmitteln können die Gefahr einer Infektion vermindern.
Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und Übertragung einer Tollwut. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in Bhutan nicht immer möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung vor einem Biss. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen nach Bhutan eine besondere Bedeutung zu. Sie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Die auch nach einem Biss notwendige, unverzügliche „Auffrischung" kann dann ggf. in Thimphu oder im Nachbarland Indien erfolgen.
Tuberkulose
Die Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es möglicherweise resistente Tuberkuloseerreger auch in Bhutan. Das Tragen eines chirurgischen Mundschutzes schützt nicht vor einer Ansteckung!
Japanische Enzephalitis
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selbst krank zu werden. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren. Deshalb sind ein sorgfältiger Mückenschutz und gegebenenfalls eine vorbeugende Schutzimpfung besonders wichtig. Ein Übertragungsrisiko für JE besteht in Bhutan in den südlichen Landesteilen.
Grippe (Saisonale Influenza)
Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der neuen Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe"), zirkulieren in Bhutan vor allem in den Wintermonaten. Ein Impfschutz empfiehlt sich bei den vom Robert-Koch-Institut angesprochenen Risikogruppen (siehe: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de).
Vogelgrippe (Influenza A H5N1)
In Bhutan sind seit Beginn des Jahres 2012 immer wieder Fälle von klassischer Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza oder „Vogelgrippe") bei Tieren, nicht jedoch bei Menschen, aufgetreten. Besonders betroffen scheint der Chhukha Distrikt zu sein. Das Risiko für Reisende gilt als gering. Trotzdem sollte bei Reisen im Land auf Kontakt mit Vögeln und Geflügel und insbesondere auf den Besuch von Geflügelmärkten verzichtet werden. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichten aktuellen Informationen („Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe" unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.bmelv.de).
Geographisch bedingte Erkrankungen
Die Höhenkrankheit ist eine durch taktische Fehler bei der notwendigen Höhenanpassung über 2.300 m (z. B. durch zu raschen Aufstieg und Überanstrengung) ausgelöste, potentiell sehr gefährliche Funktionsstörung von Lunge und Gehirn. Erkranken können besonders auch junge, gesunde und gut trainierte Personen, auch solche, die bereits früher große Höhen und rasche Aufstiege ohne Probleme bewältigt haben. Zu Todesfällen kommt es nicht selten, weil grundlegende Regeln missachtet, Frühsymptome falsch gedeutet und Medikamente unvernünftig eingesetzt werden. Bestimmte Erkrankungen von Herz und Lungen erhöhen ebenfalls das Risiko, eine Höhenkrankheit zu erleiden.
Beschwerden, die Hinweise auf eine beginnende Höhenkrankheit geben können, sind: Kopfschmerzen, Müdigkeit, Desinteresse und Leistungsabfall. In diesem Fall ist Rast und Ruhe bis zur Beschwerdefreiheit geboten, ein weiterer Aufstieg verbietet sich. Treten u. a. Schlaflosigkeit, Sehstörungen, Schwindel, Gangunsicherheit, Atemnot oder Erbrechen auf, sollte unverzüglich mit dem Abstieg begonnen werden - nie alleine, sondern immer in Begleitung. Das ist auch dann der Fall, wenn Frühsymptome innerhalb von 24-36 Stunden nicht vollständig verschwinden.
Vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) empfiehlt sich deshalb vor der endgültigen Reiseplanung eine individuelle Beratung durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt. Vor der Einnahme von Medikamenten zur Vorbeugung oder Behandlung der Höhenkrankheit ohne Anweisung eines Arztes oder eines erfahrenen Bergführers wird dringend gewarnt. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.
Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.
Eine zuverlässige Rettung aus Bergnot ist in Bhutan nicht gewährleistet. Eine individuell angepasste Reiseapotheke ist nach Rücksprache mit einem Reisemediziner beim Trekking mitzuführen.
Weitere Gesundheitsgefahren
Technische Überwachungen der Fahrzeuge, wie in Mitteleuropa üblich, werden in Bhutan nicht regelmäßig durchgeführt. Eine ausreichende medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann im weiteren Landesteilen nicht sicher gewährleistet werden, ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist nicht überall existent. Bei der Wahl der Transportmittel und der Route sind Reisende daher gehalten, eine kritische Auswahl zu treffen und den gesunden Menschenverstand walten zu lassen. Defensives und vorausschauendes Fahren, angemessene Geschwindigkeit und gute Kenntnisse in der Ersten Hilfe können das Risiko eines schweren Unfalls mit bleibenden Gesundheitsschäden reduzieren.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist in weiten Landesteilen unzureichend und entspricht medizinisch, hygienisch, technisch und organisatorisch meist nicht europäischem Standard. Sprachbarrieren können gerade auf dem Land die Kommunikation erheblich erschweren. Eine ausreichende Grundversorgung besteht in Thimphu. Bei schweren Erkrankungen muss eine medizinische Evakuierung, zum Beispiel nach New Delhi, Kalkutta oder Bangkok erwogen werden. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicherung ist dringend notwendig. Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor der Ausreise wird dringend empfohlen (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de). Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise nach Bhutan bewusst sein.
Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht immer gesichert. Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge nach Bhutan mitbringen und sich für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Landesweit treten zahlreiche Resistenzen gegenüber häufig eingesetzten Antibiotika auf.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
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Libanon: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
Stand 25.05.2012
(Unverändert gültig seit: 21.05.2012)
Letzte Änderung: Landesspezifische Sicherheitshinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise sowie Reisewarnung für einzelne palästinensische Flüchtlingslager und einzelne Gebiete
Am 20. Mai 2012 kam es infolge von Auseinandersetzungen zwischen Gegnern und Anhängern des syrischen Präsidenten Assad zu gewalttätigen Demonstrationen, Straßenbarrikaden und Schusswechseln in West-Beirut und Tripoli. In Beirut wurden dabei 2 Menschen getötet und 18 verletzt. Die Armee hat inzwischen die Straßenblockaden größtenteils auflösen und die Lage beruhigen können, allerdings bleibt die Situation, insbesondere in und um Tripoli, angespannt.
Tripoli und der Norden des Landes sowie die Bekaa-Ebene sind ebenfalls die Hauptanlaufpunkte für die inzwischen mehr als 26.000 syrischen Flüchtlinge im Libanon.
Auch die wegen ihrer historischen Stätten bekannte Stadt Baalbek gehört zu diesen Anlaufpunkten.
Am 27. Mai und 26. Juli 2011 wurden bei Saida (Sidon) zwei Anschläge auf UNIFIL-Friedenstruppen verübt. Sechs italienische und fünf französische Soldaten der UNIFIL-Friedenstruppen wurden verletzt.
Am 15. Mai 2011 kamen bei Zwischenfällen im Grenzort Maroun ar-Ras an der libanesisch-israelischen Grenze 11 Personen ums Leben. Über hundert Personen wurden verletzt.
Die im libanesisch-syrischen Grenzgebiet nahe der Stadt Zahlé (Bekaa-Ebene) am 23. März 2011 entführten sieben Fahrrad-Touristen aus Estland wurden am 14. Juli 2011 wieder freigelassen. Die Wiederholung derartiger Vorfälle kann jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Im Rahmen politischer Kundgebungen kann es zu Protesten und Straßenblockaden in Beirut und auf den wichtigen Verkehrsverbindungen des Landes kommen. Reisenden wird empfohlen, sich umsichtig zu verhalten, Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden sowie die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
Angesichts der unvorhersehbaren Lageentwicklung ist bei Reisen und Aufenthalten in allen Landesteilen erhöhte Aufmerksamkeit erforderlich.
Mit Nachdruck gewarnt wird vor Reisen in die palästinensischen Flüchtlingslager Nahr al-Bared und Beddawi bei Tripoli / Trablus im Nordlibanon, in die Flüchtlingslager Ain al-Helweh und Mieh Mieh bei Sidon / Saida.
Dringend abgeraten wird von Reisen in den Nordlibanon (Stadt und Kreis Tripoli, Bezirke Akkar und Diniyye) in die gesamte Bekaa-Ebene sowie in die Gebiete südlich des Litani (mit Ausnahme der Stadt Tyros / Sur) und in das Grenzgebiet zu Israel.
Das Erfordernis erhöhter Aufmerksamkeit gilt insbesondere auch für die nicht bereits von der Reisewarnung betroffenen Flüchtlingslager, die südlichen Vororte von Beirut, konfessionelle Mischgebiete und den Norden des Landes. Die libanesischen Sicherheitskräfte sind in keinem der palästinensischen Flüchtlingslager im Libanon präsent und können die Sicherheit dort nicht gewährleisten.
Lage vor Ort
Insgesamt wird bei Reisen in den Libanon weiterhin zu erhöhter Vorsicht geraten. Einzelne Gebiete sind anhaltend von Reisewarnungen betroffen (s.o.). Vor dem Hintergrund der Proteste und Umbrüche in Syrien wird zu erhöhter Vorsicht bei Reisen in den Libanon geraten.
Terrorismus
Auch wenn Ausländer von wenigen Ausnahmen abgesehen seit Anfang der 90er Jahre im Libanon nicht von gezielter Gewalt betroffen waren (Ausnahme Anschläge auf UNIFIL 2007/08 und erneut 2011, Entführung von sieben Fahrradtouristen 2011), besteht weiterhin ein latentes Risiko auch als Unbeteiligter (Zufalls-) Opfer innerlibanesischer Gewalt zu werden.
Anschläge im Libanon galten gezielt Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, hochrangigen Politikern und Mitarbeitern der Sicherheitsdienste (zuletzt im Januar 2008) oder der Armee (zuletzt in Tripolis September 2008); bewaffnete Gewalt wurde zwischen Regierung und Opposition angewandt (zuletzt Mai 2008). Bei Kämpfen zwischen libanesischer Armee und sunnitischen Extremisten um das Palästinenserlager Nahr al-Bared bei Tripoli wurden zwischen Ende Mai und Anfang September 2007 über 400 Personen getötet.
Reisen im Land
Alle Reisen sollten sorgfältig, u.a. durch Einholen aktueller Informationen, vorbereitet werden. Das gilt auch für Dienst- und Geschäftsreisen sowie Familienbesuche, die in Zusammenarbeit mit libanesischen Partnern unternommen werden. Diese verfügen über langjährige Erfahrung zum Verhalten bei Konflikten und der Gewährleistung ihrer Sicherheit und sind meist gut über aktuelle Entwicklungen informiert. Zusammen mit ihnen sollten die Reisen sorgfältig vorbereitet werden. Einzelheiten wie Abholung, Transport und Unterkunft im Libanon sollten vom Organisator bzw. vom Reisenden vorab mit dem dortigen Gastgeber bzw. Gesprächspartner oder Tour Operator auch unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten vereinbart werden. Fahrten sollten möglichst in Begleitung ortskundiger libanesischer Vertrauenspersonen bzw. anerkannter Touristenführer unternommen werden.
Es wird ferner empfohlen, sich aus den örtlichen Medien über aktuelle Entwicklungen informiert zu halten und ggf. Kontakt zur deutschen Botschaft aufzunehmen.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten. Weiterhin können in allen Städten und auf allen Landstraßen Kontrollen stattfinden. Aus diesem Grund sollten Reisende stets Reisedokumente im Original mit sich führen.
Die deutsche Botschaft in Beirut kann kurzfristig Empfehlungen zu Besuchszeitraum und -ort geben. Informationen hierzu finden Sie auch auf der Website der Botschaft unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.beirut.diplo.de die im Krisenfall ständig aktualisiert wird.
Deutschen, die sich im Lande aufhalten und sich bisher nicht in die Deutschenliste der Botschaft eingetragen haben, wird empfohlen, sich elektronisch bei der deutschen Botschaft in die Deutschenliste aufnehmen zu lassen, um im Fall einer Verschlechterung der Sicherheitslage zentral erreichbar zu sein. Dies geht am einfachsten unter folgendem Link
Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://service.diplo.de/registrierungav
Dieser Service kann auch von deutschen Staatsangehörigen genutzt werden, die sich nur kurzzeitig im Land aufhalten.
Dauerhaft im Libanon lebenden Deutschen wird zudem empfohlen, sich über aktuelle Entwicklungen informiert und Kontakt mit ihren Vertrauenspersonen zu halten.
Allgemeine Reiseinformationen
Die Landessprache ist Arabisch, Französisch und Englisch sind weit verbreitet.
Verkehrsmittel
Öffentliche Verkehrsmittel existieren in Form von Taxen (keine Taxameter), die individuell oder gemeinsam mit anderen Fahrgästen mit ähnlichem Ziel gemietet werden können (Sammeltaxen sog. „service taxis"). Von der Benutzung von Sammeltaxen wird abgeraten. In Beirut sind 2010 verschiedentlich Ausländer in Sammeltaxen ausgeraubt geworden. Es wird empfohlen, stattdessen individuelle Taxen bei einem der zahlreichen Taxi-Unternehmen zu bestellen. Diese Unternehmen haben zumeist feste Preise. Auch bei Überlandfahrten sind Taxen das übliche Verkehrsmittel. Einige überörtliche und lokale Buslinien bestehen, sind aber für Ausländer schwer zu benutzen, weil es weder gekennzeichnete Strecken noch bestimmte Haltestellen noch Fahrpläne gibt. Straßenbezeichnungen, Hausnummern, Ortsschilder und Wegweiser existieren häufig nicht oder nur in arabischer Schrift. Erhältliche Stadtpläne und Landkarten erlauben lediglich eine grobe Orientierung. Die Grenze zu Israel ist nicht passierbar. Eisenbahnbetrieb besteht nicht mehr. Im Winter ist oberhalb 1000 Metern mit Schnee zu rechnen.
Für Selbstfahrer, z.B. mit Mietwagen, können im Straßenverkehr beträchtliche Gefahren lauern: Auch elementare Verkehrsregeln werden häufig nicht beachtet; die Fahrweise ist oft aggressiv.
Touristische Infrastruktur
Die Kulturdenkmäler in Baalbek, Byblos, Tyros, Anjar, und Sidon sowie die touristischen Ausflugsgebiete im Mont Liban (Beirut und Umgebung, Jeita-Grotten, Beiteddine) können besichtigt werden.
Allerdings ist die touristische Infrastruktur (Hotels, Restaurants, Reisebedarf etc.) in den abgelegeneren Gebieten weniger entwickelt, sie konzentriert sich vor allem auf den Großraum Beirut, die Küsten und das angrenzende Bergland. Strände sind häufig felsig, oft in Privatbesitz und daher in der Saison nur gegen Entgelt (Benutzung kostet ca. 8 bis 12 Euro). zugänglich. Die Wasserqualität entspricht vor allem im verstädterten Gebiet zwischen Sidon und Byblos nicht europäischen Standards. Gleiches gilt für die Ausbildung des Rettungspersonals.
Verhaltensregeln
Der Libanon ist ein multikonfessionelles, arabisches Land. Den Erwartungen der Bevölkerung an Reisende, sich den lokalen Gepflogenheiten anzupassen, sollte entsprochen werden. Dies betrifft insbesondere den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Dabei ist zu beachten, dass diese Erwartungen ortsabhängig sehr unterschiedlich sein können: In der Beiruter Innenstadt gelten andere Regeln als in kleineren Städten oder auf dem Land. Es empfiehlt sich daher, im Hinblick auf die Kleidung auf unterschiedlichste Gegebenheiten vorbereitet zu sein. Beim Besuch religiöser Stätten, sowohl muslimisch als auch christlich, sollten wenigstens Arme und Beine bedeckt sein.
Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt aus Reiseführern über Besonderheiten des Lebens in Libanon zu informieren und sich entsprechend vorzubereiten.
Auch bei einem kurzfristigen Aufenthalt in Libanon unterliegen deutsche Staatsangehörige den Bestimmungen der libanesischen Rechtsordnung.
Wichtiger Hinweis für Ehepartner libanesischer Staatsangehöriger
In deutsch-libanesischen Ehen erwerben gemeinsame Kinder durch Geburt die libanesische Staatsangehörigkeit über den Vater.
Insbesondere wenn die Eheschließung vor einem Religionsgericht in Libanon erfolgte, findet in Libanon in der Regel – auch bei einem nur kurzfristigen Aufenthalt – das jeweilige konfessionell geprägte Sorge- und Familienrecht Anwendung auf die rechtlichen Beziehungen der Eheleute und das Sorgerechtsverhältnis zu den gemeinsamen Kindern. Bei den islamischen Religionsgemeinschaften weisen die zuständigen Gerichte in aller Regel das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsamen Kinder dem Vater zu. Das libanesische Familienrecht sieht die Möglichkeit vor, bei aufkommenden Familienstreitigkeiten auch sehr kurzfristig einstweilige Maßnahmen, insbesondere Ausreisesperren gegen Ehegatten und minderjährige Kinder, zu verhängen – dies kann auch in Widerspruch zur deutschen Rechtslage oder deutschen Sorgerechtsentscheidungen erfolgen.
Die Botschaft hat aufgrund der bestehenden Rechtslage in Libanon keine Möglichkeit, diese Ausreisesperre wegen der deutschen Staatsangehörigkeit von Kindern oder Eheleuten aufheben zu lassen. Dies ist in aller Regel nur mit Einverständnis des die Ausreisesperre erwirkenden Familienmitglieds oder nach z.T. langwierigen Gerichtsverfahren vor dem zuständigen libanesischen Familiengericht möglich. Die Rechtslage ist ähnlich, wenn der aus dem Libanon stammende Ehepartner staatenlos (z.B. palästinensischer Flüchtling) ist.
Geld
Parallel zur Landeswährung (Libanesisches Pfund, LL) werden amerikanische Dollar generell als Zahlungsmittel akzeptiert, wobei ein fixer gerundeter Kurs von 1$ = 1.500 LL zu Grunde gelegt wird.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche unterliegen bei Einreise in Libanon der Visumspflicht. Das Visum ist bei den libanesischen Auslandsvertretungen, am Beiruter Flughafen oder bei Einreise auf dem Landweg an den syrisch-libanesischen Grenzübergängen erhältlich. Der deutsche Reisepass, der vorläufige Reisepass, der Kinderausweis nach altem Muster und der neue Kinderpass werden als Reisedokumente anerkannt. In der Regel bekommen deutsche Touristen bei Einreise ein Visum mit Gültigkeit für einen Monat.
Informationen zu den Kosten für Einreisevisa für deutsche Staatsangehörige finden Sie auf der Website der libanesischen „General Security" unter:
Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.general-security.gov.lb/English
Bitte beachten Sie, dass diese Gebühren von Zeit zu Zeit Änderungen unterliegen.
Soll die Ausreise nach einer mehr als einmonatigen Überschreitung der Gültigkeit des Visums erfolgen, so kann der Fehler seit Anfang 2009 nicht mehr bei der Ausreise am Flughafen durch Zahlung einer Strafgebühr behoben werden. Die Ausreise wird stattdessen verweigert werden.
Um dies zu vermeiden, muss bei der „General Security" eine Verlängerung des Visums beantragt werden oder es kann ein „Ausreisevisum" (Exit Visa) eingeholt werden, das allerdings nur eine Woche zur Ausreise gültig ist.
Wendet man sich nicht unaufgefordert an die „General Security" und wird beispielsweise am Flughafen oder bei einer der Standardkontrollen in der Stadt ohne gültigen Aufenthaltstitel aufgegriffen, ist mit einer Verhaftung zu rechnen. Die Zahlung der fälligen Gebühr kann die kurzfristige Entlassung aus der Haft bewirken. Die Strafgebühr hängt vom Zeitraum seit Ablauf des Visums ab.
Es ist zudem nicht auszuschließen, dass Visum ausstellende libanesische Stellen in Deutschland sich auf eine eigentlich ausgesetzte Praxis berufen, nach der Einreisedokumente eine Mindestgültigkeitsdauer von 6 Monaten haben sollten.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist für deutsche Staatsangehörige die Einreise in den Libanon möglich:
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen | |
| Reisepass | Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate | |
| Vorläufiger Reisepass | Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate | |
| Personalausweis | Nein | |
| Vorläufiger Personalausweis | Nein | |
| Weitere Anmerkungen | - | |
| Reisedokumente Kinder/Jugendliche | ||
| Kinderreisepass | Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate | |
| Reisepass | Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate | |
| Personalausweis | Nein | |
| Vorläufiger Personalausweis | Nein | |
| Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig) | Bis 26.06.2012: Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate Ab dem 26.06.2012 benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument | |
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Ja / Gültigkeit bei Einreise min. 6 Monate | |
| Weitere Anmerkungen | - |
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Reisende, die sich zuvor in Israel aufgehalten haben, werden, wenn dieses aus dem Reisedokument ersichtlich ist (z.B. durch israelische Einreisestempel oder Ausreisestempel von jordanischen oder ägyptischen Grenzübergängen zu Israel), regelmäßig an der Grenze zurückgewiesen, auch wenn bereits ein Visum erteilt wurde. Deutsch-Libanesische Doppelstaater und Doppelstaater anderer arabischer Herkunft riskieren zusätzlich eine Festnahme, da für diesen Personenkreis ein Israel-Aufenthalt einen Straftatbestand darstellt.
Reisenden mit israelischem Einreisestempel im Pass wird deshalb dringend empfohlen, sich bei ihrer Pass ausstellenden Behörde rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen oder weiteren Pass für eine Reise in den Libanon zu besorgen.
Besondere Zollvorschriften
Keine ungewöhnlichen Beschränkungen. Bei Geschäftsreisen evtl. hohe Zollgebühren auf importierte Ausstellungsstücke oder Warenmuster.
Bei der Einreise mit einem nicht auf den Reisenden in Deutschland zugelassenen Kfz wird in letzter Zeit zunehmend verlangt, dass die Echtheit der dafür erforderlichen notariell beglaubigten Vollmacht zusätzlich vorab von der Deutschen Botschaft in Beirut bestätigt wird. Es empfiehlt sich, die genauen Einreisebestimmungen für ein in Deutschland zugelassenes Kfz bei einem Automobilclub und der libanesischen Botschaft in Berlin abzuklären. Die auch vorübergehende Einfuhr von Pkw mit Dieselmotor ist untersagt. Die Ein- und Ausfuhr von libanesischer und von fremder Währung ist erlaubt; bei größeren Bargeldbeträgen (zurzeit über 10.000 Dollar) ist eine Deklarierung gegenüber der Zentralbank vorgeschrieben.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen; auch Grenzübergänge und Kontrollstellen an den Landstraßen sollten nicht fotografiert werden. Der Libanon gilt unter den Staaten der Region als vergleichsweise liberales Land. Reisende sollten sich jedoch bewusst sein, dass homosexuelle Handlungen auch im Libanon strafbar sind. Prostitution, sowie Einfuhr und Verbreitung pornographischen Materials sind illegal. Drogenbesitz, -handel und -konsum stehen unter hohen Strafen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.rki.de).
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähne putzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Möglichst Einmalhandtücher verwenden.
HIV/AIDS
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch im Libanon vor, die Inzidenz ist allerdings gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Beirut gut, z. T. sehr gut. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert. Dies gilt umso mehr, als libanesische Krankenhäuser – selbst bei Notfallversorgung – in der Regel von Ausländern eine Anzahlung, Vorkasse oder eine Kostenzusage durch eine in Libanon bekannte Versicherung verlangen. Es empfiehlt sich daher, neben einer Auslandskrankenversicherung kurzfristigen Zugriff auf ausreichende Barmittel, z.B. über eine Kreditkarte, sicherzustellen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe beispielsweise Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.orgoder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbesondere bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Kenia: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 25.05.2012
(Unverändert gültig seit: 18.05.2012)
Letzte Änderung: Aktuelle Hinweise
Aktuelle Hinweise
Eine erhöhte Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen und Entführungen zu werden, besteht in den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias, in der Küstenregion nördlich von Malindi sowie auf den Straßen in die Nordostprovinz und die nördliche Küstenprovinz. Am 11. September 2011 wurden zwei britische Staatsangehörige in einer Ferienanlage nördlich von Lamu, nahe der Grenze zu Somalia, überfallen. Der Mann wurde getötet, die Frau nach Somalia verschleppt, sie kam erst am 21. März 2012 wieder frei. Am 1. Oktober 2011 wurde eine Französin von ihrem Privathaus auf Manda Island (gegenüber Lamu Island) von einer Gruppe entführt und ebenfalls nach Somalia verschleppt, wo sie zwischenzeitlich verstarb. Beide Angriffe wurden auf dem Seeweg mit Schnellbooten durchgeführt. Die kenianischen Sicherheitsbehörden haben danach ihre Präsenz in der genannten Region deutlich verstärkt, die Sicherheitslage hat sich etwas gebessert.
Reisen, die näher als etwa 60 km an die somalische Grenze heranführen, sollten vor dem Hintergrund der kenianischen Beteiligung an militärischen Operationen gegen die al-Shabaab-Miliz im Süden Somalias sowie angesichts der fortgesetzten Gefahr von Überfällen somalischer Banditen weiter vermieden werden (dies schließt Kiwayu und Küstenregionen nördlich von Pate Island ein). Aufgrund der angespannten Sicherheitslage wird auch vom Besuch des Flüchtlingslagers Dadaab dringend abgeraten.
Die somalische al-Shabaab-Miliz droht in Reaktion auf die Beteiligung des kenianischen Militärs an der AMISOM-Mission in Somalia mit Vergeltungsaktionen in Kenia (ausdrücklich auch in Nairobi und anderen Städten). Seit Oktober 2011 kam es in Nairobi und Mombasa zu mehreren kleineren Anschlägen, zuletzt in Mombasa am 16.05.2012; es waren Todesopfer zu beklagen. Seit dem Jahreswechsel 2011/2012 gab es zudem mehrere Sprengstoffanschläge in Orten nahe der somalischen Grenze (Mandera, Wajir, Gerille), die sich v. a. gegen kenianische Sicherheitskräfte richteten.
Ferner werden sporadische kriminelle Aktivitäten auch im Grenzgebiet zwischen Kenia und Tansania in den Regionen Massai Mara, des Natron-Sees, Namanga und des Amboseli-Parks gemeldet.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Piraterie auf hoher See
Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Inzwischen werden auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman angegriffen und gekapert. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.
Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe unverändert hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Centre unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.mschoa.orgdringend empfohlen.
Terrorismus
Auch in Kenia können sich jederzeit terroristische Anschläge ereignen. Es wird zu besonderer Vorsicht und Wachsamkeit geraten, insbesondere auf öffentlichen Plätzen, an religiösen Stätten sowie beim Besuch von internationalen Einrichtungen mit potentiellem Symbolcharakter und exponierten touristischen Sehenswürdigkeiten. Auch größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
Reisen über Land/Kriminalität
Eine Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen zu werden, besteht in allen Landesteilen. Wachsamkeit und ein aufmerksamer Umgang mit Geld, Kreditkarten und Wertgegenständen ist jederzeit geboten. Vor individuellen Ausflügen bei den Reise- und Hotelleitungen am Ort eingeholte Informationen erlauben eine bessere Lagebeurteilung und Risikoabwägung.
Reisende werden gebeten, besonders vorsichtig beim Einsatz von Bankkarten (Zahlung mit Kreditkarte, Abheben am Geldautomat) zu sein. Nicht ausgeschlossen sind Beobachtungen und Ausspähungen, die anschließend in sogenannte Express-Entführungen münden können, bei denen gerade auch westliche Ausländer über mehrere Stunden hinweg festgehalten werden, um mit ihren Bankkarten hohe Geldbeträge abzuheben.
Individualtouristen, die die Nationalparks ohne Reisegruppenbetreuung besuchen, sollten in den vorhandenen Lodges oder auf bewachten Campingplätzen übernachten. In letzter Zeit kam es vermehrt zu Überfällen auf privat angemietete Bungalows und Ferienhäuser vor allem an der Küste. Bei Anmietung entsprechender Häuser und der Auswahl von Unterkünften generell ist auf angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu achten.
Die Innenstädte Nairobis und Mombasas sollten nachts generell, bestimmte Gegenden des Stadtgebietes von Nairobi (insbesondere ärmere Wohngegenden oder Slums sowie Busbahnhöfe und Matatu-Haltestellen) möglichst auch bei Tag gemieden werden. Auch bei organisierten "Slum-Touren" ist es in der Vergangenheit zu gewalttätigen Übergriffen auf Besuchergruppen gekommen. Ebenso besteht bei Spaziergängen an Stränden nach Einbruch der Dunkelheit und außerhalb der Hotelanlagen eine erhöhte Gefahr, überfallen zu werden. Generell sollte auf das sichtbare Tragen von Wertsachen verzichtet werden. Es wird angeraten, selbst kürzeste Entfernungen mit einem Taxi zurückzulegen.
Raubüberfälle auf Fußgänger sowie auf Autofahrer, teilweise verbunden mit der Wegnahme des Fahrzeugs ("Car-Jacking"), nehmen zu, insbesondere in Nairobi und anderen größeren Städten.
Reisen über Land/Straßenverkehr
Überlandfahrten mit öffentlichen Bussen oder den "Matatus" genannten Kleinbussen sollten vermieden werden. Die Fahrzeuge sind teils nicht in verkehrssicherem Zustand.
Schwere Unfälle von Überlandbussen mit Todesopfern aufgrund überhöhter Geschwindigkeit oder Übermüdung der Fahrer sind bedauerlicherweise vergleichsweise häufig.
Bei Reisen mit dem Auto in die nördlichen und nordöstlichen Landesteile Kenias, in die Küstenregion nördlich von Malindi, in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz, vor allem nach Lamu, sollte unbedingt der Schutz in einem bewachten Konvoi gesucht werden.
Bei selbst organisierten Fahrten sollte die Route so geplant werden, dass das Ziel noch bei Tageslicht erreicht wird. Nachts besteht die Gefahr bewaffneter Überfälle. Auch kann sich der teilweise schlechte Straßenzustand als unüberwindliches Hindernis erweisen.
Safaris
In jüngster Zeit haben sich schwere Unfälle von Fahrzeugen lokaler Safariunternehmen auf Grund des offensiven Fahrstils und Übermüdung der Fahrer sowie nur bedingter Geländetauglichkeit der Kleinbusse gemehrt. Es wird empfohlen, sich bei der Reise- oder Hotelleitung über die Erfahrungen mit dem jeweiligen Safarianbieter zu informieren und sich bei Reiseantritt zu vergewissern, dass sich die Fahrzeuge in einem verkehrstauglichen Zustand befinden. Darüber hinaus sollte man den Fahrer bei risikoreicher Fahrweise vehement auf einen angemessenen Fahrstil hinweisen.
Luftverkehr
Die Durchführung der Sicherheitskontrollen an den kenianischen internationalen Flughäfen Nairobi „Jomo Kenyatta" und Mombasa „Daniel Arap Moi" gibt zu Bedenken Anlass, ob sie internationalen Standards entsprechen. Vorkommnisse in der Vergangenheit lassen jedenfalls an ihrer Effizienz zweifeln. Die Sicherheitskontrollen am regionalen Flughafen Nairobi-Wilson, Ausgangs- und Zielpunkt zahlreicher "flying safaris" in Kenia, über den aber auch sämtliche Flüge nach und aus Somalia abgewickelt werden, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt. Anlass zu erheblicher Besorgnis besteht vor allem wegen der mangelhaften Sicherheitskontrollen der Flugverbindungen von/nach Somalia.
Allgemeine Reiseinformationen
Die Küstenregion Kenias ist islamisch geprägt. Reisende sollten darauf Rücksicht nehmen und ihr Verhalten - wo erforderlich - entsprechend anpassen.
Geld/Kreditkarten
Bargeld kann an Geldautomaten mit Kreditkarten und mit dem „Cirrus"- und/oder „Maestro"-Logo versehenen BankCards europäischer Banken nur noch selten bis maximal 40.000 KES pro Tag abgehoben werden, da deutsche Banken ihre Sicherheitsmerkmale verschärft haben. Abhebungen mit Kreditkarten (z.B. Visa) sind in der Regel noch möglich. Reiseschecks werden in Kenia in der Regel nicht akzeptiert, weder in Forex-Büros noch zum Bezahlen von Hotels usw.
In Kenia ist Kreditkartenbetrug häufig. Beim Verwenden von Kreditkarten sollten daher die einschlägigen Vorsichtsmaßnahmen und Empfehlungen der Kreditkartenunternehmen beachtet werden.
In der Ankunftshalle des Internationalen Flughafens Nairobi - nach der Zollabfertigung -sollte nach Möglichkeit vermieden werden, Geld umzutauschen, es besteht die Gefahr der Beobachtung und Verfolgung durch dort operierende kriminelle Banden.
Es ist hilfreich, einen kleineren Betrag in Ein-Dollar-Noten griffbereit mitzuführen, um erste Kosten, z.B. für ein Taxi, bestreiten zu können.
In Nairobi ereigneten sich in letzter Zeit mehrere Fälle von Trickbetrug, in denen die Betrüger den Reisenden, als Polizisten verkleidet, gegenüber traten. Es ist daher zu empfehlen, sich immer den Dienstausweis des vermeintlichen Polizisten zeigen zu lassen und diesem nicht ohne nachvollziehbaren Grund zu folgen.
Aufnahme einer Arbeit
Personen, die beabsichtigen, in einer sozialen Einrichtung oder Nichtregierungsorganisation für einige Zeit mitzuarbeiten, benötigen eine Arbeitsgenehmigung. Näheres hierzu unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.immigration.go.ke
Vor dem Hintergrund einschlägiger, nicht immer günstiger Erfahrungen, wird empfohlen, sich so umfassend wie möglich über die fragliche Institution zu informieren, falls vorhanden, am besten über eine deutsche Partnerinstitution. Thema sollte dabei auch die Sicherheit der Unterbringung sein. Zum Teil wird für die Mitarbeit ein nicht unerheblicher finanzieller Beitrag erhoben.
Ferner wird dringend dazu geraten, sich für die Dauer des Aufenthalts bei der deutschen Botschaft in Nairobi online mit genauen Kontaktdaten zu registrieren, damit die Botschaft im Falle einer Krise Hilfestellung leisten kann. Die elektronische Online-Registrierung für Auslandsdeutsche finden Sie unter diesem Link:
Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttps://service2.diplo.de/elefandextern/registration.de
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Für deutsche Staatsangehörige besteht Visumspflicht. Die Visumgebühr beträgt ab 1. Januar 2011 US$ 50,00. Visa (single entry) können problemlos bei der Einreise über alle offiziellen Grenzstationen, z.B. an den Flughäfen Nairobi und Mombasa, erteilt werden und sind 12 Wochen - mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung - gültig. Alle Zahlungen werden nur in Scheinen angenommen. In letzter Zeit gab es vermehrt Schwierigkeiten, die Gebühr in einer anderen Währung als in USD zu bezahlen.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, ist jedoch ein Antrag bei der kenianischen Botschaft in Berlin vorzuziehen. Für nähere Einzelheiten wird empfohlen, sich mit der Botschaft der Republik Kenia , Markgrafenstr. 63, 10969 Berlin, Tel.: (030-25 92 66 0, Fax 030-25 92 66 50), in Verbindung zu setzen. Der Visaantrag kann auch auf der Seite der kenianischen Botschaft Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.kenyaembassyberlin.de heruntergeladen werden.
Falls eine Weiterreise in eines der Nachbarländer mit anschließender Wiedereinreise nach Kenia geplant ist, sollte ein „multi-entry"-Visum beantragt werden.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen | |
| Reisepass | Ja, gültig 6 Monate über den Aufenthalt hinaus | |
| Vorläufiger Reisepass | Ja, gültig 6 Monate über den Aufenthalt hinaus | |
| Personalausweis | nein | |
| Vorläufiger Personalausweis | nein | |
| Weitere Anmerkungen | Vorlage Rück- oder Weiterreiseticket notwendig | |
| Reisedokumente Kinder/Jugendliche | ||
| Kinderreisepass | Ja, gültig 6 Monate über den Aufenthalt hinaus | |
| Reisepass | Ja, gültig 6 Monate über den Aufenthalt hinaus | |
| Personalausweis | nein | |
| Vorläufiger Personalausweis | nein | |
| Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig) | Bis zum 26.06.2012: Besser nicht! Eintrag der Kinder, insbesondere ohne Foto, in den Reisepass der Eltern hat in der Vergangenheit zu Schwierigkeiten bei der Ein- oder Ausreise geführt. Ab dem 26.06.2012 benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument | |
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | nein | |
| Weitere Anmerkungen | Vorlage Rück- oder Weiterreiseticket notwendig |
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen (einschl. Gaspistolen, Tränengas u.a. in Deutschland frei verkäufliche Waffen zur Selbstverteidigung) und Drogen aller Art ist strikt verboten.
Wertvolle elektronische Geräte sind bei der Einreise zu deklarieren.
Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Landeswährung darf nur bis zu einem Gegenwert von 6.000 US-Dollar ein- bzw. ausgeführt werden.
Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten.
Da die meisten exotischen Tier- und Pflanzenarten geschützt sind, sind der Besitz und damit auch die Ausfuhr entsprechender Souvenirs verboten und werden mit hohen Geld- oder Haftstrafen geahndet.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogendelikte (auch Besitz von Marihuana für den Eigenbedarf) stehen schon bei Geringfügigkeit unter harter Strafe.
Gleiches gilt für den unerlaubten Waffenbesitz. Dabei ist zu beachten, dass auch Gas- und Spielzeugpistolen, CS-Gas und Pfefferspray als Waffen klassifiziert sind. Von der Mitnahme im Reisegepäck ist daher unbedingt abzusehen.
Das Fotografieren von Einrichtungen, die als militärisch und/oder sicherheitsrelevant gelten können (z.B. Flughafen, offizielle Regierungsgebäude usw.), ist verboten. Eine Erlaubnis, z.B. der Sicherheitskräfte, kann im Einzelfall eingeholt werden.
In Nationalparks ist die Mitnahme von Waffen streng verboten.
Da auf kenianischen Geldscheinen und Münzen Portraits der Präsidenten abgedruckt sind, steht die Verschandelung bzw. Zerstörung der Währung unter Strafe.
Es ist verboten, pornographisches Material einzuführen.
Das kenianische Strafrecht stellt homosexuelle Handlungen unter Strafe. Auch wenn diese Bestimmungen bisher nicht angewandt wurden und in der Hauptstadt Nairobi sowie der Küstenregion eine liberale Grundeinstellung vorherrscht, wird zurückhaltendes Verhalten in der Öffentlichkeit empfohlen.
Im Zuge der jüngsten Reform der Sexualdelikte durch den „Sexual Offences Act 2006" wurden die Strafandrohungen z. B. für Kindesmissbrauch, Vergewaltigung, Menschen-/ Frauenhandel und Ausbeutung drastisch angehoben. Die Strafandrohungen sehen langjährige Freiheitsstrafen vor, wobei in Kenia alle Personen bis zum Alter von 18 Jahren als Kind im Sinne dieses Gesetzes angesehen werden.
Im Falle des unerlaubten Aufenthalts in Kenia, unter anderem auch bei Ablauf eines vorher gültigen Visums, drohen Inhaftierung, Geldstrafe und/oder Abschiebung.
Seit Mitte des Jahres 2007 besteht ein weitreichender Schutz der Nichtraucher in Kenia. Das Rauchen in öffentlichen Bereichen ist demnach weitgehend verboten. Seit kurzem werden die gesetzlichen Bestimmungen zum Nichtraucherschutz strenger durch die Behörden verfolgt. In einigen wenigen Einzelfällen wurden Einreisende direkt nach der Ankunft von angeblichen Polizisten in betrügerischer Absicht zur Zahlung von hohen „Bußgeldern" genötigt.
Medizinische Hinweise
Das erste Mal seit 11 Jahren treten wieder Schlafkrankheit-Infektionen (ostafrikanische Trypanosomiasis) bei Touristen nach Rückkehr aus Kenia auf. Zwei Patienten haben sich Ende Januar /Anfang Februar 2012 in der Masai Mara infiziert und sind in Deutschland bzw. Belgien 8-10 Tage später diagnostiziert und behandelt worden. Die unbehandelt immer tödlich verlaufende Erkrankung wird durch den schmerzhaften Stich der aggressiven TseTse-Fliege übertragen. Obgleich das Risiko sehr gering ist, sollte bei Besuch der Nationalparks auf guten Mückenschutz (protektive Bekleidung, Mückenabwehrmittel) geachtet werden. Bei Fieber nach Rückkehr sollte neben der ungleich häufigeren Malaria auch an die Schlafkrankheit gedacht werden.
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert. Bei Einreise aus Deutschland wird diese nicht verlangt, jedoch empfohlen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Tollwut empfohlen.
Malaria
Jährlich treten über. 100.000 Malariafälle in Kenia auf. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 85 % der Fälle in Kenia!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Ein hohes ganzjähriges Risiko besteht in den Touristenzentren an der Küste und im Westen des Landes am Viktoriasee. Ein geringes Risiko herrscht in Nairobi und in den Höhenlagen über 2.500 m der Provinzen Central, Eastern, Nyanza, Rift Valley und Western.
Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- ganztägig (Dengue!), in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV/AIDS
Ca. 2 Mio. Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2007 für Kenia gemeldet. 2007 waren ca. 8 % der erwachsenen Bevölkerung und je nach Region 25 – 90 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera, die in Kenia endemisch ist und immer wieder lokal ausbricht, vermeiden. Eine Impfung ist für Riskoreisende nach ärztlicher Beratung möglich.
Einige Grundregeln zur Hygiene
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure. Nie Leitungswasser trinken! Eiswürfel nur, wenn sie zweifelsfrei mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang, vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue-Fieber
Kann eine häufige Ursache für Fieber entlang der Küste sein. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Eine Impfung existiert nicht. Der Schutz vor Mückenstichen ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (z. B. Victoria-See) im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Polio (Kinderlähmung)
Erstmals seit 20 Jahren wurden in Kenia ab Anfang 2009 wieder Poliofälle gemeldet (alle im nördlichen Turkana-Distrikt im Grenzgebiet zum Sudan). Ursprung des Virus ist wahrscheinlich der angrenzende südliche Sudan, wo es in letzter Zeit mehrere Ausbrüche gab. Hygiene und Impfschutz (siehe oben) beachten.
Höhenkrankheit
Sollte im Rahmen von touristischen Unternehmungen der Mount Kenia bestiegen werden, sind gesundheitliche Probleme möglich (akute Höhenkrankheit – Rücksprache mit Hausarzt entsprechend eigener Vorerkrankungen). Zu Symptomen der Höhenkrankheit siehe auch das Merkblatt des Gesundheitsdienstes.
Gifttiere
In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden (auch den Tod) bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler) vor. Wie üblich in den Tropen gilt: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hochproblematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Fachärzte. Die ärztliche Versorgung in Nairobi ist gut. Die Stadt ist Sitz eines Regionalarztes des Auswärtigen Amts und verfügt auch über einige deutsch sprechende Ärzte. Außerdem sind englisch sprechende Fachärzte aller Fachrichtungen vorhanden. In einigen Krankenhäusern gibt es Stationen, die hinsichtlich der Unterbringung auch höheren Ansprüchen gerecht werden. Ein ärztlicher Notfalldienst für dringende Erkrankungen, Unfälle etc. ist dort eingerichtet.
Einfache bis mittelschwere Operationen können, insbesondere in Nairobi, in ausgewählten Krankenhäusern durchgeführt werden. Im Notfall sind auch komplexe Eingriffe möglich, dennoch sollten schwierigere Operationen oder hier nicht häufig durchgeführte Eingriffe nach ärztlicher Rücksprache in Europa oder Südafrika durchgeführt werden.
Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen oder Großstädte werden nicht besucht. Die Apotheken in Nairobi haben ein gutes Sortiment aller wichtigen Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen allerdings vor.
Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist auch in Kenia möglich. Häufig sind die Kosten für ärztliche Behandlungen in Kenia für Europäer deutlich teurer als in Deutschland. Touristen, die nach Kenia kommen, sollten über eine zusätzliche Reisekrankenversicherung verfügen. Wer sich längerfristig in Kenia aufhalten will, sollte über eine private Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten in Kenia und in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer deutschen oder internationalen Flugrettungsversicherung sowie lokal für Reisen innerhalb von Kenia bei AMREF („Flying Doctors") empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe z.B.: Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/)
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Thousands march for peace in Mexico TENS of thousands of people have marched in Mexico's second most populous city, angry at the inability of authorities to end a crime wave.
(heraldsun world)
Fake Android apps scam cost users £28,000 Malicious Android apps posed as Angry Birds and Cut the Rope in a scam that used premium rate text messages to defraud customers of £27,850.
(telegraph technology)
First creature to walk on land 'dragged itself along' - like it was on crutches The creature lived in floodplains on what is now Greenland during a period known geologically as the Devonian period - about 360 to 410 million years ago.
(dailymail sciencetech)


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